Die MAV wird über Veränderungen des beruflichen Umfeldes und der Arbeitsbedingungen (Ausbildung, Fortbildung, Einsatzplanung, soziale Maßnahmen, u. v. m.) informiert, bevor Entscheidungen umgesetzt werden. Stellungnahmen, Einwendungen, Änderungswünsche, Zustimmung oder Ablehnung können so in den Prozess einfließen.
Die MAV hält monatlich etwa zwei Sitzungen ab, um die aktuellen Personalangelegenheiten und Themen zu bearbeiten. Darunter auch die aktuellen persönlichen Anfragen von Kolleginnen und Kollegen im pastoralen Dienst.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pastoralen Dienst können sich in allen Fragen, die das Dienstverhältnis mit dem Bistum Münster betreffen, an die MAV wenden und dürfen dort Klärungen, Unterstützung und Hilfen erwarten.
Die MAV unterliegt der Schweigepflicht über alle Angelegenheiten, die von Kolleginnen und Kollegen eingebracht werden. Gespräche mit dem Dienstgeber werden erst dann geführt, wenn der MAV dazu ein Auftrag der Kollegin / des Kollegen vorliegt.
Erreichbar ist die MAV unter vlmav-pastoral[at]bistum-muenster.de oder über jedes einzelne Mitglied.
Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bischöflich Münsterschen Offizialates (BMO) haben eine eigene Mitarbeitervertretung.