Wir beraten kirchliche Rechtsträger in folgenden Angelegenheiten:
- Grundstücksverkehr (An- und Verkauf, Tausch, Erbbaurecht)
- Grundstücksverwaltung (Miete und Pacht)
- Rechte an Grundstücken (Baulasten, Dienstbarkeiten, Nutzungsverträge)
- Grundstücks- und Gebäudebewertung
- Planungs-, Bau- und Bodenrecht
An- und Verkauf, Miete, Pacht, Erbbaurecht
Haben Sie Interesse, eine Immobilie zu kaufen, zu pachten, zu mieten oder im Wege des Erbbaurechtes zu nutzen? Suchen Sie einen Käufer für Ihre landwirtschaftliche Fläche? Dann wenden Sie sich bitte an die Zentralrendanturen der katholischen Kirchengemeinden im Bistum Münster. Sie finden die Kontaktinformationen in unserem Bistumsfinder unter dem Punkt "Verwaltung Kirchengemeinden".
Erbbaurecht
Der Erwerb oder die Errichtung eines eigenen Wohnhauses ist in der Regel kostenintensiv. Es kann von Vorteil sein, das Grundstück nicht erwerben zu müssen, sondern es gegen ein regelmäßig zu zahlendes Entgelt, Erbbauzins genannt, über einen langen Zeitraum (i.d.R. 99 Jahre) weitestgehend wie ein Grundstückseigentümer nutzen zu können. Wer ein Erbbaurecht erwirbt,
- vermeidet den Kauf eines Grundstücks,
- wird Eigentümer einer eigenen Immobilie,
- benötigt weniger Kapital zur Baufinanzierung,
- schließt einen langjährigen sicheren Vertrag mit dem Grundstückseigentümer,
- kann sein Haus und sein Erbbaurecht vererben oder verkaufen.