Bereits am Vortag hatte Rainer Decker aus der Gruppe Bistumshaushalt und Kirchensteuerverwaltung des Bischöflichen Generalvikariates, den Haushaltsplan auf einer gemeinsamen Sitzung von Kirchensteuerrat und Diözesanrat vorgestellt. Auf der Sitzung wurde auch die mittelfristige Finanzplanung erörtert. Hier wurde deutlich, dass die Mitgliederzahlen weiter sinken werden, was es erforderlich machen wird, die Aufwendungen weiter zu reduzieren. Der Kirchensteuerrat beschloss daher, dass bis zum Jahr 2030 Entlastungen, die im Saldo 45 Millionen im Vergleich zum Haushaltsplan 2025 ausmachen, vorgenommen werden müssen.
Im Blick auf den Haushaltsplan für das Jahr 2025 sagte Rainer Decker, dass der Bistumshaushalt aktuell noch „sehr solide“ aufgestellt sei. Zugleich machte er deutlich, dass die Erträge insgesamt unter dem eigentlich notwendigen Niveau zurückbleiben, um die hohen Aufwendungen zu finanzieren, die etwa infolge der Tarifsteigerungen und anhaltend hoher Versorgungsabsicherungen anfallen. Mittelfristig, das erläuterte Markus Isfort, Leiter der Gruppe Bistumshaushalt und Kirchensteuerverwaltung, gebe es finanziell weitere Risiken und Unwägbarkeiten. Da die Höhe der Kirchensteuereinnahmen eng mit der konjunkturellen Entwicklung verbunden sei, würden die Einnahmen bei einer schwächeren Konjunktur spürbar zurückgehen. Deutliche finanzielle Auswirkungen hätte zudem die Mitgliederentwicklung. Aufgrund demografischer Faktoren und wegen der Austritte wird die Zahl der Katholiken auch im Bistum Münster in den kommenden Jahren weiter zurückgehen. Wie sich die Zahl genau entwickeln wird, hierzu gibt es unterschiedliche Prognosen. Lag die Katholikenzahl 2023 noch bei gut 1,4 Millionen (NRW-Teil), wird sie schon in zehn Jahren vermutlich nur noch bei rund 1,1 Millionen liegen. „Die Mitgliederentwicklung verläuft auch langfristig negativ, so dass auch nach 2030 weitere strategische Sparmaßnahmen erforderlich sein werden“, sagte Isfort.
Bei den Erträgen im Haushaltsplan des Bistums für 2025 ist die Kirchensteuer mit kalkulierten 457,5 Millionen Euro (62 Prozent) mit Abstand der größte Posten. Der Haushaltsplan geht für 2025 von einem Rückgang der Erträge aus der Kirchensteuer von knapp 10 Millionen Euro im Vergleich zum Haushaltsplan-Ansatz für 2024 aus. Zu den Erträgen aus der Kirchensteuer hinzu kommen vor allem Zuwendungen und allgemeine Umlagen für Schulen, Kirchengemeinden, im sozialen Bereich, in Bildung und Kunst.
Die mit Abstand höchsten Aufwendungen betreffen die Kirchengemeinden mit 229,5 Millionen Euro. Allein die Kindertageseinrichtungen finanziert das Bistum mit rund 36,6 Millionen Euro. Der zweitgrößte Aufwendungsbereich sind die katholischen Schulen mit 46,1 Millionen Euro. Die Aufwendungen für „Soziales“ (Unterstützung des Diözesancaritasverbandes, der Ortscaritas- und Fachverbände, der Ehe- Familien und Lebensberatung, der Studenten, Jugend-, Alten- und Krankenhilfe) belaufen sich auf 42,5 Millionen Euro, für die Verwaltung auf 31 Millionen Euro und für Bildung und Kunst auf 25,2 Millionen Euro. Die Personalaufwendungen machen einen sehr hohen Betrag aus. Sie liegen 2025 insgesamt voraussichtlich bei rund 249,6 Millionen Euro und werden aufgrund der Tarifabschlüsse damit um rund 6,8 Millionen Euro über denen im Jahr 2024 liegen.
Weitere Themen der gemeinsamen Sitzung von Kirchensteuerrat und Diözesanrat waren die synodalen Veränderungsprozesse, der Prozess zur Entwicklung pastoraler Strukturen, das kirchliche Vermögensrecht, das Klimaschutzkonzept für das Bistum Münster sowie die Förderung von Projekten in den Ländern des globalen Südens und in Osteuropa.
Dr. Stephan Kronenburg