Leistungen in Anerkennung des Leids

Viele von (sexueller) Gewalt betroffene Menschen leiden über Jahrzehnte an den Folgen dieser Übergriffe. Ein Weg, wenigstens in Ansätzen dieses Leid zu mindern, ist die Gewährung von Leistungen in Anerkennung des Leids. Viele grundsätzliche Informationen dazu finden Sie auf der Website der Deutschen Bischofskonferenz.

Das erweiterte Verfahren zu Leistungen in Anerkennung des Leids, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, ist zum 1. Januar 2021 im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz auf Beschluss der deutschen Bischöfe eingerichtet worden.
Für das Bistum Münster hat Bischof Dr. Felix Genn die Ordnung für das Verfahren auf Anerkennung des Leids zum 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt: "Durch die materiellen Leistungen soll gegenüber den Betroffenen zum Ausduck gebracht werden, dass die deutschen Bistümer Verantwortung für erlittenes Unrecht und Leid übernehmen" (Auszug aus der Präambel).
Die nach Beratung und Beschlussfassung im Ständigen Rat am 23. Januar 2023 geänderte Ordnung für das Verfahren auf Anerkennung des Leids wurde im Kirchlichen Amtsblatt Münster 2023 - Nr. 3, Artikel 38 und 39 veröffentlicht.

Die Anträge auf Anerkennung des Leids werden von der  Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) entgegengenommen und bewertet. Die UKA entscheidet schließlich auch über die Höhe der Leistungen.Einblick in die Arbeit des UKA-Gremiums gibt die Vorsitzende Margarete Reske in diesen Interviews:
Wie beschleunigen Sie Anerkennungs-Verfahren nach Missbrauch, Frau Reske? (Kirche+Leben, 9. Juli 2021)
Diese Arbeit verschafft mir kein Gefühl der Befriedigung (Christ & Welt, 4. November 2022)

Der stellvertretende Vorsitzende der UKA, Ernst Hauck, hat in der Herder-Korrespondenz, Heft 10/22, die Arbeitsweise und das Verfahren, wie es die UKA derzeit praktiziert, erläutert. Den Beitrag finden Sie hier: Wie die Opfer sexuellen Missbrauchs entschädigen? Leistungsentscheidungen in Anerkennung des Leids

Informationen und Formulare zum Antragsverfahren

Informationen zum Widerspruchsverfahren

Kritischer Zwischenruf zum Anerkennungsverfahren

Das Anerkennungsverfahren ist seit längerer Zeit immer wieder Gegenstand kritischer Diskussionen. Der damalige Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, hat sich dazu im Juli 2023 in einem kritischen Zwischenruf geäußert:

Intervention im Bistum Münster

Svenja Bauland

Svenja Bauland

Weisungsunabhängige Interventionsbeauftragte

0251 495-17011

bauland-s[at]bistum-muenster.de

N.N.

Weisungsunabhängige/r Interventionsbeauftragte/r