© Ann-Christin Ladermann

Implementierung der Kirchengemeindeverbände (KGV)

Die Kirchengemeindeverbände werden in den jeweiligen Grenzen der Kreisdekanate und des Stadtdekanats Münster gegründet werden. Ziel dieser Gründungen ist die Bündelung von Kompetenzen und die weitere Professionalisierung von Verwaltungsabläufen, insbesondere mit Blick auf das zurückgehende Personal vor Ort. Im Rahmen eines Pilotprojektes im Kreisdekanat Recklinghausen wird die Implementierung der Kirchengemeindeverbände erprobt.

Wann sollen sich die Kirchenvorstände zu den Veränderungen positionieren (Beitritt oder nicht Beitritt in den Kirchengemeindeverband)?

Seitens der Bistumsleitung wird ein Zeitplan zur Errichtung und Implementierung der Kirchengemeindeverbände vorgestellt. Hiernach sollen zum 1. Januar 2027 alle Kirchengemeindeverbände errichtet werden. Um notwendige Gremien- und Behördenabstimmungen, die für eine solche Errichtung erforderlich sind, rechtzeitig durchführen zu können, wird eine Beschlussfassung rund sechs Monate vorher empfohlen.

Wie wird die Ebene der Ausschüsse unter der Verbandsvertretung organisiert?

Zur sachgerechten Erledigung der Aufgaben kann die Verbandsvertretung Ausschüsse bilden. Die Anzahl, deren Größe, sowie die Befugnisse der Ausschüsse sind vorab in einer Geschäftsanweisung und einer Geschäftsordnung eines jeweiligen Kirchengemeindeverbandes zu regeln.

 

Wer hat welche Rollen, Kompetenzen, Entscheidungsbefugnisse und Aufgaben?

Die Verwaltungsleiter erhalten Gattungsvollmachten von den Kirchenvorständen und können somit Willenserklärungen im Sinne der jeweiligen Kirchenvorstände abgeben. Zudem sollen die Verwaltungsleitungen Dienstvorgesetzte für das nicht-pastorale Personal der Kirchengemeinden (mit Ausnahme des Personals in den TEK) sein.

Das Verwaltungszentrum (heutige Zentralrendantur) des Kirchengemeindeverbands führt die Beschlüsse der Kirchenvorstände aus und berät die Gremien.

Der Pastorale Raum ist ein Kooperations-, Verwirklichungs-, Sendungs-, Engagement- und Möglichkeitsraum und ist kein eigener Rechtsträger.

Welche Aufgaben haben die Kirchengemeindeverbände und wie werden diese finanziert? Gibt es eine Verlagerung von Verwaltungsaufgaben des Bistums auf die KGV?

Grundsätzlich orientieren sich die Aufgaben der Kirchengemeindeverbände an denen der heutigen Zentralrendanturen.  Inwieweit Aufgabenverlagerungen sinnvoll und machbar sind, wird sich innerhalb des Prozesses klären. Hier sollen auch Erkenntnisse aus dem Piloten in Recklinghausen einfließen. Sofern es zu einer Aufgabenverlagerung vom Bistum zu den Kirchengemeindeverbänden kommt, ist dies bei der Finanzierung der Kirchengemeindeverbände zu berücksichtigen.

Werden die bisherigen Zentralrendanturen innerhalb eines Kreisdekanats fusionieren?

Die bisherigen Zentralrendanturen eines Kreises befinden sich dann in gemeinsamer Trägerschaft eines Kirchengemeindeverbandes.  Hier werden die einzelnen Referate künftig enger zusammenarbeiten und allen angeschlossenen Kirchengemeinden den gleichen Service-Level anbieten.

Ist es möglich, den Ehrenamtlichen im Leitungsteam des Pastoralen Raumes eine "Aufwandsentschädigung" über das Bistum zu bezahlen? Also so wie ein Haushaltbeauftragter aus dem Kirchenvorstand ja auch eine "Aufwandsentschädigung" erhält?

Grundsätzlich ist es möglich, dass ehrenamtlich Engagierte eine Aufwandsentschädigung für ihre Mitarbeit im Leitungsteam des Pastoralen Raums erhalten. Ob und wie die Bezuschussung durch das Bistum erfolgt, ist noch zu klären.

Wie bewahren wir angesichts dessen unser christliches Proprium?

Das christliche Proprium oder Profil ist nicht von Verwaltungsstrukturen abhängig. Ziel der Veränderungsprozesse ist es, die strukturellen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Verkündigung der Frohen Botschaft auch in Zukunft in guter Weise gelingen kann.

Wenn jede Pfarrei einen Verwaltungsreferenten hat, im Pastoralen Raum: Ist der Verwaltungsleiter dann nicht zu teuer obendrauf?

Die Verwaltungsleitung im Pastoralen Raum und die Verwaltungsreferenten dienen der Entlastung der Leitenden Pfarrer bzw. Pfarreileitungen von Verwaltungsaufgaben. Aufgrund der rückläufigen Zahl der Seelsorgenden, werden hier Mittel zur Finanzierung für die Verwaltungsleitung frei. 

Ist die Verwaltungsleitung im Patoralen Raum Angestellter/Mitarbeiter des Kirchengemeindeverband?

Die Verwaltungsleitung im Pastoralen Raum ist im KGV angestellt. Eingesetzt wird die Verwaltungsleitung im Pastoralen Raum.

Wer ist disziplinarischer Vorgesetzter der Verwaltungsleitung?

Für die Verwaltungsleitung im Pastoralen Raum ist eine Person aus dem Leitungsteam des Patoralen Raum Dienstvorgesetzter.

Wie wird die Anbindung und Kommunikation der Verwaltungsleiter, neben den Verwaltungsreferenten, ermöglicht?

Eine gute Kommunikation ist sicher sehr wichtig, und es muss vor Ort geschaut werden, welche Bedürfnisse und Notwendigkeiten es hier gibt. Grundsätzlich gilt sicher, dass die Verwaltungsleitung die notwendige Kommunikation mit den sonstigen handelnden Akteuren in den Kirchengemeinden und auf KGV-Ebene gut abstimmen muss. Hier erwarten wir uns Hinweise aus dem Pilotprojekt in Recklinghausen.

Im Hinblick auf die sinkenden Mitgliederzahlen sinken auch die Stunden der Verwaltungsreferenten, bei gleichzeitiger Komplexitätssteigerung und mehr Arbeit und Verantwortung. Wie wird darauf reagiert?

Bei sinkenden Mitgliederzahlen kann es sein, dass sich der Bistumszuschuss für einen Verwaltungsreferenten künftig verringert. Hiervon wird aber nur Gebrauch gemacht, wenn die Stelle neu besetzt wird, für bestehende Arbeitsverhältnisse gilt hier ein Bestandsschutz. Darüber kann die Einsatzkirchengemeinde, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten einen höheren Beschäftigungsumfang finanzieren. Zudem wird in den Pastoralen Räumen künftig zusätzlich eine Verwaltungsleitung mit einem Beschäftigungsumfang von 39,00 Wochenstunden eingesetzt.

Wie erfolgt die Anbindung an Programme zur Arbeitszeiterfassung / Gewährung von Urlaub etc. für die Verwaltungsleitung?

Für die Verwaltungsleitung erfolgt die Anbindung an die entsprechenden Programme, die den Kirchengemeinden bereits zur Verfügung stehen. Der Dienstvorgesetzte trägt dafür Sorge, dass die gesetzlichen und tariflichen Pflichten zur Arbeitszeit- und Urlaubserfassung der Verwaltungsleitung eingehalten werden.

Wie soll sich das Nebeneinander von Verwaltungsreferenten und Verwaltungsleitungen gestalten?

Das kann sich von Pastoralem Raum zu Pastoralem Raum unterschiedlich gestalten. Die Verwaltungsleitung agiert auf Ebene des Pastoralen Raums, sowie in allen Kirchengemeinden im Pastoralen Raum, und ist gesamtverantwortlich für die anfallenden Verwaltungsaufgaben. Die Verwaltungsreferenten arbeiten grundsätzlich in einer Kirchengemeinde und unterstützen die Verwaltungsleitung im Pastoralen Raum bei den anfallenden Aufgaben.

Was bedeutet die Errichtung von Kirchengemeindeverbänden für die Mitarbeitenden? Wir werden die Strukturen bei den künftigen MAVen aussehen?

Der Kirchengemeindeverband ist eine eigene Einrichtung im Sinne der MAVO, daher wird der KGV eine eigene MAV bilden können. Die Pfarreien bleiben rechtlich eigenständig und werden daher ebenfalls eine MAV haben. Mit den MAVen vor Ort werden Gespräche geführt werden, ob es bei kleineren MAVen sinnvoll ist, eine einrichtungsübergreifende MAV im Sinne des § 1a Abs. 2 MAVO Münster zu bilden.

Gibt es Konkretisierungen zur Einbindung der Pastoralen Räume in die Zuständigkeiten des Kirchengemeindeverbandes?

Die rechtliche Trägerschaft des Pastoralen Raums liegt beim Kirchengemeindeverband. Sofern Entscheidungen auf Ebene des Pastoralen Raums notwendig sind, etwa die Einstellung einer Verwaltungsleitung für den Pastoralen Raum, können diese von einem Ausschuss „Pastoraler Raum N.N.“, der unterhalb der Verbandsvertretung gebildet werden soll, getroffen werden.

Wie erfolgt die Budgetverwaltung der Pastoralen Räume?

Hierzu laufen derzeit noch die Überlegungen.

Welche Maßnahmen zur Mitarbeiterentwicklung gibt es, um viele Mitarbeitende auf die neuen Rollen, Aufgaben und ggf. auch Entscheidungsbefugnisse vorzubereiten und mitzunehmen?

Es wird unterschiedliche Maßnahmen zur Mitarbeiterentwicklung geben. Derzeit wird geprüft, in welcher Form und unter welchen Bedingungen derartige Maßnahmen empfohlen oder angeboten werden können. Unter anderem ist etwa geplant, Workshops zum Führungsverhalten anzubieten.

Bleibt das Personal in den Kirchengemeinden angestellt?

Die Kirchengemeinde bleibt weiterhin Dienstgeber für das Personal, das bereits heute in den Kirchengemeinden beschäftigt ist.  Ausnahme ist das Personal in den Tageseinrichtungen für Kinder, wenn es zu einem Trägerwechsel kommt. Für Kirchengemeinden, die es ausdrücklich wünschen, soll die Möglichkeit geschaffen werden, Personal künftig auf Ebene des Pastoralen Raums, in Trägerschaft des Kirchengemeindeverbandes, zu beschäftigen.

Wie erfolgen Personalveränderungen nach der Implementierung der Kirchengemeindeverbände?

Diese erfolgen wie bei jedem anderen Rechtsträger aus. Sicher ist aber: Das Personal in den heutigen Einrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder, Zentralrendanturen, etc.) wird künftig auch unter veränderter Trägerschaft weiterhin gebraucht werden.

Soll der Verbandsvorsitz in dem KGV grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt werden?

Hier gelten die Regelungen des Kirchlichen Vermögens- und Verwaltungsgesetz (KVVG). Die Verbandsvertretung wählt aus den Reihen der Mitglieder einen Vorsitzenden (m/w/d) und die Stellvertretung. Das können ehrenamtliche Mitglieder oder auch Hauptamtliche (z.B. Leitende Pfarrer) sein. Einen Grundsatz gibt es nicht.

Wer ist zukünftig Dienstgeber im Sinne der MAVO?

Dienstgeber ist der Rechtsträger der Einrichtung, beispielsweise ein KGV. Ob und inwieweit diese Aufgabe gem. § 2 Abs. 2 MAVO Münster übertragen wird, ist im Rahmen des Projekts zu erarbeiten.

Bleiben die Verwaltungsreferenten für die Pfarrgemeinde vor Ort als Ansprechpartner?

Die Verwaltungsreferenten bleiben die Ansprechpersonen für die Kirchengemeinden vor Ort und unterstützen die Verwaltungsleitung im Pastoralen Raum.

Erläuterungen zu Kirchengemeindeverbänden (KGV)

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