Schlichtungsrat des Bistums Münster

Der Schlichtungsrat des Bistums Münster ist eine unabhängige Instanz gemäß c. 1733 § 2 CIC, die Beschwerden gegen Verwaltungsakte (Dekrete) des Bischofs, Generalvikariats und unterer kirchlicher Behörden in einem geregelten Verfahren einen Schlichtungsspruch zuführt. 

Das Verfahren basiert auf freiwilliger Basis. Die Schlichtung als außergerichtliches Verfahren ist ein fundamentales Prinzip der christlichen Botschaft [Mt 18. 15-17].

Bei der ersten Sitzung am 12. März 2025 hat sich der Schlichtungsrat für das Bistum Münster konstituert: (hintere Reihe von links) Offizial Pater Dr. Rainer Autsch, Notarin Mechthild Rabert (Offizialat), Doris Ludes, Monika Deeken und Dr. Christian Hörstrup (Justiziar des Bistums Münster), (vordere Reihe von links) Dr. Thomas Neumann, Mechthild Pötter, Mariele Langehaneberg und Notarin Monika Brylka (Offizialat). Auf dem Foto fehlen Michael Rozijn und Michael Sendt.

© Bistum Münster/Anke Lucht

Mitglieder des Schlichtungsrats

  • PD Dr. Thomas Neumann (Präsident)
  • Monika Deeken
  • Mariele Langenhaneberg
  • Doris Ludes
  • Mechthild Pötter
  • Dr. Michael Rozijn
  • Michael Sendt

Wer kann sich an den Rat wenden?

Alle Gläubigen des Bistums Münster, die sich durch eine Verwaltungsentscheidung beschwert fühlen.

Gegen was kann ich mich beschweren?

Alle Entscheidungen in Verwaltungssachen kirchlicher Behörden des Bistums Münster.

Wie kontaktiere ich den Schlichtungsrat?

Per E-Mail an schlichtungsrat[at]bistum-muenster.de

Kontaktperson: Präsident des Schlichtungsrates PD Dr. Thomas Neumann

Wer sind die Schlichter?

Vom Bischof ernannte, vom Diözesanpastoralrat und Priesterrat nominierte unabhängige Personen mit juristischer oder kanonistischer Kompetenz.

Was kostet das Verfahren?

Das Verfahren ist kostenlos.

Wie lange dauert ein Verfahren?

Das ist vom Fall abhängig, in der Regel dürfte es zwischen 3 und 5 Monaten dauern.

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