FAQs zur Implementierung der Kirchengemeindeverbände (KGV)
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Implementierung der Kirchengemeindeverbände (KGV).
Die Kirchengemeindeverbände werden in den jeweiligen Grenzen der Kreisdekanate und des Stadtdekanats Münster gegründet werden. Ziel dieser Gründungen ist die Bündelung von Kompetenzen und die weitere Professionalisierung von Verwaltungsabläufen, insbesondere mit Blick auf das zurückgehende Personal vor Ort. Im Rahmen eines Pilotprojektes im Kreisdekanat Recklinghausen wird die Implementierung der Kirchengemeindeverbände erprobt.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Implementierung der Kirchengemeindeverbände (KGV).
Die Kirchengemeinden und Verbandsvertretungen sollen bis Ende Juli 2026 über die Neustrukturierung als Kirchengemeindeverband in Grenzen des jeweiligen Stadt-/Kreisdekanates (KGV) entscheiden.
Zur sachgerechten Erledigung der Aufgaben kann die Verbandsvertretung Ausschüsse bilden. Die Anzahl, deren Größe, sowie die Befugnisse der Ausschüsse sind vorab in einer Satzung und einer Geschäftsordnung eines jeweiligen Kirchengemeindeverbandes zu regeln.
Die Verwaltungsleitung im Pastoralen Raum ist Mitarbeitende/r des KGV und Führungskraft für das kirchengemeindliche nicht-pastorale Personal im Pastoralen Raum (ohne TEK/Kita-Bereich). Die Verwaltungsleitung ist dabei nicht Fachspezialist/in für alle Personalfragen, sondern wird durch den Bereich Personal des Verwaltungszentrums unterstützt. Für die Verwaltungsleitung selbst bleibt eine Person aus dem Leitungsteam des Pastoralen Raums dienstvorgesetzt.
Das Verwaltungszentrum ist Dienstleister auf Ebene des Kreis-/Stadtdekanats und umfasst insbesondere die Fachbereiche Personal, Liegenschaften, Bauen und Finanzen; es unterstützt Kirchengemeinden und Pastorale Räume und setzt Beschlüsse der zuständigen Gremien operativ um.
Der Pastorale Raum ist ein Kooperations-, Verwirklichungs-, Sendungs-, Engagement- und Möglichkeitsraum und ist kein eigener Rechtsträger.
Grundsätzlich orientieren sich die Aufgaben der Kirchengemeindeverbände an denen der heutigen Zentralrendanturen. Inwieweit Aufgabenverlagerungen sinnvoll und machbar sind, wird sich innerhalb des Prozesses klären. Hier sollen auch Erkenntnisse aus dem Piloten in Recklinghausen einfließen. Sofern es zu einer Aufgabenverlagerung vom Bistum zu den Kirchengemeindeverbänden kommt, ist dies bei der Finanzierung der Kirchengemeindeverbände zu berücksichtigen.
Die bisherigen Zentralrendanturen beziehungsweise Verwaltungseinheiten werden in die künftige Struktur der Kirchengemeindeverbände überführt. Je Kreis- beziehungsweise Stadtdekanat entsteht ein Kirchengemeindeverband mit einem Verwaltungszentrum als Dienstleister für die angeschlossenen Kirchengemeinden und Pastoralen Räume. Die bisherigen Referate und Standorte sollen dabei so weiterentwickelt werden, dass sie künftig enger zusammenarbeiten, Aufgaben stärker standardisiert wahrnehmen und den angeschlossenen Kirchengemeinden ein verlässliches und möglichst einheitliches Service-Level anbieten. Parallel dazu werden Aufgaben im Bereich der Kita-Verwaltung im Zusammenhang mit der geplanten Kita-gGmbH-Struktur gesondert betrachtet und zugeordnet.
Das Bistum Münster spricht grundsätzlich keine Empfehlung für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für den geleisteten Arbeitsaufwand freiwillig Engagierter aus. (vgl. Rundschreiben des Generalvikars von März 2024) Für eine möglichst unkomplizierte Erstattung tatsächlich entstandener Kosten und getätigter Aufwendungen soll das geplante Budget des Pastoralen Raums genutzt werden können. Weitere Details sind derzeit bistumsseits in Klärung.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die formale Errichtung der Kirchengemeindeverbände ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Bis dahin erfolgen die erforderlichen Beschlussfassungen, Abstimmungen mit den staatlichen Stellen sowie die Veröffentlichung der Errichtungsurkunden und Satzungen. Mit der formalen Errichtung ist der Veränderungsprozess jedoch nicht abgeschlossen; sie markiert vielmehr den Beginn einer gesteuerten Transformation. In dieser Phase werden insbesondere Führungsrollen geklärt, Mitarbeitende zugeordnet, Standorte und Minimalprozesse festgelegt sowie Fragen der Steuerung und Aufsicht weiter konkretisiert. Die Kirchengemeindeverbände werden in diesem Prozess durch Prozess- bzw. Transformationsbegleitungen unterstützt.
Das christliche Proprium oder Profil ist nicht von Verwaltungsstrukturen abhängig. Ziel der Veränderungsprozesse ist es, die strukturellen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Verkündigung der Frohen Botschaft auch in Zukunft in guter Weise gelingen kann.
Die Verwaltungsleitung im Pastoralen Raum ist im KGV angestellt. Eingesetzt wird die Verwaltungsleitung im Pastoralen Raum.
Eine gute Kommunikation ist sicher sehr wichtig, und es muss vor Ort geschaut werden, welche Bedürfnisse und Notwendigkeiten es hier gibt. Grundsätzlich gilt sicher, dass die Verwaltungsleitung die notwendige Kommunikation mit den sonstigen handelnden Akteuren in den Kirchengemeinden und auf KGV-Ebene gut abstimmen muss.
Bei sinkenden Mitgliederzahlen kann es sein, dass sich der Bistumszuschuss für einen Verwaltungsreferenten künftig verringert. Hiervon wird aber nur Gebrauch gemacht, wenn die Stelle neu besetzt wird, für bestehende Arbeitsverhältnisse gilt hier ein Bestandsschutz. Darüber kann die Einsatzkirchengemeinde, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten einen höheren Beschäftigungsumfang finanzieren. Zudem wird in den Pastoralen Räumen künftig zusätzlich eine Verwaltungsleitung mit einem Beschäftigungsumfang von 39,00 Wochenstunden eingesetzt.
Der KGV ist eine eigene Einrichtung im Sinne der MAVO und kann eine eigene MAV bilden. Die Pfarreien bleiben rechtlich eigenständig und behalten entsprechend eigene MAV-Strukturen bzw. die Möglichkeit einrichtungsübergreifender MAVen. Für Mitarbeitende, die in die Kita-gGmbH/Holding wechseln, sind gesonderte MAV-Strukturen des neuen Rechtsträgers zu berücksichtigen; KAVO, MAVO, KZVK und erworbene Rechte sollen erhalten bleiben.
Der Kirchengemeindeverband ist Rechtsträger zur Unterstützung der Pastoralen Räume; konkrete Entscheidungen sollen über die in Satzung/Geschäftsordnung vorgesehenen Organe und Ausschüsse getroffen werden. Die genaue Kompetenzabgrenzung zwischen Verbandsvertretung, Ausschüssen, Geschäftsleitung und Verwaltungsleitung sollte in einer Geschäftsordnung erarbeitet werden.
Derzeit erfolgt die Budgetverwaltung der Pastoralen Räume durch die jeweiligen Kreis-/Stadtdekanatsgeschäftsführerinnen und -geschäftsführer. Weitere Informationen zum Budget für den Pastoralen Raum gibt es im FAQ zum Statut für die Leitung im Pastoralen Raum.
Es wird unterschiedliche Maßnahmen zur Mitarbeiterentwicklung geben. Derzeit wird geprüft, in welcher Form und unter welchen Bedingungen derartige Maßnahmen empfohlen oder angeboten werden können. Unter anderem ist etwa geplant, Workshops zum Führungsverhalten anzubieten und den Verwaltungszentren eine Prozessbegleitung für die Transformation zum künftigen KGV zur Verfügung zu stellen.
Die Kirchengemeinde bleibt weiterhin Dienstgeber für das Personal, das bereits heute in den Kirchengemeinden beschäftigt ist. Ausnahme ist das Personal in den Tageseinrichtungen für Kinder, wenn es zu einem Trägerwechsel kommt. Auch evtl. Profilstellen/MPT oder Verwaltungsleitungen, die bereits eingerichtet worden sind, sollen zukünftig beim Kirchengemeindeverband auf Kreisdekanats-/Stadtdekanatsebene angestellt sein, wenn dieser in Kraft gesetzt wird. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, Personal, das bisher in den Kirchengemeinden angestellt ist, zukünftig in Trägerschaft des Kirchengemeindeverbandes zu beschäftigen, um weiterhin attraktive Arbeitsverhältnisse ermöglichen zu können.
Diese erfolgen wie bei jedem anderen Rechtsträger auch. Sicher ist aber: Das Personal in den heutigen Einrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder, Zentralrendanturen, etc.) wird künftig auch unter veränderter Trägerschaft weiterhin gebraucht werden.
Hier gelten die Regelungen des Kirchlichen Vermögens- und Verwaltungsgesetz (KVVG). Die Verbandsvertretung wählt aus ihrer Mitte eine Person für den Vorsitz und eine Person für den stellvertretenden Vorsitz. Das können ehrenamtliche Mitglieder oder auch Hauptamtliche (z.B. Leitende Pfarrer) sein. Einen Grundsatz gibt es nicht.
In den künftig acht Kirchengemeindeverbänden wird es jeweils eine Geschäftsleitung für das Verwaltungszentrum geben, die für den operativen Betrieb und Sicherstellung der Qualität verantwortlich ist.
Dienstgeber im Sinne der MAVO ist jeweils der Rechtsträger der Einrichtung. Für das Verwaltungszentrum und die beim KGV angestellten Mitarbeitenden ist dies der KGV; für weiterhin kirchengemeindliches Personal bleibt es die Kirchengemeinde; für den Kita-Bereich nach Übergang die jeweilige Kita-gGmbH. Der KGV kann eine Person in leitender Stellung, voraussichtlich die Geschäftsleitung, schriftlich mit der Dienstgebervertretung gegenüber der MAV beauftragen.
Die Verwaltungsreferenten bleiben die Ansprechpersonen für die Kirchengemeinden vor Ort und unterstützen die Verwaltungsleitung im Pastoralen Raum.
Sie haben Fragen, die hier nicht gestellt werden? Oder Nachfragen zu den hier gegebenen Antworten? Dann schreiben Sie gerne eine E-Mail an programm-kgv[at]bistum-muenster.de.