Das erweiterte Verfahren zu Leistungen in Anerkennung des Leids, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, ist zum 1. Januar 2021 im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz auf Beschluss der deutschen Bischöfe eingerichtet worden.
Für das Bistum Münster hat Bischof Dr. Felix Genn die Ordnung für das Verfahren auf Anerkennung des Leids zum 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt: "Durch die materiellen Leistungen soll gegenüber den Betroffenen zum Ausduck gebracht werden, dass die deutschen Bistümer Verantwortung für erlittenes Unrecht und Leid übernehmen" (Auszug aus der Präambel).
Die Anträge auf Anerkennung des Leids werden von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) entgegengenommen und bewertet. Die UKA entscheidet schließlich auch über die Höhe der Leistungen.
Einblick in die Arbeit des UKA-Gremiums gibt die Vorsitzende Margarete Reske in diesem Interview: "Wie beschleunigen Sie Anerkennungs-Verfahren nach Missbrauch, Frau Reske?"