Zur Hauptabteilung Zentrale Aufgaben im Bischöflichen Generalvikariat gehören unter anderem die Abteilungen Recht, Orden, Kirchenrecht, Revision, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit und Kultur. Zudem die Fachstellen Prävention, Organisationsentwicklung, Beschwerdemanagement, Controlling, IT-Sicherheit und Datenschutz sowie Kirchliches Meldewesen und die Geschäftsstelle des Diözesanrates.
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Der Diözesanrat hat die Aufgabe die Kräfte des Laienapostolates im Bistum zu fördern, zu koordinieren und zu bündeln. Er wirkt eigenverantwortlich in gesellschaftliche Bereiche hinein und arbeitet mit eigener Stimme am Wirken der Kirche in Gesellschaft und Welt mit.
Die Fachstelle Orden, Säkularinstitute und Geistliche Gemeinschaften informiert über die vielfältigen Formen gottgeweihten Lebens und unterschiedlichen Geistlichen Gemeinschaften im Bistum Münster.
Die Fachstelle ist zuständig für die Aufgaben der Aufbau- und Ablauforganisation und berät die Bistumsleitung und Führungskräfte bei der strategischen Organisationsentwicklung.
Die Fachstelle Controlling unterstützt die Bistumsleitung sowie Verantwortliche, Fachabteilungen und Mitarbeitende bei der Steuerung ihres Verantwortungsbereichs.
Datenschutz hat in der katholischen Kirche eine Jahrhunderte lange Tradition, denn das seit 1215 nach Christus im Kirchenrecht verankerte Seelsorge- und Beichtgeheimnis ist eine der ältesten Datenschutzvorschriften.
Die Fachstelle ist für die strategische Steuerung des Umweltschutzmanagements und der Schöpfungsverantwortung zuständig. Das übergeordnete Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung des Bischöflichen Generalvikariats.
Zu den Aufgaben der Fachstelle gehören das Erfassen und Verwalten von kirchlichen Amtshandlungen wie Taufen, Firmungen, Eheschließungen. Anhand dieser Daten erstellt das Team der Fachstelle die jährliche Bistumsstatistik.
Um Sicherheitsrisiken und -lücken im Bistum Münster vorzubeugen und die entsprechenden Themen zu überwachen, hat das Bistum Münster sich für die Bestellung eines IT-Sicherheitsbeauftragten entschieden.
Die Rechtsabteilung des Genralvikariats ist zuständig für alle Fragen des staatlichen Rechts. Zu den Arbeitsschwerpunkten gehören insbesondere das Staatskirchenrecht, Kirchenvorstandsrecht, Liegenschaftsrecht, Stiftungsrecht, Schulrecht sowie das Friedhofs- und Gebührenrecht.
Die katholische Kirche hat ein Gesetzbuch, den Codex Iuris Canonici. Darin wird zum Beispiel geregelt, welche Verfassung die katholische Kirche hat, wie die Verkündigung des Volkes Gottes geschehen soll.
In der Abteilung Kirchenrecht geht es hauptsächlich um die Spendung und den Empfang von Sakramenten.
Seit dem 1. Januar 2024 ist die ehemalige Abteilung 140 – Revision und Wirtschaftlichkeitsprüfung – als Stabstelle 010 – Revision – direkt dem Generalvikar zugeordnet.
In der Abteilung Medien- und Öffentlichkeitsarbeit sind die zahlreichen Aufgabenfelder rund um die kirchliche Öffentlichkeitsarbeit gebündelt: die Bischöfliche Pressestelle, die Rundfunkarbeit, digitale und interne Kommunikation, Medienproduktion und das Eventmanagement.