Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Leitung im Pastoralen Raum.
(Stand: 12. Juni 2026)
FAQ zur Leitung im Pastoralen Raum
Die Leitung im Pastoralen Raum ist per Statut geregelt. Das Statut wurde von Bischof em. Felix im März 2025 veröffentlicht und gilt für den nordrheinwestfälischen Teil des Bistums (Statut „Leitung im Pastoralen Raum).
Warum braucht es ein Statut für die Leitung im Pastoralen Raum und was soll es regeln?
Die Verkündigung der Frohen Botschaft muss auch künftig und unter den neuen Rahmenbedingungen glaubwürdig und verlässlich bleiben. Das Statut für die Leitung im Pastoralen Raum schafft das Fundament für die notwendige Verlässlichkeit. Es beschreibt die Akteure im Pastoralen Raum und deren Aufgaben. Gleichzeitig eröffnet es den Handelnden vor Ort die Chance, eigene Impulse zu setzen und die detaillierte Ausgestaltung der Leitung im Pastoralen Raum eigenverantwortlich – insbesondere durch die Möglichkeit, Geschäftsordnungen zu verabschieden – zu setzen.
Wie lange gilt das Statut? Sind weitere Anpassungen absehbar?
Das Statut tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Explizit wird am Ende darauf hingewiesen, dass es „Ad experimentum“ in Kraft tritt und nach spätestens fünf Jahren evaluiert werden muss (siehe § 10). Das heißt, es muss sich in der Praxis als hilfreich und passend erweisen. In den nächsten fünf Jahren sollen nun Erfahrungen damit gesammelt werden. Sicherlich wird es – wie viele andere Gesetze auch –angepasst werden.
Ist es möglich, das Leitungsteam anders zu besetzen als durch die im Statut beschriebenen Rollen (beispielsweise drei statt zwei freiwillig Engagierte oder drei leitenden Pfarrer statt einen)?
Nein. Hinter den Regelungen im Statut steht die Idee, dass der Pastorale Raum im Team aus Hauptberuflichen und freiwillig Engagierten geleitet wird. Das Statut regelt, dass die verschiedenen Perspektiven vertreten sind, auch wenn ggf. nicht direkt für alle Rollen jemand gefunden wird.
Wenn für eine Rolle mehrere Personen in Frage kommen und es sinnvoll erscheint, dass diese Person im Leitungsteam mitarbeiten sollte, weil sonst eine fürs Leitungsteam wichtige Perspektive oder Kompetenz fehlt, gibt es im Statut die Möglichkeit der Berufung (§3 Absatz 5). Es ist jedoch darauf zu achten, dass das Leitungsteam nicht zu groß wird.
Zudem weisen wir darauf hin, dass im Leitungsteam nicht alle Pfarreien des Pastoralen Raums vertreten sein müssen. Die haupt- und ehrenamtlichen Mitglieder im Leitungsteam sind unabhängig und vertreten somit nicht ihre Herkunftspfarrei oder Einrichtung. Bei der Zusammensetzung ist darauf zu achten, dass evtl. Interessenskonflikte möglichst ausgeschlossen sind. Die Interessen einzelner Pfarreien und anderer Akteure sollen vielmehr im Rat des Pastoralen Raums eingebracht und vertreten werden.
Was passiert, wenn sich in einem Pastoralen Raum die Mitglieder mit den einzelnen Rollen fürs Leitungsteam nicht finden?
Für die Rolle der freiwillig Engagierten im Leitungsteam ist diese Situation im Statut explizit beschrieben: „Sollte keine oder nur eine freiwillig engagierte Person gefunden werden, besteht das Leitungsteam aus den gewählten und vom Bischof ernannten Mitgliedern. Die Wahl muss im Rat des Pastoralen Raumes wieder aufgerufen werden.“ (§ 3 Absatz 3) Entscheidend ist der zweite Satz: Die Verantwortlichen im Pastoralen Raum (Leitungsteam, Mitglieder des Rates) müssen sich bemühen, die freien Positionen im Leitungsteam zu besetzen.
Dies gilt analog, wenn für den Platz der Pastoralreferentin / des Pastoralreferenten niemand gefunden wird.
Wenn kein leitender Pfarrer mandatiert wird, erfolgt eine Ernennung durch den Ortsordinarius (Bischof oder Administrator). Dieser beauftragt dann einen der leitenden Pfarrer für die Mitarbeit im Leitungsteam.
Auch wenn sich niemand im Pastoralen Raum für die Mitarbeit im Leitungsteam bereit erklärt, gilt die Regelung der Ernennung durch den Ortsordinarius (§ 3 Absatz 1). Dieser beauftragt dann einen der leitenden Pfarrer. Das heißt, es wird mindestens den vom Bischof beauftragten leitenden Pfarrer für die Leitung des Pastoralen Raums geben.
Wann endet das Mandat einer Person, die erst nach dem 1. Januar 2026 gewählt werden würde?
Im Statut heißt es in §4 1) „Das Leitungsteam wird nach der Wahl durch eine gemeinsame Ernennung des Bischofs für die Dauer von vier Jahren oder bis zum Ende des Wahlzeitraumes mit der Aufgabenwahrnehmung beauftragt.“
Das heißt, für alle Personen, dass sie zunächst bis 31.12.2029 gewählt und ernannt werden, egal zu welchem Zeitpunkt die Wahl im Rat stattfinden wird. Somit endet das Mandat für alle Mitglieder im Leitungsteam im Vier-Jahres-Turnus zur gleichen Zeit, egal wann die einzelnen Mitglieder gewählt wurden.
Für die Rolle der Pastoralreferentin / des Pastoralreferenten ist für die Mitarbeit im Leitungsteam ein expliziter Beschäftigungsumfang von 20 Prozent angegeben. Gilt der Umfang an erwarteten Wochenstunden analog auch für die anderen Mitglieder des Teams?
Das Statut formuliert bei den Pastoralreferentinnen und -referenten im Leitungsteam – in Abstimmung mit der MAV der Pastoralreferentinnen und -referenten – einen Arbeitsumfang von 20 Prozent einer vollen Stelle. Die Formulierung hat arbeitsrechtliche Hintergründe und ist deswegen nicht automatisch auf die anderen Rollen im Leitungsteam zu übertragen. Wichtig ist festzuhalten, dass bei Übernahme der Rolle im Leitungsteam von Hauptberuflichen neue Schwerpunkte gesetzt und andere Aufgaben reduziert werden müssen. Dies gilt auch für die leitenden Pfarrer.
Für die freiwillig Engagierten gilt, dass sie die Ressourcen einbringen, die im Rahmen ihres ehrenamtlichen Engagements möglich sind. Wichtig ist die Prämisse, dass eine gemeinsame und gleichberechtigte Verantwortungsübernahme im Team zwischen Hauptberuflichen und freiwillig Engagierten nicht heißen muss, dass sich alle gleich (zum Beispiel Zeitaufwand) einbringen. Wer welche Kompetenzen oder zeitlichen Ressourcen mitbringt, ist im Team offen und transparent zu klären. Dieser Prozess kann durch eine externe Begleitung – beispielsweiser durch ein Coaching – unterstützt werden.
Können die freiwillig Engagierten im Leitungsteam des Pastoralen Raums eine Aufwandsentschädigung erhalten? Plant das Bistum eine Refinanzierung?
Grundsätzlich ist es möglich, dass freiwillig Engagierte über den Auslagenersatz hinaus eine Aufwandsentschädigung von ihren jeweiligen Trägern bekommen. Das Bistum Münster spricht jedoch grundsätzlich keine Empfehlung für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für freiwillig Engagierte aus. Daher wird es keine spezifische Refinanzierung geben. Falls nach individueller Entscheidung dennoch eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden soll, ist zu beachten, dass diese aus eigenen Mitteln zu finanzieren ist. Grundsätzlich steht das Budget des Pastoralen Raums zur Verfügung, um tatsächlich entstandene Kosten und getätigte Aufwendungen möglichst unkompliziert zu erstatten.
Was muss getan werden, um freiwillig Engagierten im Leitungsteam trotzdem eine Aufwandsentschädigung zu zahlen?
Hierfür ist ein breiter Diskussions- und Abwägungsprozess insbesondere mit Blick auf andere Ehrenämter im Bereich des Pastoralen Raums zu führen. Die Entscheidung in dieser Sache betrifft auch die anderen pastoralen Akteure im Pastoralen Raum. Es bietet sich an, in den Gremien der Pfarreien und im Rat des Pastoralen Raums über diese Frage zu diskutieren und abzustimmen.
Kann die Position des leitenden Pfarrers im Leitungsteam von einem Pfarrverwalter übernommen werden?
Hier muss man unterscheiden, ob es sich um einen Pfarrverwalter, der übergangsweise ernannt ist, oder einen ständigen Pfarrverwalter handelt. Nur ein ständiger Pfarrverwalter kann die Position des leitenden Pfarrers im Leitungsteam einnehmen, da er mit denselben Rechten und Pflichten ausgestattet ist wie ein leitender Pfarrer.
Muss die Pastoralreferentin oder der Pastoralreferent in einer anderen Pfarrei eingesetzt sein als der leitende Pfarrer?
Nein. Es gibt keine Vorgaben, dass der leitende Pfarrer und die Pastoralreferentin oder der Pastoralreferent in verschiedenen Pfarreien oder pastoralen Feldern eingesetzt sein müssen. Entscheidend ist die Bereitschaft und die Mandatierung durch die aktiven Priester bzw. die Berufsgruppe.
Können auch Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten, die nicht in einer Pfarrei, sondern beispielsweise in der Schul- oder Krankenhausseelsorge tätig sind, ins Leitungsteam des Pastoralen Raums gewählt werden?
Ja, wo jemand im Pastoralen Raum als Pastoralreferent eingesetzt ist, ist für die Mitwirkung im Leitungsteam nicht entscheidend. Wichtig ist, dass die Person insgesamt einen Beschäftigungsumfang von mehr als 50 Prozent im Pastoralen Raum hat. Zudem gilt es darauf zu achten, dass bei aufgeteilten Stellenumfängen die „kleinen Umfänge“ sinnvoll genutzt werden können (Zehn Prozent für ein Feld scheint nicht sinnvoll). Eventuell ist es sogar gewinnbringend für das Leitungsteam, jemanden mit einem nicht klassisch pfarrlichem Blick dabei zu haben.
Übrigens heißt dies auch, dass bei der Wahl dafür gesorgt werden muss, dass die Pastoralreferentinnen und -referenten aus den pastoralen Feldern außerhalb der klassischen Pfarrei explizit eingeladen und eingebunden werden. Manchmal ist das etwas herausfordernd, da sich mache pastorale Felder über die Grenzen der Pastoralen Räume erstrecken. Hier kann der Standort der Kollegin /des Kollegen als Grundlage der Zuordnung zu einem Pastoralen Raum genommen werden oder aber die höchste Schnittmenge für Kooperationen.
Können Mitarbeitende bei kirchlichen Arbeitgebern für die Position der freiwillig Engagierte im Leitungsteam gewählt werden?
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Individuell sollte geprüft und entschieden werden, wie sinnvoll dies ist und welche Rollenherausforderungen oder Interessenskonflikte entstehen können. Die geforderte Rollenklarheit und Unabhängigkeit können eine besondere Herausforderung vor allem für angestellte Mitarbeitende in den Pfarreien darstellen. Zu beachten ist, dass die hauptberuflichen Seelsorgerinnen und Seelsorger über ihre jeweiligen Berufsgruppen im Leitungsteam vertreten sind. Daher sind sie für die Position der freiwillig Engagierten nicht wählbar. Nicht wählbar sind zudem im kirchlichen Dienst beschäftigte Personen, die mit der kirchlichen Aufsicht über Körperschaften des Pastoralen Raums betraut sind. Grundsätzlich ist es wünschenswert, dass die verschiedenen Personen im Team unterschiedliche Berufs- und Lebenserfahrungen, Kompetenzen sowie Perspektiven haben.
Besteht die Möglichkeit, sowohl Mitglied in einem pfarrlichen Gremium (Kirchenvorstand oder Pfarreirat) als auch im Leitungsteam des Pastoralen Raums zu sein?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Individuell sollte geprüft und entschieden werden, wie sinnvoll dies ist und welche Rollenherausforderungen oder Interessenskonflikte entstehen können bzw. welches Bild dies extern auslösen könnte.
Wie werden insbesondere die freiwillig Engagierten im Leitungsteam in ihrem Engagement unterstützt?
Für freiwillig Engagierte im Leitungsteam des Pastoralen Raums gibt es verschiedene Angebote und Leistungen, die dem Charakter des Ehrenamts entsprechen.
- In Vorbereitung auf die Tätigkeit im Leitungsteam des Pastoralen Raums gibt es im November und Dezember regionale Tagesveranstaltungen „Mit dir vielleicht?“ für freiwillig Engagierte. Die Veranstaltungen nehmen die Funktion des Pastoralen Raums und die Verantwortungsübernahme im freiwilligen Engagement in den Blick. Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenlos und freiwillig.
- Darüber hinaus wird – abgestimmt auf die Bedarfe freiwillig Engagierter in Leitungsverantwortung – ein Angebot zur Fort- und Weiterbildung entwickelt. Die Durchführung liegt bei den verschiedenen Bildungsträgern des Bistums Münster. Das Budget der Pastoralen Räume kann dazu genutzt werden, um freiwillig Engagierte die kostenlose Teilnahme an diesen und weiteren externen Fortbildungsmaßnahmen zu ermöglichen.
- Für freiwillig Engagierte gibt es zudem die Möglichkeit, an Supervisionen und Geistlichen Begleitungen teilzunehmen.
- Es wird empfohlen, das Engagement grundsätzlich nachzuweisen, damit freiwillig Engagierte Angebote wie die Ehrenamtskarte NRW oder Vergünstigungen über die Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland mbH in Anspruch nehmen können. Auch soll das Engagement auf Anfrage und zum Ende der Tätigkeit mit Hinweis auf die übernommenen Aufgaben und den Kompetenzerwerb bescheinigt werden. Hier kann sowohl eine Bescheinigung über den Träger als auch der Engagement Nachweis NRW ausgestellt werden.
- Für freiwillig Engagierte in Leitungsteams gilt: Auslagen werden aus dem Budget des Pastoralen Raums erstattet.
- Für die Nutzung von Microsoft-Anwendungen werden seitens des Bistums Lizenzen zur Verfügung gestellt. Die Einrichtung der Bistumsaccounts erfolgt durch die IT-Abteilung.
Wann wird die Position der Verwaltungsleitung im Leitungsteam besetzt? Wie erfolgt die Stellenbesetzung?
Die Verwaltungsleitungen sollen sukzessive bis 2030 in allen Pastoralen Räumen eingesetzt werden. Daher nehmen viele Leitungsteams ihre Arbeit zunächst ohne eine Verwaltungsleitung auf. Das Verfahren und viele damit verbundene Fragen und Antworten sind hier nachzulesen. Weitere Informationen bietet die Pressemitteilung von November 2023.
Welche Angebote wird es für die Leitungsteams zur Unterstützung in ihrer Arbeit geben?
Zur Unterstützung der Leitungsteams stehen die Ansprechpersonen und Angebote des BGV, der Kreisdekanate oder auch Bildungsforen und -häuser zur Verfügung.
- Fortwährend können sich die Leitungsteams im Rahmen eines Coaching-Angebotes individuell in ihrer Arbeit begleiten lassen. Spezifische weitere Angebote zu Vernetzung, Austausch oder Schulung werden je nach Bedarf entwickelt.
- Die Mitglieder der Leitungsteams werden regelmäßig über punktuelle Unterstützungsangebote informiert (z.B. digitale Sprechstunden zu unterschiedlichen Themen).
- Darüber hinaus werden die Leitungsteams zweimal jährlich zu Vernetzungstreffen auf Ebene der Kreisdekanate eingeladen. Auch aus dem Austausch im Rahmen dieser können gemeinsame Bedarfe gefunden und weitergegeben werden.
Wie wird die Arbeit und Kommunikation im Leitungsteam unterstützt? Welche technische Infrastruktur und welche IT-Ausstattung sind vorgesehen?
Freiwillig Engagierte und Ehrenamtliche im Leitungsteam bekommen nach Beauftragung der Leitungsteams durch den Diözesanadministrator beziehungsweise den Bischof einen sogenannten BM-XXS-Account des Bistums mit einem Teamszugang. Die Kosten werden durch das Bistum getragen. Die Anmeldung erfolgt über die jeweiligen Kreisdekanatsgeschäftsführungen beziehungsweise die Stadtdekanatsgeschäftsführung. Auf Wunsch der Leitungsteams wird ein Teams-Team für jedes Leitungsteam eingerichtet. Die Abmeldung der entsprechenden Accounts für freiwillig Engagierte/Ehrenamtliche erfolgt nach Beendigung der Mitarbeit im Leitungsteam ebenfalls über die Kreisdekanatsgeschäftsführungen beziehungsweise die Stadtdekanatsgeschäftsführung.
Können von dem Budget des Leitungsteams im Pastoralen Raum auch Laptops o.ä. für freiwillig Engagierte im Leitungsteam gekauft/geleast werden?
Grundsätzlich können die freiwillig Engagierten über den BM-XXS-Tarif auf den sicheren Plattformen des Bistums kommunizieren und sich informieren (Mail, Teams, Isidor). Die Nutzung ist auch auf privaten Endgeräten möglich. Falls der Bedarf nach einem eigenen Endgerät für das freiwillige Engagement besteht, ist das Leasen von Hardware für freiwillig Engagierte, genau wie für alle anderen Mitarbeiter im Bistum, möglich. Die Kosten müssen über das Budget des Leitungsteam begleichen werden. Zu beachten ist jedoch, dass zur Nutzung eines geleasten Endgeräts mindestens ein BM-S-Account (24,50 Euro/Monat) von Nöten ist. Diese zusätzlichen Kosten müssen ebenfalls vom Budget beglichen werden.
Wird es ein Budget für den Pastoralen Raum geben?
Ja, es wird diözesanseitig ein Budget für den Aufbau und die Startphase der Pastoralen Räume bereitgestellt. Für die Jahre 2026 und 2027 hat die Leitungskonferenz ein Budget beschlossen, welches dem Leitungsteam für die Aufgaben des Pastoralen Raumes zur Verfügung steht. Gleichzeitig wird betont, dass der Pastorale Raum als Kooperationsraum auch in finanzieller Hinsicht als „Mitbringbuffet“ zu verstehen ist, zu dem die Kooperationspartner beispielsweise für einzelne Projekte und Initiativen auch eigene Beiträge leisten.
Müssen die Mitglieder des Rates, die durch die Pfarreiräte delegiert werden, selbst Mitglied des Pfarreirates sein?
Die Delegation erfolgt durch den Pfarreirat (vgl. §2 Satzung für die Pfarreiräte im Bistum Münster). Für die Aufgabe können auch Dritte (Personen, die nicht dem Pfarreirat angehören) delegiert werden, wenn dies für sinnvoll erachtet wird, um die Perspektive der Pfarrei zu vertreten. Wir weisen darauf hin, dass diese Personen auch die Funktion innehaben können, die Verbindung zwischen Pfarreirat und Rat des Pastoralen Raumes sicherzustellen.
Wie konstituiert sich der Rat des Pastoralen Raumes?
Der Rat des Pastoralen Raums konstituiert sich durch die von den Pfarreien delegierten Mitglieder. Zudem können weitere Personen, die andere Perspektiven vertreten (z.B. Caritas-Einrichtungen oder andere pastorale Felder), als Mitglied des Rates berufen werden.
Warum sollen Personen oder Gruppierungen, die am Forum des Pastoralen Raums teilnehmen möchten, ein Einladungsgesuch an das Leitungsteam stellen?
Im Sinne eines Netzwerkes steht das Forum des Pastoralen Raums allen Kooperationspartnern und weiteren Interessierten offen. Die Prüfungsmöglichkeit des Zugangs soll verhindern, dass die Öffentlichkeit des Forums missbraucht wird. Nicht zugelassen werden sollen Gruppierungen oder Personen, die einer kirchenfeindlichen Betätigung nachgehen, die die Glaubwürdigkeit der Kirche beeinträchtigt. Einladungsgesuche sind formlos möglich. Die Prüfungstiefe wird zwischen Rat und Leitungsteam vereinbart.
Müssen freiwillig Engagierte / Ehrenamtliche im Leitungsteam eine Präventionsschulung nachweisen und ein Führungszeugnis vorlegen? Wenn ja, bei wem?
Ja, die Präventionsordnung (PrävO) vom 1. Mai 2022 formuliert, dass diese auch für ehrenamtlich tätige Personen, inkl. Mandatsträgerinnen/-träger im kirchlichen Bereich gilt (s. §2 (3) PrävO). Insofern sind die Regelungen auch auf freiwillig Engagierte im Leitungsteam des Pastoralen Raums anzuwenden. Konkret heißt das: Die freiwillig Engagierten im Leitungsteam müssen entsprechend §5 (1) PrävO alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) vorlegen sowie im Sinne von §9 (5) PrävO regelmäßig an Präventionsschulungen teilnehmen. Für die Mitglieder im Leitungsteams des Pastoralen Raumes soll es im 2. Quartal 2026 eigene Präventionsschulungen für freiwillig engagierte Mandatsträgerinnen/-träger geben (ca. 3 Stunden, in Präsenz).
Infos dazu gibt es dann bei den Bildungsforen oder auf der Website “Prävention im Bistum Münster”.
Welche Leitungsaufgaben hat das Leitungsteam und wofür ist das Leitungsteam verantwortlich?
Das Staut für die Leitung im Pastoralen Raum hält zentrale Aufgaben der Leitungsteams in den Bereichen Pastoralentwicklung, Kirchenentwicklung, Kommunikation, Personalverantwortung und Ressourcenmanagement fest. Weiter wird ausgeführt, dass konkret
- Akteure im Pastoralen miteinander vernetzt werden und die pastoral-strategische Ausrichtung verantwortet wird,
- Die Entwicklung pastoraler Handlungsfelder im Pastoralen Raum begleitet und koordiniert wird,
- Ein strategisches Freiwilligenmanagement etabliert wird,
- Die Kommunikation zwischen den Akteuren und in die Öffentlichkeit gewährleistet und organisiert wird.
Darüber hinaus verantwortet das Leitungsteam des Budget des Pastoralen Raumes und hat in einer gemeinsamen Verantwortung das hauptberufliche Personal, das im Pastoralen Raum eingesetzt wird, im Blick. In Zukunft kommt dem Leitungsteam die Verantwortung der Koordination des Prozesses zur Erstellung der pfarrlichen Immobilienkonzepte zu, wobei die gemeinsame pastorale Strategie zu berücksichtigen ist.
Diese im Statut aufgeführten Aufgaben der Leitung im Pastoralen Raum verdeutlichen, dass zunächst vor allem Vernetzungen der Akteure zu fördern sind. Dem Leitungsteam kommen dabei moderierende und koordinierende Tätigkeiten zu. Ein ganz konkreter erster Schritt auf diesem Weg ist sicherlich die Initialisierung des Rates (als weiteres Organ) und des Forums des Pastoralen Raumes. Durch beide kann eine Vernetzung und Kooperation der unterschiedlichen Akteure gefördert und gestärkt werden.
Gleichzeitig zeigen die aufgeführten Aufgaben der Leitungsteams auch die Abgrenzung zu anderen Gremien – vor allem der Gremien der Pfarreien: Die Pfarreien sind selbstständige Akteure und Partner im Pastoralen Raum. Das Leitungsteam hat entsprechend keine Leitungsaufgabe innerhalb der Pfarreien, sondern vielmehr in deren Miteinander. Es verantwortet ihre verbindliche Kooperation und fördert ihre Zusammenarbeit auch mit weiteren Akteuren. Veranschaulichen lässt sich das sicherlich am Beispiel der Verantwortung der Koordination des Prozesses zur Erstellung der pfarrlichen Immobilienkonzepte: Ein Immobilienkonzept, das Gebäude einer Pfarrei in den Blick nimmt, kann nur durch die Pfarrei und damit durch Ihre Gremien entwickelt und verabschiedet werden. Das Leitungsteam des Pastoralen Raumes hat in diesem Zusammenhang die Verantwortung, dass die Entwicklung der Immobilienkonzepte aufeinander abgestimmt sind und dass sich diese an einer gemeinsamen Strategie orientieren. Es geht also in dieser Entwicklung vor allem um Koordination und Förderung von Zusammenarbeit selbstständiger Akteure.
Gibt es eine Vorlage für eine Geschäftsordnung?
Eine Vorlage für eine Geschäftsordnung gibt es für den NRW-Teil unseres Bistums in der Form nicht. Als unterstützendes Instrument wurde die Handreichung zur Erstellung einer Geschäftsordnung veröffentlicht. Dieses kann dabei unterstützen eine für das jeweilige Leitungsteam passende Geschäftsordnung zu entwickeln. Eine Vorlage einer Geschäftsordnung gibt es nicht, damit sich die Leitungsteams mit den notwendigen Fragen auseinandersetzen können und für sie passende Regelungen und Vereinbarungen treffen können.
Wer beauftragt den Rat, bestimmt die Anzahl der Personen, bis wann und wer wählt diese aus?
Das Leitungsteam hat laut Statut zur Leitung im Pastoralen Raum die Aufgabe mindestens zweimal pro Jahr zu Sitzungen des Rates einzuladen (§8, Absatz 1). Die Anzahl der im Rat mitwirkenden Personen ergibt sich aus §6, Absatz 1. Neben den hier festgelegten Personen(-gruppen) können weitere Akteure berufen werden (ebd.). Dem Leitungsteam kommt im Zuge der erstmaligen Einladung die Aufgabe zu, die genannten Akteure zu bitten, Personen in den Rat zu delegieren. Die Aufgabe der Auswahl der Personen kommt also den jeweiligen Akteuren zu (§6, Absatz 1).
Wie genau sieht die Zuständigkeit für das seelsorgliche Personal aus?
Die Zuständigkeit für die Priester und Pastoralreferent:innenist im Statut für die Leitung im Pastoralen Raum in § 5 13-27 unter der Überschrift Personalverantwortung beschrieben.
Dieser Abschnitt beschreibt die entsprechenden Zuordnungen bzw. Differenzierung sowie konkrete Aufgaben. Erläuternd ist auf folgende Aspektehinzuweisen:
Die Zuständigkeit für Priester und Pastoralreferent:innen als unmittelbare:rVorgesetzte:r kann nur vom Pfarrer oder der/dem Pastoralreferent:in im Leitungsteam des Pastoralen Raumes wahrgenommen werden.
Dabei gibt es verschiedene Optionen:
- Der Pfarrer oder der/die Pastoralreferent:in übernimmt die Vorgesetztenschaft für alle Priester und Pastoralreferent:innen.
- Die Vorgesetztenschaft wird aufgeteilt:
- z.B. der Pfarrer für die Priester und die/der Pastoralreferent:in für die Pastoralreferent:innen,
- z.B. je nach geographischer Beschaffenheit des Pastoralen Raumes der/die eine für eine Region des Pastoralen Raumes und der/die andere für eine andere Region,
- z.B. der/die eine für alle Priester und Pastoralreferent:in, die in den Pfarreien des Pastoralen Raumes eingesetzt sind und die/der andere für alle Priester und Pastoralreferent:innen, die in einem kategorialen Seelsorgebereich des Pastoralen Raumes eingesetzt sind.
Die Zuständigkeit ist mit den weiteren Mitgliedern des Leitungsteam zu erörtern und zu entscheiden.
Wichtig ist es auch zu berücksichtigen, dass die Vorgesetztenschaft des Pfarrers und/oder der Pastoralreferentin, die/der diese Aufgabe als Mitglied des Leitungsteams des Pastoralen Raumes wahrnimmt, sich ausschließlich auf die Tätigkeiten und Aufgaben bezieht, die explizit auf der Ebene des Pastoralen Raumes angesiedelt sind.
Bei entsprechend definierter Einsatzzuordnung zu einer konkreten Pfarrei oder einem konkreten kategorialen Seelsorgebereich, ist und bleibt die Vorgesetztenschaft bei den dortigen Leitungspersonen (z.B. Leitender Pfarrer der Pfarrei oder der pastoralen Leitung der kategorialen Einrichtung). Hieraus ergibt sich zumindest der Bedarf gegenseitiger Information, ggf. auch gemeinsamer Abstimmung der Akteure der unterschiedlichen Kontexte.
Die Amtseinführung von Ltd. Pfarrern und leitenden pastoralen Mitarbeitenden ist im Kreisdechanten-Statut (vgl. KA 4/2025, Art. 86) geregelt. Analog dazu übernimmt der Kreisdechant auch die Einführung von Beauftragtenteams nach c. 517 § 2 CIC/1983.
Welche Rolle haben die freiwillig Engagierten im Leitungsteam?
Zunächst ist sicherlich festzuhalten, dass Leitungsteams durch unterschiedliche Rollen besetzt sind. Entsprechend sind nicht alle gleich. Wir haben, wie auch in Ihren Leitungsteams, Personen, die ihrer Verantwortung im Rahmen eines freiwilligen Engagements nachkommen und Personen, die das im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit tun.
Das Leitungsteam insgesamt trägt zusammen die Verantwortung zur Gestaltung und Weiterentwicklung des Pastoralen Raumes. Hierunter fällt auch entsprechend des Statuts zur Leitung die Personalverantwortung für das pastorale Personal. Auch regelt das Statut, dass die direkte Dienstvorgesetztenfunktion durch eine:n hauptamtliche Seelsorger:in (leitender Pfarrer oder Pastoralreferent:in) aus dem Leitungsteam zu übernehmen ist. Hier würde ich gerne zwei Aspekte hervorheben: Das eine ist die gemeinsame Verantwortung des Leitungsteams im Hinblick auf das hauptamtliche pastorale Personal und das andere ist die davon zu differenzierende direkte Dienstvorgesetztenschaft.
Diese Regelung wird im Statut für die Leitung im Pastoralen Raum unter §5, Absätze 12-26 geregelt.
Was passiert, wenn einzelne Pfarreien sich gegen Entscheidungen des Leitungsteams stellen und wer hat die Entscheidungsgewalt?
Eine der zentralen Entscheidungen zu Beginn des Prozesses zur Entwicklung der pastoralen Strukturen war, dass Bischof em. Felix keine Fusionen anordnet und die Pfarreien selbstständige Akteure im Pastoralen Raum bleiben. Der Pastorale Raum ist zentral ein Ort verbindlicher Kooperationen, die gleichwohl immer die Bereitschaft der Beteiligten voraussetzt.
Die Notwendigkeit von stärkerer Zusammenarbeit ergibt sich sicherlich aus den immer weniger werdenden Ressourcen.
Festzuhalten ist in Hinblick auf Ihre Frage: Pfarreien und Gemeinden können in ihren Verantwortungsbereichen nach wie vor selbstständige Entscheidungen treffen – und diese insofern auch gegen eine Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Pastoralen Raum. Dem Leitungsteam kommt hier sicherlich die Aufgabe zu, die Mehrwerte der Kooperation zu benennen und erkennbar zu machen. Am Ende wird es nicht ohne Absprache, Verhandlung und Übereinkunft gehen.
Welche Parameter gibt es für die Verwendung des Budgets im Pastoralen Raum?
Das Budget wird von den Kreisdekanatsgeschäftsführern verwaltet. Von ihnen gibt es auch die genauen Infos zur Höhe des Budgets und zu den Abrechenmodalitäten. Ansprechbar sind die Mitarbeiter:innen im Kreisdekanatsbüro.
Grundsätzlich gilt:
- Das Budget aus Kirchensteuermitteln dient als Grundlage für die Finanzierung von gemeinsamen pastoralen Projekten auf Ebene des Pastoralen Raums.
- Aus dem Budget werden alle weiteren Ausgaben des Leitungsteams beglichen (z.B. Fahrtkosten freiwillig Engagierter/Ehrenamtlicher, Raummieten, weitere Auslagen, …).
- Die Ausgaben müssen dem Pastoralen Raum zugutekommen und keine Maßnahme einer einzelnen Pfarrei, Einrichtung, Verband/Verein o.ä. bezuschussen oder fördern.
- Das Budget des Pastoralen Raums darf nicht an einzelne Pfarreien, Einrichtungen oder Verbänden/Vereinen des Pastoralen Raums ausgezahlt werden, deren Budgets zugeführt werden oder Projekte mit Bezug leidglich zu einer Pfarrei, Einrichtung, Verband/Verein, o.ä. finanzieren.
Sie haben Fragen, die hier nicht gestellt werden? Oder Nachfragen zu den hier gegebenen Antworten? Dann schreiben Sie gerne eine E-Mail an Thorsten Löhring (loehring[at]bistum-muenster.de).
