Veränderung der Trägerstrukturen für die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK)
Die Trägerschaften der Tageseinrichtungen für Kinder sollen von den Kirchengemeinden auf eine höhere Ebene überführt werden. Die Entscheidungen müssen die Kirchengemeinden selbst treffen. Aus Sicht des Bistums ist eine Veränderung in die vorgeschlagene Richtung schon aufgrund der Rahmenbedingungen der Kita-Finanzierung insbesondere mit Blick auf die in NRW verfügbaren Landesmittel unausweichlich.
Was genau beinhaltet der Prüfauftrag, über den bei der Veranstaltung am 2. Juni informiert wurde und bis wann soll die Prüfung abgeschlossen sein?
Die Entscheidung, die Tageseinrichtungen für Kinder auf eine neue, höhere Trägerebene zu bringen, bleibt unverändert. Diese Überführung der Einrichtungen kann in unterschiedliche Rechtsformen geschehen. Neben einer neuen Trägerschaft in verfasst-kirchlichen Strukturen (etwa in den Kirchengemeindeverband), zeigt schon ein Blick in die anderen (Erz)Bistümer in Nordrhein-Westfalen, dass zum Beispiel auch Trägerschaften in gGmbH möglich sind. Die unterschiedlichen Szenarien sollen laut dem von der Bistumsleitung erteilten Prüfauftrag konsequent „durchgespielt“ und auf ihre Wirkung hin verglichen werden. Wir suchen die bestmögliche Lösung für eine gute Zukunft der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) im Bistum Münster. Der Prüfauftrag geht an die Projektgruppe TEK, die Verantwortung für die Umsetzung des Prüfauftrages, die Ergebnissicherung und einen Entscheidungsvorschlag liegt bei der Programmleitung der Veränderungsprozesse. Das Ergebnis samt Entscheidungsvorschlag soll Ende September 2025 vorliegen.
Teilaspekte des Prüfungsauftrags tauchen auch in den folgenden Fragen und Antworten auf.
Wie verändern sich die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Verbundleitungen in den neuen Strukturen und Organisationsformen? Was geschieht im Blick auf Stellenprofile, die Einteilung der Verbundstandorte und die Zusammenarbeit mit Einrichtungsleitungen?
Das Verbundleitungsmodell hat sich in seiner Form bewährt und in den letzten Jahren etabliert. Im Zuge der Entwicklungen der neuen Trägerstruktur soll auf dieser Basis das Verbundleitungsmodell weiterentwickelt werden. Für das Verbundleitungsmodell bildet die Personalverordnung zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die rechtliche Grundlage. Der bisherige Aufgabenkatalog in der Fassung aus dem Jahr 2012 ist zu überarbeiten. Hierbei soll vor allem die weitere Professionalisierung und Qualifizierung in den Blick genommen werden.
Konkretisierungen werden Bestandteil der weiteren Erarbeitung sein.
Wie wird sich die Trägerstruktur im Bistum Münster langfristig auf die Organisation, Arbeitsweise und Qualität der Tageseinrichtungen für Kinder auswirken?
Im Rahmen des Prüfauftrages zur neuen Trägerstruktur werden Organisation, Arbeitsweise und Qualität entscheidende Kriterien sein. Ziel des Trägerwechsels ist es, möglichst viele, qualitativ hochwertige Tageseinrichtungen für Kinder in katholischer Trägerschaft als Lebensorte des Glaubens zu erhalten.
Warum ist ein Trägerwechsel überhaupt notwendig?
Seitens des Landes NRW und seitens der Landesregierung wird dringend zu strukturellen Veränderungen im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder geraten. Mit Blick auf den Rückgang bei den ehrenamtlich Engagierten und die weiter zunehmenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) besteht die Notwendigkeit, die Kindertageseinrichtungen in eine neue Trägerstruktur zu überführen. Durch eine neue größere Trägerstruktur soll die Zukunftsfähigkeit der katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum Münster soweit das grundsätzlich möglich ist sichergestellt werden.
Im KiBiZ gibt es eine strukturelle Unterfinanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder. Das wurde gegenüber der Landesregierung immer wieder deutlich gemacht. Mit dem Trägerwechsel und durch eine neue größere Trägerstruktur tun wir das, was die Landesregierung immer wieder gefordert hat. Würden wir diesen Veränderungsprozess nicht anstoßen, wäre das System der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Münster insgesamt gefährdet. Die übrigen (Erz-) Bistümer in NRW haben sich bereits vor einigen Jahren auf den Weg gemacht und die Strukturveränderungen bereits umgesetzt.
Die Veränderungen sollten als Chance gesehen werden, um seitens der katholischen Kirche im Bistum Münster Tageseinrichtungen für Kinder auch in Zukunft weiterhin bedarfsgerecht betreiben zu können. Qualitätsstandards sollen beibehalten und ggfls. auch weiterentwickelt werden. Zugleich müssen wir im Blick behalten, wie sich die demografischen Bedarfe und die finanziellen, politischen und pastoralen Rahmenbedingungen weiter verändern: Wir werden unsere Angebote im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder kontinuierlich daran anpassen müssen.
Wie ist der aktuelle Stand zum Wechsel in eine neue Trägerstruktur?
Derzeit werden im Rahmen des Prüfauftrags die notwendigen Schritte zum Übergang in eine neue Trägerstruktur definiert. Die Trägerschaften sollen von den Kirchengemeinden auf eine höhere Ebene überführt werden. Aus Sicht des Bistums ist eine Veränderung in die vorgeschlagene Richtung schon aufgrund der Rahmenbedingungen der Kita-Finanzierung insbesondere mit Blick auf die in NRW verfügbaren Landesmittel unausweichlich. Geprüft werden muss noch die neue Rechtsform des künftigen Trägers.
Wie wirkt sich die Weiterentwicklung der Trägerstruktur auf konkrete rechtliche und funktionale Arbeitszusammenhänge aus?
Die Rechtsform der künftigen Trägerstruktur wird noch geprüft. Sicher ist: Auch in der neuen Trägerstruktur sollen, wenn möglich, weiterhin die Bestimmungen der KAVO und MAVO gelten. Es findet ein Betriebsübergang nach § 613 BGB statt. Zu Personalkonzepten kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Diese werden im Sinne der weiteren Profilarbeit zu den Verantwortlichkeiten erarbeitet werden. Auch hierbei wird es weiter eine Zusammenarbeit mit der DIAG MAV und den MAVen geben.
Sind die Veränderungen in den Tageseinrichtungen für Kinder bereits terminiert? Gibt es einen einheitlichen Zeitpunkt oder wird es regional unterschiedliche Termine geben?
Der genaue Termin hängt auch davon ab, wie die Rechtsform der künftigen Trägerstruktur aussehen wird und was das für den Übergang bedeutet.
Wie gestaltet sich zukünftig die gemeinsame Arbeit zwischen Kindertageseinrichtungen, Pfarreien und Pastoralen Räumen?
Die Tageseinrichtungen für Kinder sind und bleiben als Lebensorte des Glaubens integraler Bestandteil der Pfarreien und des Pastoralen Raumes. Sie nehmen in unterschiedlichen Sozialräumen fortwährend einen wichtigen gesamtgesellschaftlichen, sozialen und damit auch ur-christlichen Auftrag wahr.
Die Tageseinrichtungen für Kinder in katholischer Trägerschaft geben in zunehmend interreligiösen bzw. säkularisierten Sozialräumen durch ihre Arbeit ein wichtiges christliches Zeugnis. Sie leisten damit einen gesamtgesellschaftlich relevanten Beitrag zur Vorbereitung auf eine Lebensführung im Sinne des christlichen Menschen- und Werteverständnisses. Das kann nur mit einer hohen Präsenz gelingen. Ein gemeinsames Leitbild ist im Zuge des Trägerwechsels zu entwickeln.
Was geschieht mit vorhandenen Rücklagen und wie können diese zukünftig verwendet werden?
Es gelten die Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Die Rücklagenbestände gehen auf den neuen Träger über. Nach § 40 KiBiz kann die Verwendung der Rücklagen auf Ebene eines Jugendamtes trägerbezogen erfolgen. Die Haushaltsverantwortung liegt zukünftig beim neuen Träger.
Was geschieht mit Gebäuden und Grundstücken?
Die Gebäude und Grundstücke bleiben Eigentum der Pfarreien. Die Übergänge sind über Verträge zu regeln. Dem neuen Träger obliegt zukünftig auch im Blick auf die Immobilien die weitere bedarfsgerechte Entwicklung der Tageseinrichtungen für Kinder. Nach den Bestimmungen der Durchführungsverordnung zum KiBiz ist eine Mietzahlung an die jeweilige Pfarrei ausgeschlossen.