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Als queere Menschen gut im Bistum Münster arbeiten

, Bistum Münster

„Man kann bei uns im Bistum Münster gut arbeiten, auch wenn man in einer gleichgeschlechtlichen Ehe lebt.“ Das hat der Generalvikar des Bistums Münster, Dr. Klaus Winterkamp, bei einer Podiumsdiskussion auf der am Samstag (1. April) zu Ende gegangenen Tagung „Kirche ohne Angst“ betont.

Die Tagung in der Akademie Franz-Hitze-Haus in Münster, zu der unter anderem die Arbeitsgemeinschaft der Beauftragten für LSBTI*Pastoral in den deutschen Diözesen und die Arbeitsstellen für Frauen- und Männerseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz eingeladen hatten, beschäftigte sich mit den aktuellen Veränderungen des kirchlichen Arbeitsrechts in Folge der Initiative #OutInChurch und des Synodalen Wegs der katholischen Kirche in Deutschland.

Winterkamp sagte weiter, schon bisher sei im Bistum Münster die Praxis im Umgang mit queeren Mitarbeitenden so gewesen, „dass wir immer Einzelfalllösungen gefunden haben.“ Es habe keine vom Bistum verordneten Sanktionsmaßnahmen gegeben. Das Befreiende der neuen Grundordnung für das kirchliche Arbeitsrecht sei jedoch, dass das Thema aus der „verdrucksten Ecke“ herauskomme. Er würdigte in dem Zusammenhang die Initiative #OutInChurch als einen „Befreiungsschlag“ für die Mitarbeitenden im seelsorglichen Bereich.

Im Publikum riefen Winterkamps Worte teils erheblichen Widerspruch hervor. Die Teilnehmenden der Tagung verwiesen darauf, dass man Einzelfalllösungen nur dann benötige, wenn die grundsätzlichen strukturellen Fragen nicht gelöst seien. Zudem bliebe die Frage unbeantwortet, wie die Kirche die Schuld, die durch die Diskriminierung von queeren Menschen entstanden sei, aufarbeiten wolle.

Brigitte Vielhaus, Bundesgeschäftsführerin der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), erklärte, mit der neuen Grundordnung müsse sie sich nicht mehr gegenüber neuen Mitarbeitenden schämen, aber sie legalisiere lediglich, „was wir in unserem Verband vorher längst gelebt haben. Wir haben immer für die Menschen entschieden.“

So sah es auch Br. Peter Berg, früherer Generaloberer der Barmherzigen Brüder von Maria-Hilf, dessen Orden einer der großen konfessionellen Träger von Krankenhäusern und Sozialeinrichtungen ist: „Die neue Grundordnung ist eine Bestätigung dessen, was wir bisher schon getan haben.“ Durch die Initiative #OutInChurch sei eine Tür aufgestoßen, die vorher „verrammelt und verriegelt“ gewesen sei. „Und diese Tür geht jetzt auch nicht wieder zu“, so Berg. Die Frage, wie sich Loyalität zu einem Arbeitgeber ausdrücke, habe jedenfalls nichts mit der Lebensform oder der sexuellen Orientierung zu tun.

Mit Skepsis antwortete Theo Schenkel auf die Frage, ob es mit den Veränderungen des kirchlichen Arbeitsrechts Chancen für einen Kulturwandel in der Kirche gebe. Er arbeitet als Religionslehrer im Erzbistum Freiburg, ist trans und gehörte im Januar 2022 zu den Menschen, deren Lebensweg im Januar 2022 in der ARD-Dokumentation „Wie Gott uns schuf“ vorgestellt wurde. Für ihn sei für die Zukunft die Frage entscheidend, „wie wir voneinander lernen können, ohne neues Leid zu produzieren.“

Den Umgang mit queeren Mitarbeitenden und Kirchenmitgliedern bezeichnete der Essener Weibischof Ludger Schepers als „Lernweg“, auf den es seine bischöflichen Mitbrüder zu bringen gelte. Schepers ist Beauftragter für LGBTQ*-Pastoral in der Deutschen Bischofskonferenz und bekannte, dass er sich in dieser Rolle im Moment als Alibi sehe: Er habe keine Mittel und keine Macht, für die Bischofskonferenz zu sprechen. Eine zentrale Aufgabe für ihn in der Zukunft sehe er darin, zu entwickeln, wie Queerpastoral in der Zukunft überhaupt aussehen könne.

Thomas Mollen