Verwaltungsreferentinnen und Verwaltungsreferenten bilden die Konstante und sind erste Ansprechpersonen vor Ort. Sie unterstützen die Verwaltungsleitung – wie sie auch bereits heute Pfarrer und Kirchenvorstände unterstützen. Sie übernehmen ebenfalls administrative und organisatorische Aufgaben, die auf die spezifischen Bedürfnisse einer Kirchengemeinde ausgerichtet sind. In der Regel umfassen die Aufgaben unter anderem folgende Bereiche:
- Unterstützende und vorbereitende Arbeiten für den Kirchenvorstand
- Koordination der nichtpastoralen Mitarbeitenden
- Sorge für die Umsetzung der Kirchenvorstandsbeschlüsse
Dienstvorgesetzte Person einer Verwaltungsreferentinn oder eines Verwaltungsreferenten wird die Verwaltungsleitung im Pastoralen Raum und Anstellungsträger wird der neue Kirchengemeindeverband auf Kreisebene in den Grenzen der Kreisdekanate sein. Bis zur Neustrukturierung des Kirchengemeindeverbandes auf Ebene des Kreisdekanats wird im Einvernehmen mit dem Bistum Münster eine Übergangsregelung umgesetzt. Diese sieht vor, dass der Einsatz der Verwaltungsreferentinnen und -referenten durch eine Abordnung in die jeweiligen Kirchengemeinden erfolgt. Das Arbeitsverhältnis orientiert sich weiter an derselben kirchlichen Tarifordnung (KAVO) und an den Regelwerken wie bisher.
