Die geflüchteten Kinder können Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Angebote der „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ (sog. Brückenprojekte) besuchen. Bei der „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ handelt es sich um niederschwellige, frühpädagogische Angebote als eine erste ideale Betreuungsform in der jetzigen Situation.
Die Brückenprojekte wurden in NRW seit 2015 als Maßnahme bei der damaligen Flüchtlingsmigration eingeführt. Sie richten sich gezielt an geflohene Familien und sollen bildlich gesprochen für die Familien eine Brücke aus der akuten Ankunftssituation hinein in den Kita-Alltag schlagen.
Aus aktuellem Anlass können ab sofort zusätzliche Angebote der „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund bzw. vergleichbaren Lebenslagen nach Maßgabe der Fördergrundsätze beantragt werden. Sie werden, soweit sie den vorhandenen Vorgaben entsprechen, gefördert. Auch eine Beantragung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ist zur weiteren Beschleunigung möglich.
Wenn in KiBiz-geförderten Einrichtungen der frühkindlichen Bildung zusätzliche Plätze belegt oder zusätzliche Gruppen eingerichtet werden, so werden diese auch finanziert – unabhängig davon, ob die Plätze in der verbindlichen Mitteilung zum 15. März 2021 bzw. zum 15. März 2022 enthalten waren.
Alle Kindertagespflegepersonen, die noch freie Plätze haben, können ohne weitere Voraussetzungen Kinder aus der Ukraine aufnehmen. Kindertagespflegepersonen, die im Rahmen ihrer Erlaubnis zur Kindertagespflege noch freie Betreuungsstunden haben, beispielsweise, weil sie einzelne Kinder in geringerem Umfang betreuen, können im Rahmen von Platz-Sharing Kinder aus der Ukraine betreuen. Die Aufnahme ist mit der zuständigen Fachberatung abzustimmen. Allerdings dürfen zu keinem Zeitpunkt von einer Kindertagespflegeperson mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreut werden. Das Land leistet die jährliche Kindertagespflegepauschale nach dem KiBiz an die Jugendämter für jedes betreute Kind, nicht nur für zum jeweiligen 15. März angemeldete Kinder.
Kinder und ihre Familien aus der Ukraine können an bestehenden Griffbereit- und/oder Rucksack-Programmen teilnehmen. Das Programm Griffbereit steht bereits in Ukrainisch und Russisch zur Verfügung. Rucksack KiTa bisher nur auf Russisch, Ukrainisch ist jedoch in der Übersetzung. Über die Kommunalen Integrationszentren (KI) NRW können in Kooperation mit Migrantenselbsthilfeorganisationen (MSO), Flüchtlingsinitiativen, Ankommenstreffpunkten, Unterkünften, Kitas etc. zeitnah insbesondere Griffbereit-Gruppen aufgebaut werden. Geschulte Elternbegleiterinnen mit den entsprechenden Sprachen sind an einigen Standorten bereits vorhanden, ein Curriculum zur Schulung weiterer Elternbegleiterinnen steht zur Verfügung.
Informationen und Kontakte: www.griffbereit-rucksack.de