Des Weiteren gelten auch noch spezifische gesetzliche Grundlagen zum Datenschutz:
Rechtliche Grundlagen rund um den kirchlichen Datenschutz
Die gesetzliche Grundlage für den Datenschutz in der katholischen Kirche bildet das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) nebst seinen weiteren hier aufgeführten rechtlichen Grundlagen.
- Ausführungsrichtlinien für Pfarrämter (KDO - für den pfarramtlichen Bereich)
- Anordnung für kath. Schulen (KDO-Schulen)
- Kirchenmeldewesenanordnung (KMAO)
- Kirchliche Archivordnung (KAO)
- Ordnung zum Schutz von Patientendaten in kath. Krankenhäusern und Einrichtungen (PatDSO)
- Kirchliche Datenschutzgerichtsordnung (KDSGO)
- Kirchliche Datenschutzregelung der Ordensgemeinschaft päpstlichen Rechts (KDR-OG)
- Durchführungsverordnung zur Kirchlichen Datenschutzregelung der Ordensgemeinschaften päpstlichen Rechts (KDR-OG-DVO)
Ansprechpartner

Christel Dierkes
Datenschutzbeauftragte für Kirchengemeinden und angeschlossene Einrichtungen
0251 495-17056
Datenschutz-Kirchengemeinden[at]bistum-muenster.de
Rainer Timmerhinrich
Datenschutzbeauftragter für das Bisch. Generalvikariat und die unselbstständigen Einrichtungen im Bistum
0251 495-17055
Datenschutz-Bistum[at]bistum-muenster.de