FAQ
Haben Sie Fragen, die hier nicht gestellt werden? Haben Sie Nachfragen zu den hier gegebenen Antworten? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an strukturprozess[at]bistum-muenster.de. Auf einige Fragen gibt es derzeit noch keine Antworten, da sich diese erst im Laufe des Prozesses klären werden. Die Liste der Fragen und Antworten wird kontinuierlich fortgeschrieben und aktualisiert.
Gibt es den Prozess auch im Offizialatsbezirk Oldenburg?
Der Prozess findet auch im Offizialatsbezirk Oldenburg statt. Hier finden Sie dazu weitere Informationen.
Welche Aufgaben liegen künftig noch in der Pfarrei und welche im Pastoralen Raum?
Diese Frage ist im Rahmen des Prozesses zu klären. Grundsätzlich soll die Verantwortung für die Entwicklung der Pastoral weiter vor Ort liegen. Es braucht aber zum einen mehr Kooperationen und zum anderen muss differenziert und jeweils vor Ort geschaut und sich abgestimmt werden, welche pastoralen Vollzüge auf welcher Ebene sinnvoll und zielführend sind.
Wie kann ich mich mit eigenen Ideen am Prozess beteiligen?
Es sind im Laufe des Prozesses bereits eine ganze Reihe von Veranstaltungen geplant, an denen sich viele beteiligen können. Wenn Sie zu keiner dieser Veranstaltungen eingeladen werden – schon coronabedingt müssen wir die Zahlen der Teilnehmenden begrenzen – haben Sie immer die Möglichkeit, sich zu beteiligen, indem Sie eine Mail schreiben an: strukturprozess[at]bistum-muenster.de.
Wie wird die demographische Entwicklung im Bistum Münster in den kommenden Jahren sein?
Die Zahl der Katholiken wird deutlich zurückgehen. Gab es im Jahr 2020 im Bistum Münster noch knapp 1,8 Millionen Katholiken, so werden dies im Jahr 2030 nur noch 1,59 Millionen sein und im Jahr 2040 rund 1,38 Millionen. Das sind Prognosen des Instituts für Finanzwirtschaft und Sozialpolitik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei der Entwicklung der künftigen Strukturen und Strategien?
Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass digital viel mehr möglich ist, als wir das noch vor einiger Zeit gedacht hätten. Zugleich wird Seelsorge immer auch die persönliche Begegnung und Beziehung brauchen. Von daher ist sehr genau zu überprüfen, welche Angebote künftig digital gemacht werden können. Hier ist insbesondere im Blick auf Vernetzung und Kommunikation vieles denkbar.
Erhalten Ehrenamtliche für ihren Dienst künftig eine Aufwandsentschädigung?
Diese Frage kann nicht flächendeckend und grundsätzlich für das gesamte Bistum Münster beantwortet werden. Die Rechtsträger sind frei, in partizipativen Prozessen zu prüfen, ob Sie die Zahlung von Aufwandsentschädigungen gewähren möchten. Dies ist an einigen wenigen Stellen im Bistum Münster schon der Fall. Hierbei sind sowohl theologische als auch rechtliche Fragestellungen zu beachten. Eine überdiözesane Arbeitsgruppe trägt aktuell Überlegungen aus den Bereichen Recht, Finanzen und Pastoral zusammen, um bei einer Prüfung der Frage unterstützen zu können.
Wer wird wann im Prozess die Entscheidungen treffen?
Die Entscheidungen trifft Bischof Felix. Die verschiedenen Gruppen, die es im Prozess gibt, werden ihn beraten. Dabei werden sie die Erkenntnisse einbeziehen, die sie aus dem Beteiligungsprozess gewonnen haben. Die Beratungs- und Entscheidungsphase im Prozess soll bis April oder Mai 2023 abgeschlossen sein
Wird es weitere Fusionen im Bistum Münster geben?
Es wird keine weiteren von Bischof Felix verordneten Zusammenlegungen/Fusionen geben.
Gibt es künftig in jeder Pfarrei noch die Gremien, Pfarreirat und Kirchenvorstand?
Wir alle stellen fest, dass es zunehmend schwierig wird und in manchen Fällen schon nicht mehr gelingt, Ehrenamtliche für die Arbeit in den pfarrlichen Gremien, insbesondere im Pfarreirat, zu gewinnen. Hier muss im Rahmen des Prozesses überlegt werden, welche Möglichkeiten einer zukunftsorientierten Gremienarbeit es geben kann, die zugleich mit dem Kirchenrecht vereinbar sein müssen. Parallel dazu möchten die NRW-Bistümer auf Landesebene die Ablösung des Vermögensverwaltungsgesetzes erreichen und stattdessen – wie in anderen Bundesländern längst üblich – ein eigenes kirchliches, vom Land anerkanntes Vermögensverwaltungsgesetz einrichten. Es soll unter anderem die Zusammenlegung der beiden Gremien Pfarreirat und Kirchenvorstand ermöglichen, wenn dies gewünscht wird.
Welche Gruppen gibt es im Prozess?
Die Organigramme zeigen, welche Gruppen es im nordrhein-westfälischen bzw. oldenburgischen Bistumsteil gibt.
Werden sich Kirchengemeinden von Immobilien trennen müssen?
Insgesamt ist der Bestand kirchlicher Immobilien in unserem Bistum zu hoch. Er muss reduziert und den tatsächlichen, insbesondere pastoralen, Notwendigkeiten und den finanziellen Möglichkeiten angepasst werden. Eine Prozessgruppe wird sich mit diesen Fragen befassen. Immobilienfragen werden – wie derzeit auch – immer mit den vor Ort verantwortlichen Seelsorgeteams und Gremien besprochen.
Welche Rolle spielt künftig die sogenannte kategoriale Seelsorge, also etwa die Seelsorge in Krankenhäusern, Schulen, Bildungseinrichtungen etc.?
Auch für die sogenannte kategoriale Seelsorge wird es perspektivisch weniger personelle Ressourcen geben. In einer Prozessgruppe werden Strategien entwickelt werden, wie die Zuordnung von kategorialer Seelsorge und pastoralen Räumen in Zukunft aussehen kann.
Wie wird sich die Katholikenzahl im Bistum Münster entwickeln?
Die Zahl der Katholiken wird deutlich zurückgehen. Gab es im Jahr 2020 im Bistum Münster noch knapp 1,8 Millionen Katholiken, so werden dies im Jahr 2030 nur noch 1,59 Millionen sein und im Jahr 2040 rund 1,38 Millionen. Das sind Prognosen des Instituts für Finanzwirtschaft und Sozialpolitik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Werden die Kirchengemeinden die Trägerschaft über die Kitas behalten?
Diese Frage ist offen und wird im Rahmen des Prozesses geklärt werden. Hier ist es durchaus denkbar, dass es unterschiedliche Modelle geben kann und geben wird. Diese und viele andere Fragen hängen damit zusammen, welche rechtliche Gestalt der pastorale Raum dauerhaft haben könnte. Auch dies ist im Laufe des Prozesses zu klären.
Wie sieht die Entwicklung der Einnahmen aus der Kirchensteuer aus?
Bis zum Jahr 2060 wird sich die ‚Kirchensteuerkraft‘ im Vergleich zum Niveau des Jahres 2017 halbieren. Bereits für das Jahr 2025 gehen wir von einem Haushaltsdefizit von 32,7 Millionen Euro aus. Durch bereits beschlossene Sparmaßnahmen wird dieses Defizit ausgeglichen werden. In den Jahren nach 2025 wird das Haushaltsdefizit größer werden.
Wie kann ich zu den Verantwortlichen des Prozesses in Kontakt treten?
Hier finden Sie alle Kontaktangaben.
Welche Funktionen werden Laien künftig übernehmen können?
Es wird und muss perspektivisch eine neue Rollen- und Aufgabenklärung zwischen den verschiedenen pastoralen Berufsgruppen und auch zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen geben. Darüber wird in Prozessgruppen gesprochen werden. Zugleich ist es notwendig, die Menschen, die neue Funktionen übernehmen sollen, dafür zu qualifizieren. Auch hierzu wird es im Rahmen des Prozesses zu Festlegungen kommen.
Wer übernimmt künftig die Leitung in den Pfarreien und in den pastoralen Räumen?
Schon heute sind im Bistum Münster vielfältige Leitungsformen möglich und wir haben an einigen Orten auch bereits damit begonnen, sehr unterschiedliche Leitungsformen neu zu etablieren. In einer Prozessgruppe werden wir uns mit dieser Thematik weiter befassen. Dabei werden wir auch den Kanon 517 §2 des kirchlichen Gesetzbuches (CIC) in den Blick nehmen. Er beschreibt die Möglichkeit der Wahrnehmung von Leitungsaufgaben von Einzelpersonen oder einer Gemeinschaft von Personen, die nicht Priester sind, bei gleichzeitiger Bestimmung eines „moderierenden“ Priesters mit den Rechten und Pflichten eines Pfarrers. Grundlage für die Anwendung dieses Paragrafen ist die Überzeugung des Diözesanbischofs, dass ein Priestermangel in seiner Diözese vorliegt. Die Anwendung von Kanon 517 §2 schließt Bischof Felix für unser Bistum nicht grundsätzlich aus. Die Wahrnehmung eines neuen Leitungsmodells auf der Basis dieses Kirchenrechtsparagrafen bedarf allerdings immer der Genehmigung und Inkraftsetzung durch den Diözesanbischof.
Welche pastoralen Leitideen gibt es für den Prozess?
Der Prozess schließt an die pastoralen Orientierungen an, die im Bistum in den vergangenen Jahren entwickelt wurden. Das sind vor allem: der Diözesanpastoralplan und die lokalen Pastoralpläne sowie die Überlegungen zur „Sendung der Kirche“ und zu den Notwendigkeiten, stärker eine Kirche zu sein, die Beziehung stiftet und in der Veränderungen so gestaltet werden, dass es gelingen kann, die Krise der Kirche in einen Aufbruch hin zu einer neuen, lebendigen und missionarischen Kirche zu wandeln.
Sind die in den vergangenen Jahren entwickelten lokalen Pastoralpläne nun überflüssig?
Nein. Der Prozess knüpft sowohl an den Diözesanpastoralplan als auch an die lokalen Pastoralpläne an. Hier wurden wichtige Überlegungen für die Entwicklung der Pastoral vor Ort angestellt, die in den Prozess einfließen werden.
Wie wird sich die Zahl der Priester im Bistum Münster entwickeln?
Die Zahl der Diözesanpriester wird stark zurückgehen. Wir beobachten zudem bei vielen Priestern, dass das Alter, in dem sie in den Ruhestand gehen sinkt. 2021 sind noch 380 Diözesanpriester im aktiven Dienst. 2030 werden es vermutlich nur noch um die 200 sein; 2040 dann nur noch ca. 100.
Welche Rolle werden die Priester künftig spielen?
Die Rolle der Priester, aber auch die der übrigen pastoralen Berufsgruppen, wird sich stark verändern. In einer Prozessgruppe werden die künftigen Rollen und Aufgaben geklärt werden.
Welche Rolle spielen die Prozessgruppen?
In den Prozessgruppen werden zentrale Themen bearbeitet, bei denen es um die strategische Ausrichtung des Bistums in den nächsten Jahren geht: Von der Weiterentwicklung der Pastoralkonzepte, über Leitungsfragen und die Frage, um welche Rechtsfigur es sich beim Pastoralen Raum handelt, bis hin zu Themen wie Freiwilligenengagement, Immobilienkonzepte oder Digitalisierung. Die Rollen- und Aufgabenklärung des pastoralen Personals wird ebenso erörtert werden wie die Frage, wie Seelsorge in Krankenhäusern, Schulen, caritativen und Bildungseinrichtungen künftig in den pastoralen Räumen gestaltet werden kann. In den Prozessgruppen werden Personen mitarbeiten, die in den jeweiligen Themen vor Ort kompetent und qualifiziert sind.
Wie soll künftig eine gute Qualifizierung von Haupt- und Ehrenamtlichen für neue Aufgaben in den Pastoralen Räumen erfolgen?
Wenn Haupt- und Ehrenamtliche künftig andere Rollen und Aufgaben wahrnehmen werden, braucht es dazu Fortbildungen, Weiterbildungen und Qualifizierungen. Mit ersten solcher Qualifizierungen wurde bereits begonnen. Wie die Qualifizierung systematisch und zukunftsorientiert erfolgen kann, wird in einer Prozessgruppe geklärt. Auch in der Ausbildungsordnung für die hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger wird dieser Aspekt aufgenommen.
Um welche Rechtsfigur handelt es sich bei den Pastoralen Räumen?
Die Antwort auf diese Frage ist noch offen und wird in einer Prozessgruppe geklärt werden.
Bleiben die Kirchengemeinden die Zuwendungsempfänger der Schlüsselzuweisungen oder werden das die Pastoralen Räume?
Die Antwort auf diese Frage ist noch offen und wird in einer Prozessgruppe geklärt werden.
Wer gehört zur Steuerungsgruppe des Prozesses und welche Aufgabe hat diese?
Auf der Seite "Prozessarchitektur" finden Sie die Aufgaben und die Mitglieder der Steuerungsgruppe.
Wo werden strategische Fragen im Prozess besprochen und geklärt?
Strategische Fragen werden in verschiedenen Prozessgruppen besprochen und geklärt.
Behalten die Pfarreien ihr Vermögen?
Ja. Da die Pfarreien nicht aufgelöst werden sollen, behalten sie ihr Vermögen.
Werden im Bistum Münster künftig noch Priester der Weltkirche im Einsatz sein?
Ja. Priester der Weltkirche werden noch im Einsatz sein. Das Verhältnis der Diözesanpriester im aktiven Dienst zu Priestern der Weltkirche soll dauerhaft ein Verhältnis von 2/3 zu 1/3 sein. Da die Zahl der Diözesanpriester zurückgehen wird, wird auch die Zahl der Priester der Weltkirche zurückgehen: Von 165 im Jahr 2021 auf ca. 120 im Jahr 2030 und ca. 60 im Jahr 2040.
Wie sieht der Zeitplan des Prozesses aus?
Auf der Seite "Aktuelles" finden Sie den derzeit vorgesehenen Zeitplan.
Zu welchem Zeitpunkt werden die Pastoralen Räume eingerichtet werden?
Diese Frage muss ebenfalls noch geklärt werden. Schon heute haben wir jedoch an einigen Orten de facto Strukturen, die künftigen Pastoralen Räumen entsprechen.