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Brief des Generalvikars zur Verlängerung der Coronaschutzverordnung bis zum 15. Juli 2020

Die Coronaschutzverordnung in der vom 20. Juni 2020 gültigen Fassung wurde bis zum 15. Juli 2020 verlängert. Der „Lockdown“ für den Kreis Warendorf wird aufgehoben, der „Lockdown“ für den Kreis Gütersloh bleibt vorerst bestehen. Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp informiert über die Regelungen für das Bistum Münster, insbesondere für die beiden betroffenen Kreise.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

gestern hat das Land NRW die Coronaschutzverordnung in der vom 20. Juni 2020 gültigen Fassung bis zum 15. Juli 2020 verlängert. Alles, was ich Ihnen und Euch in meinem letzten Corona Update am 15. Juni 2020 geschrieben habe, bleibt damit bestehen. 

Zugleich hat die Landesregierung den „Lockdown“ für den Kreis Warendorf mit Ablauf des 30. Juni 2020 aufgehoben. Damit gelten für den Kreis Warendorf ebenfalls wieder die in der Mail vom 15. Juni 2020 genannten Bedingungen.
Für den KiTa-Bereich erfolgen die neuesten Informationen – wie gewohnt – durch die Abteilung 630 Kirchengemeinden.

Für den Kreis Gütersloh hat die Landesregierung den „Lockdown“ bis zum 7. Juli 2020 verlängert. 

In der Hoffnung, dass es in den Ferien keine weiteren Hotspots gibt, wünsche ich Ihnen und Euch eine gute Sommerzeit, erholsame Urlaube und Tage zum Verschnaufen. Corona wird uns alle noch einige Zeit auf Trab halten...

Mit besten Wünschen und herzlichen Grüßen

Klaus Winterkamp