Aufarbeitung
Eine der wichtigsten Aufgaben für das Bistum Münster im Zusammenhang mit dem Thema des sexuellen Missbrauchs ist neben der Vorlage eines Untersuchungsberichtes ist, dass es eine Aufarbeitung geben muss. Dieser Verpflichtung will sich das Bistum stellen. Auf dieser Seite sollen nach und nach die Informationen eingestellt werden, die mit dieser Aufgabe zusammenhängen, zum Beispiel die Einrichtung einer Aufarbeitungskommission.
Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Münster
Alle Bistümer haben sich verpflichtet, eine unabhängige Aufarbeitung des Themas Umgang mit dem sexuellen Missbrauch im jeweiligen Bistum anzugehen.
Im Bistum Münster wird es dazu eine eigene Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) geben. Die entsprechende Ankündigung dazu finden Sie in der Pressemitteilung vom 22. Mai 2023.
Unter diesem Punkt werden wir zu gegebener Zeit auch weitere Hinweise einstellen.
Hingewiesen wird ausdrücklich darauf, dass alle bisher schon im Bistum geschaffenen Unterstützungsangebote, wie z.B. die unabhängigen Ansprechpersonen, die Interventionsstelle und der Beraterstab auch weiterhin ihre Dienste zur Verfügung stellen.
Erinnerungskultur
Nach der Vorlage des Historikergutachtens hatte Bischof Dr. Felix Genn im Zusammenhang mit der Frage nach dem Umgang mit der Grablegung von Bischöfen, die in Verantwortung auch für die Vertuschung von Missbrauch im Bistum Münster waren, öffentlich um Ideen gebeten. Es gab dazu einige Rückmeldungen, die hier vollständig dokumentiert sind:
Mit diesen Vorschlägen und dem Thema Erinnerungskultur an sich hat sich Anfang 2023 eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aus der Reihe der Betroffenen, des Diözesankomitees, des Diözesanrates sowie des Domkapitels, befasst.
Die Arbeitsgruppe hat einvernehmlich Vorschläge/Empfehlungen vorgelegt, die Sie hier finden.
Das Domkapitel hat sich mit einer Pressemeldung am 23. Oktober 2023 zu der Thematik geäußert.