Die Gruppe Kunstpflege des Bischöflichen Generalvikariates

Ihre Aufgaben und Funktion im Bistum Münster

Kirchen und Kapellen gehören in unserem Kulturkreis zu den Gebäuden mit einem gesamtgesellschaftlichen Anliegen. Die Sakralbauten, die oftmals den Mittelpunkt eines Ortes oder Stadtteils bilden, sind nicht nur Zeugnisse der Kirchengeschichte, sondern sie sind auch für die Lokal- und Kulturgeschichte von herausragender Bedeutung. Somit gehören Kirchengebäude, die jedem Besucher offenstehen, zum kulturellen Erbe der gesamten Bevölkerung und bilden unsere kulturelle Identität. Diese hat über die Jahrhunderte unterschiedliche Formen religiöser Volksfrömmigkeit ausgeprägt.

Der nordrheinwestfälische Teil des Bistums Münster erstreckt sich über eine Gesamtfläche vom Niederrhein und Teilen des Ruhrgebiets im Südwesten bis hin zu nordöstlich gelegenen Kreisen wie Steinfurt und Warendorf und beheimatet ca. 800 Kirchen und Kapellen. Hierbei handelt es sich sowohl um hochbedeutende Sakralbauten der Romanik und Gotik mit ihren historischen Ausstattungen bis hin zu denkmalgeschützten Gebäuden des 20. Jahrhunderts mit modernem oder zeitgenössischem Interieur.
Diese kirchlichen Kulturgüter in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen bedürfen einer denkmalpflegerischen Instandhaltung und Begleitung, damit sie für künftige Generationen als Glaubenszeugnisse bewahrt bleiben. Dies gehört unter anderem zu den Aufgaben und Pflichten der Kirchengemeinden.

Die Kunstpflege des Bischöflichen Generalvikariates gehört als Gruppe der Abteilung für Kunst und Kultur an. In ihrer Funktion steht sie den Gemeinden in allen Fragen der kirchlichen Denkmalpflege zur Seite, berät diese und spricht fachliche Empfehlungen zum Umgang mit dem historischen Kunstgut aus. Hierdurch stellt die Gruppe Kunstpflege u. a. eine Brücke zur staatlichen Denkmalpflege her.

Das Aufgabenfeld der Kunstpflege gestaltet sich sehr vielfältig:

Wissenschaftliche und konservatorische Aufsicht

Den Kunsthistorikern obliegt die wissenschaftliche und konservatorische Aufsicht über die gesamte historische Ausstattung des Kirchenraumes, die Wand- und Glasmalereien, die Gemälde und Skulpturen, die Reliquienschreine und Reliquiare, die Schatzkunst, bestehend aus den liturgischen Geräten und Paramenten, sowie sonstigen Objekten wie beispielsweise Steinfragmenten. Dieses Aufgabenfeld betrifft jedoch nicht nur die Objekte in den Sakralbauten, sondern auch jene in den Pfarrhäusern und Gemeindezentren.

Restaurierungsmaßnahmen

Bei Restaurierungsmaßnahmen beraten die Mitarbeiter in wissenschaftlicher, technischer und planerischer Hinsicht, sie empfehlen qualifizierte Restauratoren zur Erstellung von Gutachten und Kostenvoranschlägen, sie prüfen vorgeschlagene Maßnahmen und sprechen ebenso Empfehlungen für geeignete Maßnahmen aus. Darüber hinaus findet eine Zusammenarbeit und Vermittlung mit den entsprechenden Denkmalämtern statt (vgl. hierzu auch die Verwaltungsverfahren für die Ausschreibung und Vergabe von Restaurierungsleistungen, in: Kirchliches Amtsblatt vom 1.7.2020).

Ausleihe von Kunstobjekten

Anfragen zur Ausleihe von Kunstobjekten werden von der Kunstpflege mittels einer konservatorischen Einschätzung des Objektes für zum Beispiel erforderliche Restaurierungsmaßnahmen, einer Überprüfung der klimatischen und sicherheitstechnischen Mindestanforderungen am jeweiligen Ausstellungsort, bis hin zur Erstellung und Genehmigung von Leihverträgen betreut und koordiniert. Die Bandbreite an Anfragen reicht hierbei von kleineren, lokalen Objektpräsentationen bis hin zu internationalen Ausstellungen. 
Sämtliche Ausleihanfragen bedürfen der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch den Diözesankonservator.

Sicherung, Aufbewahrung und Präsentation

Maßnahmen zur Sicherung, Aufbewahrung und angemessenen Präsentation kulturhistorisch bedeutender Einzelobjekte werden von den Mitarbeitern der Kunstpflege hinsichtlich konservatorischer und sicherheitstechnischer Belange ebenso begleitet.

Bestandserfassung bzw. Inventarisierung

Weiter gehört zur Aufgabe der Kunstpflege die Bestandserfassung bzw. Inventarisierung der gesamten Ausstattung eines Kirchenraumes sowie der Vasa sacra und Vasa non sacra. Neben den Objektaufmaßen gehören zur Erfassung eine Kurzbeschreibung, die Datierung, eine angemessene fotographische Dokumentation und qualifizierte Hinweise zum Erhaltungszustand von Objekten.

Zusammenarbeit mit der Bischöflichen Liturgiekommission und der Bischöflichen Kunstkommission

Die Gruppe Kunstpflege kooperiert mit der Bischöflichen Liturgiekommission und der Bischöflichen Kunstkommission. Beide Kommissionen müssen bei allen, von der Abteilung 630 (Kirchengemeinden) vorgelegten Planungen und Änderungen in Sakralbauten hinzugezogen werden und beraten die Pfarrgemeinden bei Ortsterminen gemeinsam zu künstlerisch/ästhetischen und liturgisch/theologischen Aspekten (vgl. Konzeptpapier der Kommissionen. Im Fortgang des Prozesses erfolgt die letztendliche Entscheidung über die Umsetzung und den Verbleib von historischen Ausstattungs- und Kunstobjekten nach Rücksprache mit der Gruppe Kunstpflege und nach der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch den Diözesankonservator.

Sollte in einer Gemeinde eine Umgestaltung oder Renovierung des Sakralbaus angedacht sein, ist es deshalb notwendig, frühzeitig die Gruppe Kunstpflege einzubinden.

Verbleib der Kirchenraum-Ausstattung bei Profanierung

Nicht zuletzt nimmt einen weiteren Punkt des Aufgabenfeldes der Gruppe Kunstpflege die Beratung von Gemeinden hinsichtlich der Profanierung von Kirchenräumen und dem damit verbundenen Verbleib der Ausstattungen ein. Für den Fall, dass Objekte in ihrer ursprünglichen Gemeinde keine Verwendung mehr finden, unterhält das Bistum Münster mehrere Kunstgut-Depots zur Einlagerung der genannten Vasa sacra und Vasa non sacra sowie kirchlicher Ausstattungen. Diese Kunstgut-Depots werden, ebenso wie die Vermittlung eingelagerter Objekte zwecks ihrer Wiederverwendung in einer neuen Gemeinde, von Mitarbeitern der Kunstpflege betreut. Da der Kunstpflege die wissenschaftliche und konservatorische Aufsicht über die gesamte historische Ausstattung obliegt, sind Mitarbeiter der Kunstpflege einzubinden, sobald eine Gemeinde Ausstattungsgegenstände im Kirchenraum umsetzen oder aus dem Kirchenraum entfernen möchte.

Ansprechpartner

Prof. Dr. Thomas Flammer

Prof. Dr. Thomas Flammer

Diözesankonservator "Kirchliche Kunst- und Kulturgüter"

0251 495-17600

flammer[at]bistum-muenster.de