Verfahren zur Anerkennung des Leids

Die katholische Kirche möchte Verantwortung über den konkreten Täter hinaus übernehmen und Betroffenen finanzielle Unterstützung anbieten, ohne dass eine gerichtliche Geltendmachung notwendig ist – insbesondere dann, wenn Ansprüche nach staatlichem Recht verjährt sind oder der Beschuldigte gestorben ist.

Deshalb hat die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) im Jahr 2023 das Verfahren zur Anerkennung des Leids geschaffen. Auf ihrer Website stellt die DBK auch Informationen für Betroffene und deren Angehörige bereit.
Die Leistungen zur Anerkennung des Leids werden von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn festgelegt.

Ansprechpersonen für Betroffene sexueller Gewalt

Sicherlich liest sich dies sehr bürokratisch und soll eher einer ersten Übersicht dienen. Sehr gerne können wir in einem Gespräch mit Ihnen gemeinsam überlegen, welche Schritte und ggf. auch Anträge wann und wie auf den Weg gebracht werden. Dabei ist uns immer sehr bewusst, dass wir mit all dem das von Ihnen erlebte Leid nicht aufheben können und jeder Antrag auch belastende Erinnerungen hervorrufen kann. 
Die Ansprechpersonen für Betroffene sexuellen Missbrauchs sowie die Interventionsbeauftragten unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg.

Beteiligte Organisationen

Ordensgemeinschaften

Am Verfahren zur Anerkennung des Leids beteiligen sich neben dem Bistum Münster weitere kirchliche Einrichtungen, insbesondere viele Ordensgemeinschaften, die der Deutschen Ordensobernkonferenz angehören. Die Anträge der Betroffenen werden von der UKA über die jeweiligen Ansprechpersonen in Ordensgemeinschaften für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs entgegengenommen.

Rechtsträger der Caritas

Der Deutsche Caritasverband ist dem Verfahren zum 1. August 2023 beigetreten. Um Anerkennungszahlungen zu erhalten, müssen Betroffene einen Antrag auf Anerkennungsleistungen in derjenigen Diözese stellen, in der sie Unrecht erfahren haben. Auf dieser Internetseite des Deutschen Caritasverbandes (Antrag stellen - aktuelle Liste) finden sich alle Ansprechpersonen der einzelnen Diözesen. 

Hinweis: Alle Informationen finden Betroffene auf den verlinkten Seiten der Bischofskonferenz bzw. der jeweiligen Ansprechstellen.

Antrag auf Anerkennung des Leids

Anträge und Formulare

Das Antragsformular zur Anerkennung des Leids als PDF (handschriftlich bzw. elektronisch beschreibbar am PC oder Laptop) können Sie auf der Website UKA - Anerkennung des Leids herunterladen.

Leistungen in Anerkennung des Leids sollen möglichst vollständig den Betroffenen zugutekommen. Um eine Klarheit für Antragsstellerinnen und Antragsteller zu schaffen, stellt die UKA Steuer- und sozialrechtliche Informationen zu Leistungen in Anerkennungen des Leids bereit.

Auch Personen, die bereits einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt haben, können einen neuen Antrag stellen. Das erneute Antragsformular als PDF (handschriftlich bzw. elektronisch beschreibbar am PC oder Laptop) findet sich ebenfalls auf der Website UKA - Anerkennung des Leids.

Sie möchten Widerspruch gegen die Entscheidung der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) einlegen? Dann nutzen Sie gerne den Vordruck zum Widerspruch

Information zur Bearbeitung der Anträge

Mit der Information über die Eingangsbestätigung des Antrages zur Anerkennung des Leids / Widerspruchs / Ergänzungsantrags bei der UKA erhalten die Betroffenen auch die Information über die reguläre Dauer der durchschnittlichen Bearbeitung.
Derzeitige Bearbeitungszeiten:

  • Erstantrag: 12 Monate ab Antragseingang bei der UKA
  • Widerspruch und Ergänzungsantrag: 18 - 24 Monate ab Eingang; bei Akteneinsicht beginnt der Bearbeitungszeitraum ab der durchgeführten Akteneinsicht.

Die tatsächliche Bearbeitungsdauer kann von den genannten Bearbeitungszeiten abweichen. 

Vorab wird bereits durch die Interventionsbeauftragten geprüft, ob ein Antrag auf Priorisierung erfolgen kann. Sollte sich das im Laufe des Verfahrens ändern, kann mit einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung ebenfalls ein aktueller Antrag auf Priorisierung an die UKA gestellt werden.

Die UKA hat Sprechzeiten in der Regel montags, dienstags und donnerstags von 9 Uhr - 13.30 Uhr. Hier können sich die Betroffenen direkt nach dem Bearbeitungsstand erkundigen: Fon: 0228 103-121 oder info[at]anerkennung-kirche.de.

Bei Unklarheiten können sich die Betroffenen auch an die Stabsstelle Intervention und Prävention, Herrn Ahlert-Makombé (Fon: 0251 495 6031, ahlert-makombe[at]bistum-muenster.de) wenden, damit er sich in deren Auftrag noch einmal bei der UKA über den Bearbeitungsstand informiert und diese Info an die Betroffenen weitergibt.

Übernahme von Therapiekosten

Wenn Sie therapeutische Begleitung suchen, möchten wir Sie gerne bestmöglich unterstützen und Ihnen dabei helfen, die für Sie passende Therapieform zu finden. In einem Gespräch überlegen wir gemeinsam, welche therapeutischen Wege für Sie in Betracht kommen und beraten Sie gerne zu den weiteren Schritte zur Antragsstellung. 

Im Rahmen unserer Verantwortung für Betroffene sexualisierter Gewalt besteht die Möglichkeit, dass das Bistum die Kosten für therapeutische Maßnahmen übernimmt. Bitte beachten Sie dabei, dass diese Unterstützung auf der Grundlage der Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids der Deutschen Bischofskonferenz  beruht.

Informationen zur Übernahme von Therapiekosten im Bistum Münster finden Sie in der Handreichung “Übernahme von Therapiekosten”. Diese Regelungen sollen das Verfahren für alle transparenter und verlässlicher gestalten.

Therapiemöglichkeiten: Informationen und Kontakte

Webseiten zur Therapeutensuche

Opferschutzportal Nordrhein-Westfalen - Traumaambulanzen

ODABS - Traumaambulanzen in Deutschland

therapie.de – die Therapeutensuche von Pro Psychotherapie e.V.

Psychotherapeut*innen-Netzwerk Münster und Münsterland e.V.

Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): Wege zur Psychotherapie

Psychotherapeutenkammer NRW: Psychotherapeutensuche und weitere Informationen

Der Patientenservice 116117 - Psychotherapie


Unterstützung der Paarbeziehung durch die Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Sexualisierte Gewalt hinterlässt tiefe Spuren, die eine Partnerschaft vor große Herausforderungen stellen können. Eine Paarberatung kann hier ein wertvoller Weg sein, um Vertrauen aufzubauen und als Paar gemeinsam wieder zusammenzuwachsen. Wenn Sie Unterstützung suchen, bietet dieEhe-, Familien- und Lebensberatung des Bistums Münster ihre Hilfe an.


Das bundesweite Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch

Wünschen Sie eine Orientierung in weiteren Angeboten oder eine anonymisierte Beratung, bietet das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch eine anonyme, kostenfreie Beratung für Betroffene und deren Angehörige unter 0800 22 55 530.

Fragen und Antworten zum Verfahren in Anerkennung des Leids

Informationen zum Anerkennungsverfahren sowie Antworten auf mögliche Fragen über

  • das Verfahren zur Anerkennung des Leids,
  • die Widerspruchsmöglichkeit mit Akteneinsicht (ab 1. März 2023),
  • die Antragsstellung,
  • die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA)
  • und Leistungen zur Anerkennung,

finden Sie auch auf den Internetseiten der Deutschen Bischofskonferenz sowie der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA).

 

Intervention im Bistum Münster

Svenja Bauland

Svenja Bauland

Weisungsunabhängige Interventionsbeauftragte

0251 495-17011

bauland-s[at]bistum-muenster.de

Christina Kogenschott

Weisungsunabhängige Interventionsbeauftragte

0251 495-6967

kogenschott[at]bistum-muenster.de