Missio canonica und Kirchliche Unterrichtserlaubnis

Anspruch und Zuspruch

Religionslehrerinnen und Religionslehrer können die Beauftragung durch den Bischof als Vertrauenserklärung der Kirche für sie persönlich und als Ermutigung für ihre pädagogische Arbeit verstehen. Sie bauen als katholische Christinnen und Christen im weltanschaulich pluralem Umfeld wechselseitig Brücken zwischen Kirche und Schule.

Mit der im Mai 2023 von Bischof Dr. Felix Genn in Kraft gesetzten neuen Missio-Ordnung wird das Verhältnis von Kirche und Religionslehrerinnen und Religionslehrern neu bestimmt. Mit dem Begriff des „Zeugnisses christlichen Lebens” (can. 804 §2), der in der neuen Missio-Ordnung ins Zentrum rückt, geht es um Transparenz eines reflektierten christlichen Glaubens, um kritische Loyalität und um Positionalität. Dieses Zeugnis christlichen Lebens soll zu einer lebendigen Kirche beitragen, die positiv ausstrahlt und für Menschen in einer pluralen Gesellschaft einladend ist. 

Als Abteilung Religionspädagogik unterstützen wir die Religionslehrerinnen und Religionslehrer auf ihrem Weg.

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Formulare zur Beantragung der verschiedenen Formen der kirchlichen Bevollmächtigung zur Erteilung von katholischem Religionsunterricht: 

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung! 

Vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis (vKU) für den Vorbereitungsdienst

Wenn Sie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Ihren Studiengang abschließen werden oder abgeschlossen haben, müssen Sie Ihre vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst (vKU) in der Abteilung Religionspädagogik beantragen.

Weitere Informationen zur vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis

Im Regelfall haben Sie zu Beginn Ihres Studiums an einer Missio-Infoveranstaltung teilgenommen. Sie haben dort die verbindlichen Elemente absolviert. Wir verweisen hier gern auf die qualifizierenden Angebote des Mentorates im Bistum Münster

Sollten Sie Ihr Studium bereits vor längerer Zeit abgeschlossen und keine verbindlichen Elemente des Mentorats abgeleistet haben, setzen Sie sich bitte mit dem Mentorat direkt in Verbindung. 

Bitte beantragen Sie die vKU spätestens drei Monate vor Beginn des Vorbereitungsdienstes. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem Abschlussgespräch im Mentorat. Häufig liegt zum Zeitpunkt der Beantragung das Masterzeugnis noch nicht vor. Bitte reichen Sie es in diesem Fall zeitnah nach, damit die vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis ausgestellt werden kann. Alle Unterlagen können Sie auch in eingescannter Form per E-Mail an schicken.

Die vKU wird Ihnen im Rahmen eines Gottesdienstes überreicht. Dieser findet zweimal jährlich in der Regel in der Liebfrauen-Überwasserkirche in Münster statt. Hierzu sind auch Ihre Freunde und Angehörigen herzlich eingeladen.

Rechtzeitig vorher erhalten Sie hierzu eine gesonderte Einladung. 

Wenn zwischen Ausstellung der vKU und dem Verleihungsgottesdienst ein größerer Zeitraum liegt, wird Ihnen eine Bescheinigung über die Erteilung der vKU ausgestellt und zugesandt; diese wird von den staatlichen Stellen anerkannt. 

Missio canonica

Zur Erteilung von Religionsunterricht brauchen Lehrer/innen eine Bevollmächtigung durch die Religionsgemeinschaften. Nach bestandener Staatsprüfung für das Lehramt kann auf Antrag die Missio canonica verliehen werden.

Weitere Informationen zur Missio canonica

Laut der Missio-Ordnung vom 1. Mai 2023 gehört zum Antrag neben dem ausgefüllten Antragsformular und den zu erbringenden Nachweisen (Erklärung, Nachweis über Taufe und Firmung, Nachweise über fachliche Voraussetzung, nachgewiesen durch das Staatsexamenszeugnis) auch ein so genanntes „Missio-Gespräch” zwischen der antragstellenden Lehrkraft und einer hauptamtlich im pastoralen Dienst stehenden Person. Näheres entnehmen Sie bitte dem Leitfaden „Missio-Gespräch”

Antrag auf Erteilung der Missio canonica

Leitfaden „Missio-Gespräch”

Bestätigung "Missio-Gespräch"

Vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis im Rahmen eines Zertifikats- oder Studienkurses

Sie haben sich dazu entschieden, an einem Zertifikatskurs bzw. an einem Studienkurs teilzunehmen.

Vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis zur Deckung des Bedarfs im Fach Katholische Religionslehre

Unter gewissen Voraussetzungen kann es notwendig und sinnvoll sein, auch Lehrerinnen und Lehrer ohne Fakultas die Erteilung des Religionsunterrichts befristet zu ermöglichen.

Weitere Informationen zur befristeten vKU

Gründe hierfür können der Mangel an Fachlehrkräften oder sonstige pädagogische Erwägungen sein. 

Antrag auf Erteilung der befristeten Kirchlichen Unterrichtserlaubnis

Schulbescheinigung: vKU-Bedarfsdeckung

Umschreibungen (Antrag beim Wechsel des Dienstorts in das Bistum Münster)

Sollten Sie von einem anderen (Erz-)Bistum in das Bistum Münster wechseln, muss Ihre Kirchliche Bevollmächtigung (Kirchliche Unterrichtserlaubnis bzw. Missio canonica) umgeschrieben werden.

Weitere Informationen zur Umschreibung

Bitte senden Sie uns hierzu den ausgefüllten Antrag mit Angabe Ihrer zukünftigen Schule/Institution sowie eine beglaubigte Kopie der umzuschreibenden Urkunde. Die vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst hingegen wird von den (Erz-)Bistümern in Nordrhein-Westfalen wechselseitig anerkannt und braucht nicht umgeschrieben werden. 
Alle Unterlagen können Sie auch in eingescannter Form per E-Mail an schicken. 

Antrag beim Wechsel des Dienstorts in das Bistum Münster (Umschreibung)

Datenschutz

Der sorgsame Umgang mit Ihren Daten hat bei uns höchste Priorität. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Datenschutzhinweise.

Ansprechpartnerin

Susanne Lepke

Sekretärin

0251 495-410

lepke[at]bistum-muenster.de