Statut regelt Leitung im Pastoralen Raum

Wie die Leitung aus Ehren- und Hauptamtlichen dauerhaft in den vor einem Jahr gegründeten Pastoralen Räumen geregelt ist, das steht in einem Statut, das das Bistum Münster für den nordrhein-westfälischen Bistumsteil am 11. März veröffentlicht hat. In einem Brief informierte der Ständige Vertreter des Diözesanadministrators, Dr. Klaus Winterkamp, die Leitenden Pfarrer, Pfarreiratsvorsitzenden, stellvertretenden Kirchenvorstände, die Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie die Mitglieder der Koordinierungsteams über die neue Regelung.

Grundsätzlich gehören zum Leitungsteam des Pastoralen Raumes im NRW-Teil des Bistums ein Leitender Pfarrer, eine Pastoralreferentin oder ein Pastoralreferent, zwei Ehrenamtliche sowie perspektivisch die für den jeweiligen Pastoralen Raum angestellte Verwaltungsleitung. Zu diesen fünf Mitgliedern kann das Leitungsteam weitere Personen beratend hinzuziehen.

Neu ist als Gremium der Rat des Pastoralen Raumes. Dieser setzt sich zusammen aus dem jeweiligen Leitungsteam, maximal zwei Personen aus jeder Pfarrei sowie maximal einer Vertreterin oder einem Vertreter aus den Pastoralteams jeder Pfarrei. Hinzuberufen werden können weitere Akteure aus dem Pastoralen Raum – beispielsweise von der Caritas, katholischen Vereinen und Verbänden sowie Einrichtungen. Aufgabe des Rates des Pastoralen Raumes, der mindestens zweimal pro Jahr tagen soll, ist, die pastorale Strategie zu beraten und über sie zu entscheiden. Zudem wird er den Tätigkeitsbericht des Leitungsteams entgegennehmen. Darüber hinaus gibt es ein Forum. Dieses dient als Begegnungsort aller Engagierten und Interessierten im jeweiligen Pastoralen Raum. 

Bis Ende November dieses Jahres müssen die künftigen Leitungsteams feststehen. Zum 1. Januar 2026 sollen sie von der Bistumsleitung ernannt werden und ihre Aufgaben übernehmen.

Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen gibt es ein gesondertes Statut zur Leitung Pastoraler Räume im Offizialatsbezirk Oldenburg.