Der Fachbereich Personal übernimmt im neuen Organigramm der Bistumsverwaltung die Aufgaben der bisherigen Hauptabteilung Seelsorge-Personal sowie der BGV-Personalabteilung. Leiter des neuen Fachbereichs ist Ulrich Richartz.
Für Fragen der persönlichen Weiterqualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Erarbeitung und Umsetzung strategischer Personalentwicklungskonzepte steht für das Bischöflichen Generalvikariat Münster und den angeschlossenen Einrichtungen die Fachstelle Personalentwicklung zur Verfügung.
Die Abteilung ist zuständig für das Personalmanagement im Bischöflichen Generalvikariat und verschiedenen Einrichtungen des Bistums. Zu den Handlungsfeldern gehören vor allem die Personalplanung und -beschaffung, die Personalverwaltung und -betreuung sowie die Personalbegleitung und –führung für rund 2.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Abteilung Seelsorge-Personal steuert und koordiniert im Auftrag des Bischofs den Einsatz und die Personalentwicklung des seelsorglichen Personals in der Diözese Münster.
Die Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle (ZGASt) erstellt für alle Mitarbeitenden des NRW-Teils des Bistums Münster (u.a. Bischöfliches Generalvikariat, Zentralrendanturen, Kirchengemeinden) die Gehaltsabrechnungen und sorgt für die monatlichen Gehaltszahlungen.
Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertrags¬rechts (KODA) ist das gesetzgeberische Instrument der katholischen Kirche zur Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts.