Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in NRW die Kooperation zwischen dem evangelischen und katholischen Religionsunterricht in der Primarstufe erweitert werden.
Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung und die Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ist die Fortbildung der Religionslehrerinnen und -lehrer.
Zur grundlegenden Ausbildung von Gruppenleitern und Gruppenleiterinnen gehört der Gruppenleitungskurs. Dieser kann fortlaufend durch weitere Fortbildungsangebote aus der Workshop-Reihe ergänzt werden. Träger der Veranstaltung ist der BDKJ-Kreisverband Borken.