Kleine Unterrichtsvorhaben, ein gutes Einzelmaterial, ein nützlicher Link, eine Idee für einen Gottesdienstimpuls, ein hochinteressanter Artikel: Ab und an liegen solche Dinge auf dem Schreibtisch, ohne dass man sie sofort nutzen und einem Thema zuordnen kann. Und doch ist es manchmal gut zu wissen, dass sie überhaupt existieren.
Im Zentrum dieser Veranstaltung stehen praktische Impulse für einen christlichen Abschlussgottesdienst rund um das Thema „Individualität/Identität“ des Menschen.
Am Vormittag werden wir im kollegialen Gespräch die Erfahrungen mit Lehrplan, verbindlichen Vorgaben, Aufgabenstellung und Korrektur der Abituraufgaben des Jahres 2024 für das Fach katholische Religionslehre reflektieren.
Am Nachmittag arbeiten wir an der unterrichtlichen Umsetzung der verbindlichen Themen für das Zentralabitur im Beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales. Unterrichtskonzepte und Material der teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen werden vorgestellt und ausgetauscht
Sprachförderung ist als Aufgabe jedes Unterrichtsfaches in Nordrhein-Westfalen definiert. Für den Religionsunterricht gilt dies in besonderer Weise, da sich etwa die in theologischer Literatur verwendete Sprache deutlich von der Alltagssprache der Schülerinnen und Schüler unterscheidet und daher sehr oft fremd auf sie wirkt. Dies ist auch im Oberstufenunterricht zu spüren und wird unter anderem noch verstärkt durch zunehmende Unterschiede in den sprachlichen Voraussetzungen und den zu beobachtenden Abbruch einer konfessionellen und religiösen Sozialisation.
Die relilab-Regionalgruppe NRW fokussiert in diesem Jahr das Kursformat der reli.werkstatt, die sich mit unterrichtlichen Themenstellungen für verschiedene Altersstufen und deren didaktischer, theologischer und/oder digitaler Realisierung auseinandersetzt.
Die Ergebnisse des Schulbarometers 2024 bieten wertvolle Einblicke in die aktuellen Herausforderungen im Schulalltag, die auch die Arbeit als Religionslehrerinnen und Religionslehrer betreffen: Viele Lehrerinnen und Lehrer berichten über einen signifikanten Anstieg psychischer Probleme bei den Schülerinnen und Schülern. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen an uns Lehrkräfte stetig. Viele fühlen sich durch die Kombination von hohem Unterrichtsaufwand, administrativen Aufgaben und herausforderndem Schülerverhalten erschöpft.
Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in NRW die Kooperation zwischen dem evangelischen und katholischem Religionsunterricht in der Primarstufe erweitert werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung und die Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ist die Fortbildung der Religionslehrerinnen und Religionslehrer.
Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in NRW die Kooperation zwischen dem evangelischen und katholischen Religionsunterricht in den Schulformen der Sekundarstufe I erweitert werden.
Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung und die Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ist die Fortbildung der Religionslehrerinnen und -lehrer.
Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in NRW die Kooperation zwischen dem evangelischen und katholischem Religionsunterricht in der Primarstufe erweitert werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung und die Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ist die Fortbildung der Religionslehrerinnen und Religionslehrer.
Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in NRW die Kooperation zwischen dem evangelischen und katholischem Religionsunterricht in der Primarstufe erweitert werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung und die Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ist die Fortbildung der Religionslehrerinnen und Religionslehrer.