Vorgehen nach einer Meldung sexuellen Missbrauchs

Meldet sich eine von sexuellem Missbrauch betroffene Person bei einer der Ansprechpersonen oder beim Interventionsbeauftragten, so wird diese Meldung nach einem standardisierten Verfahren bearbeitet.

Ablauf einer Fallbearbeitung im Bereich "Intervention" im Bistum Münster

Vereinfachte schematische Darstellung:

Seite 1 der vereinfachten schematischen Darstellung des Ablaufs einer Fallbearbeitung im Bereich "Intervention" im Bistum Münster.
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Kirchenrechtliches Voruntersuchungsverfahren

Sind staatsanwaltschaftliche Ermittlungen oder entsprechende Untersuchungen der Intervention beendet, dann schließt sich bei Klerikern ein sog. kirchenrechtliches Voruntersuchungsverfahren an. Dieser Ablauf einer Voruntersuchung gemäß can 1717 § 1 CIC im Bistum Münster wurde im November 2021 vom Ständigen Beraterstab des Bischofs beschlossen und von Bischof Dr. Felix Genn angenommen.

Im Anschluss an eine Voruntersuchung ist es teilweise erforderlich, dass Maßnahmen ergriffen werden, um Auflagen, die der Bischof erlassen hat, zu kontrollieren. Zu diesem Zweck wurde eigens eine „Ordnung über die Führungsaufsicht für Kleriker …“ (Kirchliches Amtsblatt Nr. 4, 2023, Art. 75, S. 184 ff) erlassen.
 

Interventionsstelle im Bistum Münster

Eva-Maria Kapteina

Eva-Maria Kapteina

Weisungsunabhängige Interventionsbeauftragte,Rechtsanwältin

0251 495-6967

kapteina[at]bistum-muenster.de

Stephan Baumers

Weisungsunabhängiger Interventionsbeauftragter,Sozialarbeiter/Sozialpädagoge

0251 495-6029

baumers[at]bistum-muenster.de