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FAQ zum Statut für die Leitung im Pastoralen Raum

Warum braucht es ein Statut für die Leitung im Pastoralen Raum und was soll es regeln?

Die Verkündigung der Frohen Botschaft muss auch künftig und unter den neuen Rahmenbedingungen glaubwürdig und verlässlich bleiben. Das Statut für die Leitung im Pastoralen Raum schafft das Fundament für die notwendige Verlässlichkeit. Es beschreibt die Akteure im Pastoralen Raum und deren Aufgaben. Gleichzeitig eröffnet es den Handelnden vor Ort die Chance, eigene Impulse zu setzen und die detaillierte Ausgestaltung der Leitung im Pastoralen Raum eigenverantwortlich – insbesondere durch die Möglichkeit, Geschäftsordnungen zu verabschieden – zu setzen.
 

Wie lange gilt das Statut? Sind weitere Anpassungen absehbar?

Das Statut tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Explizit wird am Ende darauf hingewiesen, dass es „Ad experimentum“ in Kraft tritt und nach spätestens fünf Jahren evaluiert werden muss (siehe § 10). Das heißt, es muss sich in der Praxis als hilfreich und passend erweisen. In den nächsten fünf Jahren sollen nun Erfahrungen damit gesammelt werden. Sicherlich wird es – wie viele andere Gesetze auch –angepasst werden. 

Ist es möglich, das Leitungsteam anders zu besetzen als durch die im Statut beschriebenen Rollen (beispielsweise drei statt zwei freiwillig Engagierte oder drei leitenden Pfarrer statt einen)?

Nein. Hinter den Regelungen im Statut steht die Idee, dass der Pastorale Raum im Team aus Hauptberuflichen und freiwillig Engagierten geleitet wird. Das Statut regelt, dass die verschiedenen Perspektiven vertreten sind, auch wenn ggf. nicht direkt für alle Rollen jemand gefunden wird.

Wenn für eine Rolle mehrere Personen in Frage kommen und es sinnvoll erscheint, dass diese Person im Leitungsteam mitarbeiten sollte, weil sonst eine fürs Leitungsteam wichtige Perspektive oder Kompetenz fehlt, gibt es im Statut die Möglichkeit der Berufung (§3 Absatz 5). Es ist jedoch darauf zu achten, dass das Leitungsteam nicht zu groß wird. 

Zudem weisen wir darauf hin, dass im Leitungsteam nicht alle Pfarreien des Pastoralen Raums vertreten sein müssen. Die haupt- und ehrenamtlichen Mitglieder im Leitungsteam sind unabhängig und vertreten somit nicht ihre Herkunftspfarrei oder Einrichtung. Bei der Zusammensetzung ist darauf zu achten, dass evtl. Interessenskonflikte möglichst ausgeschlossen sind. Die Interessen einzelner Pfarreien und anderer Akteure sollen vielmehr im Rat des Pastoralen Raums eingebracht und vertreten werden. 

Was passiert, wenn sich in einem Pastoralen Raum die Mitglieder mit den einzelnen Rollen fürs Leitungsteam nicht finden?

Für die Rolle der freiwillig Engagierten im Leitungsteam ist diese Situation im Statut explizit beschrieben: „Sollte keine oder nur eine freiwillig engagierte Person gefunden werden, besteht das Leitungsteam aus den gewählten und vom Bischof ernannten Mitgliedern. Die Wahl muss im Rat des Pastoralen Raumes wieder aufgerufen werden.“ (§ 3 Absatz 3) Entscheidend ist der zweite Satz: Die Verantwortlichen im Pastoralen Raum (Leitungsteam, Mitglieder des Rates) müssen sich bemühen, die freien Positionen im Leitungsteam zu besetzen. 

Dies gilt analog, wenn für den Platz der Pastoralreferentin / des Pastoralreferenten niemand gefunden wird. 

Wenn kein leitender Pfarrer mandatiert wird, erfolgt eine Ernennung durch den Ortsordinarius (Bischof oder Administrator). Dieser beauftragt dann einen der leitenden Pfarrer für die Mitarbeit im Leitungsteam. 

Auch wenn sich niemand im Pastoralen Raum für die Mitarbeit im Leitungsteam bereit erklärt, gilt die Regelung der Ernennung durch den Ortsordinarius (§ 3 Absatz 1). Dieser beauftragt dann einen der leitenden Pfarrer. Das heißt, es wird mindestens den vom Bischof beauftragten leitenden Pfarrer für die Leitung des Pastoralen Raums geben. 

Wann endet das Mandat einer Person, die erst nach dem 1. Januar 2026 gewählt werden würde?

Im Statut heißt es in §4 1) „Das Leitungsteam wird nach der Wahl durch eine gemeinsame Ernennung des Bischofs für die Dauer von vier Jahren oder bis zum Ende des Wahlzeitraumes mit der Aufgabenwahrnehmung beauftragt.“ 
 
Das heißt, für alle Personen, dass sie zunächst bis 31.12.2029 gewählt und ernannt werden, egal zu welchem Zeitpunkt die Wahl im Rat stattfinden wird. Somit endet das Mandat für alle Mitglieder im Leitungsteam im Vier-Jahres-Turnus zur gleichen Zeit, egal wann die einzelnen Mitglieder gewählt wurden.
 

Für die Rolle der Pastoralreferentin / des Pastoralreferenten ist für die Mitarbeit im Leitungsteam ein expliziter Beschäftigungsumfang von 20 Prozent angegeben. Gilt der Umfang an erwarteten Wochenstunden analog auch für die anderen Mitglieder des Teams?

Das Statut formuliert bei den Pastoralreferentinnen und -referenten im Leitungsteam – in Abstimmung mit der MAV der Pastoralreferentinnen und -referenten – einen Arbeitsumfang von 20 Prozent einer vollen Stelle. Die Formulierung hat arbeitsrechtliche Hintergründe und ist deswegen nicht automatisch auf die anderen Rollen im Leitungsteam zu übertragen. Wichtig ist festzuhalten, dass bei Übernahme der Rolle im Leitungsteam von Hauptberuflichen neue Schwerpunkte gesetzt und andere Aufgaben reduziert werden müssen. Dies gilt auch für die leitenden Pfarrer. 

Für die freiwillig Engagierten gilt, dass sie die Ressourcen einbringen, die im Rahmen ihres ehrenamtlichen Engagements möglich sind. Wichtig ist die Prämisse, dass eine gemeinsame und gleichberechtigte Verantwortungsübernahme im Team zwischen Hauptberuflichen und freiwillig Engagierten nicht heißen muss, dass sich alle gleich (zum Beispiel Zeitaufwand) einbringen. Wer welche Kompetenzen oder zeitlichen Ressourcen mitbringt, ist im Team offen und transparent zu klären. Dieser Prozess kann durch eine externe Begleitung – beispielsweiser durch ein Coaching – unterstützt werden.

Können die freiwillig Engagierten im Leitungsteam des Pastoralen Raums eine Aufwandsentschädigung erhalten? Plant das Bistum eine Refinanzierung?

Grundsätzlich ist es möglich, dass freiwillig Engagierte über den Auslagenersatz hinaus eine Aufwandsentschädigung von ihren jeweiligen Trägern bekommen. Das Bistum Münster spricht jedoch grundsätzlich keine Empfehlung für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für freiwillig Engagierte aus. Daher wird es keine spezifische Refinanzierung geben. Falls nach individueller Entscheidung dennoch eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden soll, ist zu beachten, dass diese aus eigenen Mitteln zu finanzieren ist. Grundsätzlich steht das Budget des Pastoralen Raums zur Verfügung, um tatsächlich entstandene Kosten und getätigte Aufwendungen möglichst unkompliziert zu erstatten. 

Was muss getan werden, um freiwillig Engagierten im Leitungsteam trotzdem eine Aufwandsentschädigung zu zahlen?

Hierfür ist ein breiter Diskussions- und Abwägungsprozess insbesondere mit Blick auf andere Ehrenämter im Bereich des Pastoralen Raums zu führen. Die Entscheidung in dieser Sache betrifft auch die anderen pastoralen Akteure im Pastoralen Raum. Es bietet sich an, in den Gremien der Pfarreien und im Rat des Pastoralen Raums über diese Frage zu diskutieren und abzustimmen.

Kann die Position des leitenden Pfarrers im Leitungsteam von einem Pfarrverwalter übernommen werden?

Hier muss man unterscheiden, ob es sich um einen Pfarrverwalter, der übergangsweise ernannt ist, oder einen ständigen Pfarrverwalter handelt. Nur ein ständiger Pfarrverwalter kann die Position des leitenden Pfarrers im Leitungsteam einnehmen, da er mit denselben Rechten und Pflichten ausgestattet ist wie ein leitender Pfarrer.

Muss die Pastoralreferentin oder der Pastoralreferent in einer anderen Pfarrei eingesetzt sein als der leitende Pfarrer?

Nein. Es gibt keine Vorgaben, dass der leitende Pfarrer und die Pastoralreferentin oder der Pastoralreferent in verschiedenen Pfarreien oder pastoralen Feldern eingesetzt sein müssen. Entscheidend ist die Bereitschaft und die Mandatierung durch die aktiven Priester bzw. die Berufsgruppe. 

Können auch Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten, die nicht in einer Pfarrei, sondern beispielsweise in der Schul- oder Krankenhausseelsorge tätig sind, ins Leitungsteam des Pastoralen Raums gewählt werden?

Ja, wo jemand im Pastoralen Raum als Pastoralreferent eingesetzt ist, ist für die Mitwirkung im Leitungsteam nicht entscheidend. Wichtig ist, dass die Person insgesamt einen Beschäftigungsumfang von mehr als 50 Prozent im Pastoralen Raum hat. Zudem gilt es darauf zu achten, dass bei aufgeteilten Stellenumfängen die „kleinen Umfänge“ sinnvoll genutzt werden können (Zehn Prozent für ein Feld scheint nicht sinnvoll). Eventuell ist es sogar gewinnbringend für das Leitungsteam, jemanden mit einem nicht klassisch pfarrlichem Blick dabei zu haben.

Übrigens heißt dies auch, dass bei der Wahl dafür gesorgt werden muss, dass die Pastoralreferentinnen und -referenten aus den pastoralen Feldern außerhalb der klassischen Pfarrei explizit eingeladen und eingebunden werden. Manchmal ist das etwas herausfordernd, da sich mache pastorale Felder über die Grenzen der Pastoralen Räume erstrecken. Hier kann der Standort der Kollegin /des Kollegen als Grundlage der Zuordnung zu einem Pastoralen Raum genommen werden oder aber die höchste Schnittmenge für Kooperationen.

Können Mitarbeitende bei kirchlichen Arbeitgebern für die Position der freiwillig Engagierte im Leitungsteam gewählt werden?

Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Individuell sollte geprüft und entschieden werden, wie sinnvoll dies ist und welche Rollenherausforderungen oder Interessenskonflikte entstehen können. Die geforderte Rollenklarheit und Unabhängigkeit können eine besondere Herausforderung vor allem für angestellte Mitarbeitende in den Pfarreien darstellen. Zu beachten ist, dass die hauptberuflichen Seelsorgerinnen und Seelsorger über ihre jeweiligen Berufsgruppen im Leitungsteam vertreten sind. Daher sind sie für die Position der freiwillig Engagierten nicht wählbar. Nicht wählbar sind zudem im kirchlichen Dienst beschäftigte Personen, die mit der kirchlichen Aufsicht über Körperschaften des Pastoralen Raums betraut sind. Grundsätzlich ist es wünschenswert, dass die verschiedenen Personen im Team unterschiedliche Berufs- und Lebenserfahrungen, Kompetenzen sowie Perspektiven haben. 
 

Besteht die Möglichkeit, sowohl Mitglied in einem pfarrlichen Gremium (Kirchenvorstand oder Pfarreirat) als auch im Leitungsteam des Pastoralen Raums zu sein?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Individuell sollte geprüft und entschieden werden, wie sinnvoll dies ist und welche Rollenherausforderungen oder Interessenskonflikte entstehen können bzw. welches Bild dies extern auslösen könnte.

Wie werden insbesondere die freiwillig Engagierten im Leitungsteam in ihrem Engagement unterstützt?

Für freiwillig Engagierte im Leitungsteam des Pastoralen Raums gibt es verschiedene Angebote und Leistungen, die dem Charakter des Ehrenamts entsprechen. 

  • In Vorbereitung auf die Tätigkeit im Leitungsteam des Pastoralen Raums gibt es im November und Dezember regionale Tagesveranstaltungen „Mit dir vielleicht?“ für freiwillig Engagierte. Die Veranstaltungen nehmen die Funktion des Pastoralen Raums und die Verantwortungsübernahme im freiwilligen Engagement in den Blick. Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenlos und freiwillig.
  • Darüber hinaus wird – abgestimmt auf die Bedarfe freiwillig Engagierter in Leitungsverantwortung – ein Angebot zur Fort- und Weiterbildung entwickelt. Die Durchführung liegt bei den verschiedenen Bildungsträgern des Bistums Münster. Das Budget der Pastoralen Räume kann dazu genutzt werden, um freiwillig Engagierte die kostenlose Teilnahme an diesen und weiteren externen Fortbildungsmaßnahmen zu ermöglichen.
  • Für freiwillig Engagierte gibt es zudem die Möglichkeit, an Supervisionen und Geistlichen Begleitungen teilzunehmen.
  • Es wird empfohlen, das Engagement grundsätzlich nachzuweisen, damit freiwillig Engagierte Angebote wie die Ehrenamtskarte NRW oder Vergünstigungen über die Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland mbH in Anspruch nehmen können. Auch soll das Engagement auf Anfrage und zum Ende der Tätigkeit mit Hinweis auf die übernommenen Aufgaben und den Kompetenzerwerb bescheinigt werden. Hier kann sowohl eine Bescheinigung über den Träger als auch der Engagement Nachweis NRW ausgestellt werden.
  • Für freiwillig Engagierte in Leitungsteams gilt: Auslagen werden aus dem Budget des Pastoralen Raums erstattet.
  • Für die Nutzung von Microsoft-Anwendungen werden seitens des Bistums Lizenzen zur Verfügung gestellt. Die Einrichtung der Bistumsaccounts erfolgt durch die IT-Abteilung. 
     

Wann wird die Position der Verwaltungsleitung im Leitungsteam besetzt? Wie erfolgt die Stellenbesetzung?

Die Verwaltungsleitungen sollen sukzessive bis 2030 in allen Pastoralen Räumen eingesetzt werden. Daher nehmen viele Leitungsteams ihre Arbeit zunächst ohne eine Verwaltungsleitung auf. Das Verfahren und viele damit verbundene Fragen und Antworten sind hier nachzulesen. Weitere Informationen bietet die Pressemitteilung von November 2023.

Wie gestaltet sich der Zeitplan für die Startphase des Leitungsteams?

Der Übergang vom Koordinierungs- zum Leitungsteam wird bis Ende 2025 durch die Koordinatorinnen und Koordinatoren begleitet. Bis zum 30. November 2025 werden die Personen für das Leitungsteam vom Koordinator an die Geschäftsführung des Prozesses zur Entwicklung pastoraler Strukturen weitergegeben. Die Bistumsleitung ernennt die Mitglieder des Leitungsteam im Pastoralen Raum zum 1. Januar 2026. Damit enden der Auftrag und die Arbeit des Koordinierungsteam und der Koordinatoren. 

Welche Angebote wird es für die Leitungsteams zur Unterstützung in ihrer Arbeit geben?

Zur Unterstützung der Leitungsteams stehen die Ansprechpersonen und Angebote des BGV, der Kreisdekanate oder auch Bildungsforen und -häuser zur Verfügung. 

  • Um die Startphase der Arbeit im Leitungsteam zu unterstützen, sind Anfang 2026 eintägige Teamtage für die Leitungsteams im Pastoralen Raum geplant. Die Teamtage finden an vier verschiedenen Terminen und Orten statt. Alle Mitglieder in den Leitungsteams werden eingeladen, an einer dieser Veranstaltungen teilzunehmen.
  • Fortwährend können sich die Leitungsteams im Rahmen eines Coaching-Angebotes individuell in ihrer Arbeit begleiten lassen. Spezifische weitere Angebote zu Vernetzung, Austausch oder Schulung werden je nach Bedarf entwickelt. 

Wie wird die Arbeit und Kommunikation im Leitungsteam unterstützt? Welche technische Infrastruktur und welche IT-Ausstattung sind vorgesehen?

Freiwillig Engagierte und Ehrenamtliche im Leitungsteam bekommen nach Beauftragung der Leitungsteams durch den Diözesanadministrator beziehungsweise den Bischof einen sogenannten BM-XXS-Account des Bistums mit einem Teamszugang. Die Kosten werden durch das Bistum getragen. Die Anmeldung erfolgt über die jeweiligen Kreisdekanatsgeschäftsführungen beziehungsweise die Stadtdekanatsgeschäftsführung. Auf Wunsch der Leitungsteams wird ein Teams-Team für jedes Leitungsteam eingerichtet. Die Abmeldung der entsprechenden Accounts für freiwillig Engagierte/Ehrenamtliche erfolgt nach Beendigung der Mitarbeit im Leitungsteam ebenfalls über die Kreisdekanatsgeschäftsführungen beziehungsweise die Stadtdekanatsgeschäftsführung.

Können von dem Budget des Leitungsteams im Pastoralen Raum auch Laptops o.ä. für freiwillig Engagierte im Leitungsteam gekauft/geleast werden?

Grundsätzlich können die freiwillig Engagierten über den BM-XXS-Tarif auf den sicheren Plattformen des Bistums kommunizieren und sich informieren (Mail, Teams, Isidor). Die Nutzung ist auch auf privaten Endgeräten möglich. Falls der Bedarf nach einem eigenen Endgerät für das freiwillige Engagement besteht, ist das Leasen von Hardware für freiwillig Engagierte, genau wie für alle anderen Mitarbeiter im Bistum, möglich. Die Kosten müssen über das Budget des Leitungsteam begleichen werden. Zu beachten ist jedoch, dass zur Nutzung eines geleasten Endgeräts mindestens ein BM-S-Account (24,50 Euro/Monat) von Nöten ist. Diese zusätzlichen Kosten müssen ebenfalls vom Budget beglichen werden. 

Wird es ein Budget für den Pastoralen Raum geben?

Ja, es wird diözesanseitig ein Budget für den Aufbau und die Startphase der Pastoralen Räume bereitgestellt. Für die Jahre 2026 und 2027 hat die Leitungskonferenz ein Budget beschlossen, welches dem Leitungsteam für die Aufgaben des Pastoralen Raumes zur Verfügung steht. Gleichzeitig wird betont, dass der Pastorale Raum als Kooperationsraum auch in finanzieller Hinsicht als „Mitbringbuffet“ zu verstehen ist, zu dem die Kooperationspartner beispielsweise für einzelne Projekte und Initiativen auch eigene Beiträge leisten.
 

Müssen die Mitglieder des Rates, die durch die Pfarreiräte delegiert werden, selbst Mitglied des Pfarreirates sein?

Die Delegation erfolgt durch den Pfarreirat (vgl. §2 Satzung für die Pfarreiräte im Bistum Münster). Für die Aufgabe können auch Dritte (Personen, die nicht dem Pfarreirat angehören) delegiert werden, wenn dies für sinnvoll erachtet wird, um die Perspektive der Pfarrei zu vertreten. Wir weisen darauf hin, dass diese Personen auch die Funktion innehaben können, die Verbindung zwischen Pfarreirat und Rat des Pastoralen Raumes sicherzustellen.

Wie konstituiert sich der Rat des Pastoralen Raumes?

Der Rat des Pastoralen Raums konstituiert sich durch die von den Pfarreien delegierten Mitglieder. Zudem können weitere Personen, die andere Perspektiven vertreten (z.B. Caritas-Einrichtungen oder andere pastorale Felder), als Mitglied des Rates berufen werden.

Warum sollen Personen oder Gruppierungen, die am Forum des Pastoralen Raums teilnehmen möchten, ein Einladungsgesuch an das Leitungsteam stellen?

Im Sinne eines Netzwerkes steht das Forum des Pastoralen Raums allen Kooperationspartnern und weiteren Interessierten offen. Die Prüfungsmöglichkeit des Zugangs soll verhindern, dass die Öffentlichkeit des Forums missbraucht wird. Nicht zugelassen werden sollen Gruppierungen oder Personen, die einer kirchenfeindlichen Betätigung nachgehen, die die Glaubwürdigkeit der Kirche beeinträchtigt. Einladungsgesuche sind formlos möglich. Die Prüfungstiefe wird zwischen Rat und Leitungsteam vereinbart.