Informationen rund um die Neuregelungen des Umsatzsteuerrechts
Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die Umsatzsteuerpflicht für kirchliche Einrichtungen. Vorbereitend werden jetzt schon die formellen Vorgaben von Kirchengemeinden und Zentralrendanturen umgesetzt. Es gibt sehr strikte Regelungen, welche Veranstaltungen und Angebote umsatzsteuerpflichtig sind. Bereits heute umsatzsteuerpflichtige Vereine und Verbände sind von der Verlängerung der Übergangsregelung nicht betroffen. Für sie gilt uneingeschränkt die Umsatzsteuerpflicht.
Zu den in Kraft tretenden Änderungen des Umsatzsteuerrechts hat das Bistum Münster bereits eine umfassende Arbeitshilfe für die Pfarreien/Kirchengemeinden herausgegeben. Für euch, als Verantwortliche der Jugendarbeit, haben wir diese Erläuterungen hier kompakt aufbereitet, so dass nur die Themen behandelt werden, die euch wirklich betreffen.
Bitte nutzt diese Arbeitshilfe, um euch schon jetzt darauf vorzubereiten, wie ihr eure Kassen zukünftig führen solltet.
In mehreren Online-Schulungsveranstaltungen haben wir über das neue Umsatzsteuerrecht informiert. Die Fragen und Antworten zu Themen wie Rechnungen, Konten und Nebenkassen, Ferienfreizeiten/Reisen, Gruppenstunden, Spenden und Spendenaktionen, Teilnehmerbeiträgen etc findet ihr in dieser Übersicht.