Mit der im Mai 2023 von Bischof Dr. Felix Genn in Kraft gesetzten neuen Missio-Ordnung wird das Verhältnis von Kirche und Religionslehrerinnen und Religionslehrern neu bestimmt. Mit dem Begriff des „Zeugnisses christlichen Lebens” (can. 804 §2), der in der neuen Missio-Ordnung ins Zentrum rückt, geht es um Transparenz eines reflektierten christlichen Glaubens, um kritische Loyalität und um Positionalität. Dieses Zeugnis christlichen Lebens soll zu einer lebendigen Kirche beitragen, die positiv ausstrahlt und für Menschen in einer pluralen Gesellschaft einladend ist.
Als Abteilung Religionspädagogik unterstützen wir die Religionslehrerinnen und Religionslehrer auf ihrem Weg.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Formulare zur Beantragung der verschiedenen Formen der kirchlichen Bevollmächtigung zur Erteilung von katholischem Religionsunterricht:
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung!