Kirchliches Amtsblatt

Das Kirchliche Amtsblatt ist das offizielle Gesetz- und Mitteilungsblatt des Bistums Münster und wird vom Bischöflichen Generalvikariat in Münster herausgegeben. Es erscheint am 1. eines jedes Monats und enthält beispielsweise Botschaften des Papstes, Verlautbarungen der Bischöfe, Erlässe unseres Bischofs, Anordnungen unseres Generalvikars oder z.B. Aufrufe von katholischen Hilfswerken. 

Daneben werden im Amtsblatt arbeitsrechtliche und tarifliche Änderungen sowie weitere vertragliche Inhalte veröffentlicht. Außerdem enthält es Informationen über Weiterbildungen und Exerzitien sowie über Personalveränderungen bei Priestern und anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pastoral.

Für die Inhalte aus dem Oldenburger Raum im Amtsblatt ist die Fachstelle Recht im Bischöflich Münsterschen Offizialat zuständig.

Das Kirchliche Amtsblatt wird vorwiegend in elektronischer Form veröffentlicht.

Die Rechtsverbindlichkeit, der auf diese Weise publizierten Gesetze und Dekrete, wird durch den Artikel Nr. 161 im Amtsblatt Nr. 9 vom 1. September 2020 geregelt.

Adressverteilerkreise kirchlicher Institutionen und Personenkreise erhalten von uns ohne weitere Aufforderung das Kirchliche Amtsblatt per E-Mail. Dies sind insbesondere alle Seelsorgerinnen und Seelsorger im Bistum, die Bildungseinrichtungen und Familienbildungsstätten, Gemeindeverbände und Zentralrendanturen, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, Krankenhäuser und Seniorenwohnheime in kirchlicher Aufsicht, Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft, die Mitarbeitervertretungen.

Darüber hinaus ist eine Aufnahme in diesen E-Mail-Verteiler mit einer formlosen Nachricht an amtsblatt[at]bistum-muenster.de möglich. Der elektronische Bezug ist kostenfrei. 

Falls Sie weiterhin eine Druckausgabe beziehen möchten, melden Sie sich bitte ebenfalls per E-Mail. Für den postalischen Bezug wird ein jährlicher Betrag von 13 Euro zur Auslagenerstattung erhoben.

Redaktionsschluss ist jeweils am 15. eines Monats!