Missio canonica und Kirchliche Unterrichtserlaubnis

Anspruch und Zuspruch

Religionslehrerinnen und Religionslehrer können die Beauftragung durch den Bischof als Vertrauenserklärung der Kirche für sie persönlich und als Ermutigung für ihre pädagogische Arbeit verstehen. Sie bauen als katholische Christinnen und Christen im weltanschaulich pluralem Umfeld wechselseitig Brücken zwischen Kirche und Schule.

Mit der im Mai 2023 von Bischof Dr. Felix Genn in Kraft gesetzten neuen Missio-Ordnung wird das Verhältnis von Kirche und Religionslehrerinnen und Religionslehrern neu bestimmt. Mit dem Begriff des „Zeugnisses christlichen Lebens” (can. 804 §2), der in der neuen Missio-Ordnung ins Zentrum rückt, geht es um Transparenz eines reflektierten christlichen Glaubens, um kritische Loyalität und um Positionalität. Dieses Zeugnis christlichen Lebens soll zu einer lebendigen Kirche beitragen, die positiv ausstrahlt und für Menschen in einer pluralen Gesellschaft einladend ist. 

Als Abteilung Religionspädagogik unterstützen wir die Religionslehrerinnen und Religionslehrer auf ihrem Weg.

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Formulare zur Beantragung der verschiedenen Formen der kirchlichen Bevollmächtigung zur Erteilung von katholischem Religionsunterricht: 

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung! 

Ansprechpartnerinnen

Barbara Bader

LeitungAbt. Religionspädagogik

0251 495-405

bader[at]bistum-muenster.de
Bettina Sommer

Bettina Sommer

Sekretärin

0251 495-6183

sommer-b[at]bistum-muenster.de