Die Bezeichnung NKF steht für das Neue Kommunale Finanzmanagement in Nordrhein Westfalen (NRW). Es stellt auf der Grundlage der Gemeindeordnung, Gemeindehaushaltsverordnung sowie in Anlehnung an das Handelsgesetzbuch (HGB) die rechtliche Grundlage für die kommunalen Haushalte in NRW dar. Das NKF geht damit deutlich über die Regelungen des HGB hinaus, indem es für die Tätigkeiten der Verwaltung und der Mitverantwortungsgremien (Kirchensteuerrat, Rechnungsprüfungsausschuss) klare Regeln definiert, die sowohl Rechte als auch Pflichten umfassen.
Transparenz beginnt nicht erst mit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember eines jeden Jahres, sondern ist in der ganzjährigen Betrachtung ab dem 1. Januar zu sehen. Sie ist bereits mit der jeweiligen Haushaltsplanung grundgelegt und setzt sich über die Haushaltsdurchführung bis zur Rechnungslegung zum 31. Dezember fort. In diesem Rahmen hat sich das Bistum Münster entschieden, ab dem Haushaltsjahr 2018 den vollständigen, fast 600 Seiten umfassenden, Haushaltsplan ungekürzt, so wie der Kirchensteuerrat ihn beschlossen hat, im Internet zu veröffentlichen.
Entsprechend den Vorgaben des NKF erfolgt die Darstellung im Haushaltsplan produktorientiert mit entsprechenden Produktbeschreibungen, Kennzahlen und Einzelerläuterungen zu jedem Bereich und gibt somit auch Laien umfangreich Aufschluss über die Verwendung der Kirchensteuer. Mit der Bilanz werden die Vermögensverhältnisse transparent. Aus dem dargestellten Anlagevermögen lassen sich etwa die erheblichen Unterhaltsverpflichtungen ableiten, die in den Haushalten der folgenden Jahre abzusichern sind.
Die Anwendung des NKF-Regelwerkes gewährleistet, bereits ab dem ersten Euro eine umfassende Transparenz. So ist die Verwaltung verpflichtet, den Kirchensteuerrat über jeden Euro, der über die Vorgaben des Plans hinaus ausgegeben werden soll, zu informieren. Größere Beträge (mehr als 150.000 Euro) erfordern die vorherige ausdrückliche Zustimmung des Kirchensteuerrates.
Entscheidend für ein funktionierendes, transparentes System ist, dass die gesamte Finanz-, Haushalts- und Vermögensverwaltung von der Planung bis zur Rechnungslegung einem unabhängigen Kontrollsystem mit entsprechender Berichtspflicht an die Mitverantwortungsgremien unterliegt. Dementsprechend hat sich das Bistum Münster den für den kommunalen Bereich geltenden Regelungen des NKF angeschlossen und die Aufgaben der Prüfung der Revision übertragen. So soll das Handeln der Verwaltung im Hinblick auf alle Anforderungen des NKF gewährleistet werden und diese sollen nicht nur zielgerichtet auf die Bilanz ausgerichtet werden. Die Revision des Bistums ist direkt dem Kirchensteuerrat unterstellt. Die Unabhängigkeit der Abteilung Revision und Wirtschaftlichkeit von der Leitung der Bischöflichen Verwaltung stellt eine Analogie zu den kommunalen Verfahren des NKF dar.
Jährlich legt die Revision, die im Bistum Münster 24 Vollzeitstellen umfasst (einschließlich der Prüfung der Kirchengemeinden) dem Rechnungsprüfungsausschuss des Kirchensteuerrats einen umfassenden Bericht über die in seinem Auftrag durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses des Bistums und des Bischöflichen Stuhls vor. Dabei kontrolliert sie nicht nur die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns, sondern legt ihr Augenmerk neben der Einhaltung der Beteiligungsrechte des Kirchensteuerrats insbesondere auf die Prüfung der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Handelns der Finanzverantwortlichen.
Insgesamt betrachtet hat sich das Bistum Münster damit nicht gegen das HGB, sondern im Sinne einer größtmöglichen Transparenz und unter Beratung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einem im öffentlichen Bereich anerkannten umfassenderen Verfahren unterworfen. Dieses lehnt sich in der Vermögensdarstellung der Bilanz an die Regelungen des HGB an.