Das Sachgebiet Kirchliches Recht ist zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zur rechtlichen Ordnung der Kirche – insbesondere im Zusammenhang mit der Spendung von Sakramenten. In der Abteilung werden Aufgaben und Anfragen aus den Gebieten Verfassungsrecht, Vereinigungsrecht, Ordensrecht, Sakramenten- und Eherecht, Straf- und Disziplinarrecht, Vermögensrecht sowie das Kleriker- und Weiherecht bearbeitet.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beratung im Bereich des Sakramentenrechts – sowohl für Gläubige als auch für die Seelsorgenden vor Ort. Dazu gehört auch die Unterstützung von Priestern und Diakonen bei Fragen des Ehe- und Sakramentenrechts sowie die Bearbeitung von Dispensanträgen.
Ob Sie als Gläubige oder Gläubiger eine persönliche Frage haben, als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter rechtliche Unterstützung benötigen oder als Kleriker kirchenrechtliche Beratung suchen – wir stehen Ihnen gerne zur Seite.
Wir helfen Ihnen bei der Klärung individueller Anliegen, zum Beispiel:
- Wer ist für die Taufe zuständig?
- Welche Voraussetzungen müssen Taufpatinnen/Taufpaten erfüllen?
- Können wir kirchlich heiraten, auch wenn einer von uns nicht katholisch ist?
- Ist eine kirchliche Bestattung nach einem Kirchenaustritt möglich?
Darüber hinaus sind unsere Aufgaben:
- Mitwirkung bei der Vorbereitung bischöflicher Gesetze, kirchlicher Verordnungen, Satzungen, Statuten und Geschäftsanweisungen
- Kirchenrechtliche Beratung des Bischofs, des Generalvikars und der einzelnen Abteilungen des Generalvikariates, sowie der Kirchengemeinden und anderen kirchlichen Einrichtungen
- Fachliche Bearbeitung kirchenrechtlicher Fragestellungen in den genannten Rechtsgebieten


