Diözesan-Cäcilien-Verband

Dachverband der Kirchenmusik

"Deutschland ist zu einem Entwicklungsland des Singens geworden" schrieb die Zeitschrift GEO schon vor über zehn Jahren. Musik ist im Alltag allgegenwärtig im Radio, im Fernsehen und vor allem in den Ohrstöpseln der tragbaren Abspielgeräte, doch die Menschen "bewegen sich sang- und klanglos durch den Alltag" - so der Artikel. Demgegenüber zählen unsere Kirchen zu den Orten, wo regelmäßig, generationsübergreifend musiziert wird.

Bei der letzten statistischen Erhebung in 2017 wurden im Bistum Münster 28.700 aktive Sängerinnen und Sänger und Instrumentalisten in 1.174 Chören und Musikgruppen gezählt. Das Referat Kirchenmusik begleitet im Auftrag des Diözesan-Cäcilien-Verbandes die Vokal- und Instrumentalgruppen in den Kirchengemeinden des Bistums Münster bei ihrem musikalischen, liturgischen und pastoralen Aufgaben und organisiert regionale und diözesane Chortreffen im Bistum.

Urkunden und Ehrennadeln

Kirchenchormitglieder können nach 25, 40, 50 und 60 Jahren Mitgliedschaft mit einer Urkunde geehrt werden. Nach 25 Jahren wird Jubilaren zusätzlich eine silberne und nach 40 Jahren eine goldene Ehrennadel verliehen. Urkunden zum Ausscheiden aus dem Chor oder ohne entsprechende Anzahl der Jahre werden vom Referat Kirchenmusik nicht ausgestellt.

Die Berechnung der Jahre aktiver Tätigkeit kann mit dem Eintritt in den Chor der Kirchengemeinde begonnen werden. Die natürliche Unterbrechung während des Stimmbruchs wird als aktive Zeit mitgewertet, wenn die Unterbrechung nicht länger als zwei Jahre dauert. Andernfalls können die Jahre der Unterbrechung nicht auf die Gesamtsängertätigkeit angerechnet werden. Als aktive Zeiten gelten auch Zeiten der Verhinderung durch Krankheit, nachgewiesener Militär- bzw. Zivildienst oder auch Kriegsgefangenschaft.

Die Jahre der Mitgliedschaft können aus verschiedenen kirchenmusikalischen Gruppen zusammengezählt werden; zum Beispiel Mitgliedsjahre in einem kirchlichen Kinderchor. Die Mitgliedsjahre müssen dem Chor dargelegt werden, in dem der Jubilar oder die Jubilarin derzeit tätig ist. Über die Anerkennung von Unterbrechungszeiten und die Mitgliedschaft in unterschiedlichen kirchenmusikalischen Gruppen entscheidet der Vorstand des Chores.
 

Richtlinien zur Verleihung der Cäcilienmedaille

Die Cäcilien-Medaille kann auf Antrag Personen verliehen werden, wenn sie besondere Verdienste für die Kirchenmusik oder einen herausgehobenen Einsatz für einen Chor erbracht haben. Der Antrag muss die Leistungen dokumentieren und eine Empfehlung durch den örtlichen Pfarrer enthalten. Die Cäcilien-Medaille wird nicht verliehen aus Anlass eines Geburtstages oder eines Jubiläums oder bei Eintritt in den Ruhestand. Die Verleihung erfolgt in der Regel durch den zuständigen Regionalkantor.

Palestrina-Medaille

Der Allgemeine Cäcilienverband Deutschland (ACV) sieht für Chor-Jubiläen die Palestrina-Medaille vor, die allen Kirchenchören verliehen werden kann, wenn sie eine kirchenmusikalische Tätigkeit von mindestens 100 Jahren nachweisen können. Die Verleihung der Palestrina-Medaille erfolgt im Auftrag des ACV durch den Diözesanpräses oder einen von ihm beauftragten Priester. Antragsformulare können unter www.acv-deutschland.de bezogen werden.
 

Zelter-Plakette

Über das Referat Kirchenmusik kann auch die Verleihung der Zelter-Plakette der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Chorverbände beantragt werden. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich der Chor in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege des Chorgesanges gewidmet und im Rahmen der örtlichen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Antragsformulare können per Download bezogen werden.

Diözesanpräses

Pfarrer Clemens Lübbers
Kirchstr. 12 | 48324 Sendenhorst
Fon 02526 9304-0


Büro-Anschrift:
Rosenstr. 16 | 48143 Münster
Fon 0251 495-570

Ansprechpartnerin

Hildegard Hille

Sekretariat

0251 495-570

hille-h[at]bistum-muenster.de