Das Sachgebiet Steuerwesen ist zuständig für alle Fragen des allgemeinen Steuerrechts.
Zu den Arbeitsschwerpunkten gehören insbesondere das Umsatzsteuerrecht (Systemwechsel bei der Umsatzbesteuerung § 2b UStG) und die Kirchensteuerverwaltung (Anträge auf Erlass der Kirchensteuer, Einsprüche gegen die festgesetzte Kirchensteuer).