Wahlen der Kirchenvorstände und Pfarreiräte 2025: Unterstützungsangebote und Vereinfachungen
Im Bistum Münster wird es wieder Zeit für die Wahlen sowohl der Kirchenvorstände als auch der Pfarreiräte. Angesetzt sind sie für Samstag und Sonntag, 8. und 9. November 2025.
Kerngedanke der Wahl ist die Chance, Menschen für die selbstbestimmte Gestaltung des Gemeindelebens aufzustellen. Kirche wird vor Ort von den Gläubigen gemeinsam geprägt, gemacht und gelebt.
Der Aufwand für die Wahl soll für die Verantwortlichen vor Ort durch den einheitlichen Termin möglichst verringert werden. Demselben Ziel – der Unterstützung der Gremien bei der Wahldurchführung und der Arbeit der neu zu wählenden Gremien – dienen weitere Angebote, Maßnahmen und Neuerungen.
Diese Entlastungen sind unter anderem in den geplanten neuen Wahlordnungen für Kirchenvorstand und Pfarreirat enthalten. Über letztere Wahlordnung entscheidet der Diözesanrat im November. Ein Beispiel: Die Größe des Pfarreirats hängt demnach künftig nicht mehr von der Mitgliederzahl der Kirchengemeinde ab, sondern wird nach den pastoralen Anforderungen und Bedingungen vor Ort individuell festgelegt. Es ist nur eine Mindestzahl von fünf gewählten Mitgliedern vorgesehen.
Vorgesehen sind auch Änderungen für die Art der Stimmabgabe. Neben der „klassischen“ Variante – der Wahl an der Urne im Wahllokal - wird das Bistum den Kirchengemeinden eine Allgemeine Onlinewahl anbieten. Dabei bekommen alle Wahlberechtigten eine Einladung zur Wahl per Brief. Dieser enthält die Zugangsdaten für die Onlinewahl. Mit denen können die Wählerinnen und Wähler am heimischen PC, Handy oder Tablet ihre Stimme abgeben. Wer das nicht kann oder möchte, kann Briefwahl beantragen. Zusätzlich kann die Kirchengemeinde die herkömmliche Urnenwahl anbieten. Dabei wird technisch ausgeschlossen, dass ein/e Wähler/in mehrmals wählt.
Die in den vergangenen Jahren angebotene Möglichkeit einer Allgemeinen Briefwahl wird es nicht mehr geben. Zwar ergab sie eine deutlich bessere Wahlbeteiligung als die reine Urnenwahl, war jedoch mit hohem materiellem und finanziellem Aufwand verbunden.
Die Onlinewahl bietet angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Wahlberechtigten die Chance auf eine ähnlich hohe Wahlbeteiligung. Gleichzeitig werden so vielleicht weitere – auch jüngere! – Personen zur Abgabe ihrer Stimme motiviert, da diese sehr niedrigschwellig möglich ist.
Des Weiteren wurde für die Wahlvorstände und andere Beteiligte die Software „Elektra“ entwickelt, die den gesamten Prozess der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Wahlen unterstützt. Sie führt die Wahlvorstände durch den nötigen Ablauf. Die Erfassung beispielsweise der Kandidaten/innen ist nur einmal vorzunehmen. Außerdem enthält die Software alle benötigten Unterlagen, Formulare und Aushänge, sodass beispielsweise Briefwahlunterlagen per Knopfdruck erzeugt werden können. Die Software „Elektra“ ist für alle Vorgänge, Ausdrucke, Rückmeldungen und Dokumentation zu nutzen.
Damit die bestehenden Gremien und die noch zu bildenden Wahlvorstände sich sowohl in den neuen Wahlordnungen als auch in der neuen Software zurechtfinden, wird es im kommenden Jahr ein umfangreiches Schulungsangebot geben. Grundlegende Informationen rund um die Wahlen und zu den Schulungsangeboten sind in Kürze auf der Seite des Internetauftritts des Bistums Münster zu finden.
Weitere Informationen finden Sie hier.