Bistumshaushalt und Kirchensteuerverwaltung
Das Referat Bistumshaushalt und Kirchensteuerverwaltung plant jährlich den Bistumshaushalt für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster und ist verantwortlich für die Sicherstellung der Haushaltsführung und Erstellung der Jahresrechnung nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement NRW (NKF). Daneben obliegt dem Referat die Geschäftsführung für den Kirchensteuerrat, dem insgesamt 20 gewählte und berufene Mitglieder angehören, und für den Rechnungsprüfungsausschuss. Zu den Hauptaufgaben des Kirchensteuerrates zählt der Beschluss über die Höhe des Kirchensteuer-Hebesatzes sowie die Festsetzung des Bistumshaushaltsplans.
Neben dem Bistumshaushalt ist das Referat für die Haushaltsplanung, -abwicklung und -rechnungslegung für derzeit weitere 28 Sonderhaushalte verantwortlich. Dazu gehören unter anderem die Stiftungen Collegium Borromaeum und das Bischöfliche Priesterseminar sowie mehrere Studierendenwohnheime.
Darüber hinaus werden dem Diözesancaritasverband die jährlich erforderlichen Kirchensteuermittel zugewiesen.





