Am Lernort Schule erwerben die Pastoralassistentinnen und -assistenten die Qualifikation, fachlich angemessen Religionsunterricht zu gestalten. Sie erfassen darüber hinaus die Bedeutung des Religionsunterrichtes für religiöse Bildung insgesamt. Schule als einen Ort wahrnehmen zu können, an dem Pastoral möglich und nötig ist, ist ebenso Teil der Reflexionen dieser Ausbildung wie die Frage, welchen Mehrwert die methodisch-didaktische Planung für weitere religionspädagogische Aufgaben in der Pastoral besitzt.
Im Rahmen der Ausbildung engagieren sich zusammen mit den Ausbildungsreferentinnen und -referenten eine Vielzahl an Schulmentorinnen und -mentoren an den jeweiligen Ausbildungsschulen der Grundschule bzw. Sekundarstufe I vor Ort.
Nach erfolgreichem Abschluss der einjährigen Ausbildungszeit erhalten die Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten eine seitens der zuständigen Schulaufsichtsbehörden sowie des zuständigen Bischofs verliehene Unterrichtserlaubnis für den katholischen Religionsunterricht.
Ausbildung und Prüfung sind in Nordrhein-Westfalen geregelt durch die II. Vereinbarung der „Vereinbarungen mit der katholischen Kirche über die Erteilung des staatlichen Unterrichtsauftrages, die Verwendung von Katecheten und die kirchliche Einsichtnahme in den Religionsunterricht“ / RdErl. d. Kultusministers v. 18.2.1956 / BASS 20-53 Nr.1. Für Niedersachsen gilt die Regelung entsprechend.
Die jeweils aktuelle Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie die flankierenden Ausführungsbestimmungen erhalten Sie gern auf Nachfrage im Referat.