Interventionsarbeit im Bistum Münster

, Stadtdekanat Münster

Die Verantwortlichen im Bistum Münster verfolgen eine Haltung der Nulltoleranz gegenüber sexuellem Missbrauch. Das hat der Interventionsbeauftragte, Peter Frings, bei einem Informationsabend für die katholischen Pfarreien im Stadtdekanat Münster am 21. Oktober erneut entschieden betont: „Bei unserer Arbeit geht es nicht darum, verlorene Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen, sondern in erster Linie darum, zu der eigenen Verantwortung als katholische Kirche im Bistum Münster zu stehen.“ Frings informierte die hauptamtlichen Vertreterinnen und Vertreter über das Vorgehen des Bistums in Sachen Intervention auch, damit diese als Multiplikatoren ihr Wissen weitergeben können.

Der Interventionsbeauftragte Peter Frings informierte über das Vorgehen des Bistums in Sachen Intervention.

© Bistum Münster

Als Meilenstein bezeichnete Frings die Veröffentlichung der „MHG-Studie“, einem Forschungsprojekt zum sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und Ordensangehörige im September 2018. Kurz danach habe das Bistum Münster die Stelle eines Interventionsbeauftragten eingerichtet, mittlerweile umfasse der Bereich drei Mitarbeitende. Von sexuellem Missbrauch Betroffene können sich mittelbar oder unmittelbar beim Bistum Münster melden. „Das geschieht in einer aus unserer Sicht zunehmenden Anzahl von Fällen“, berichtete Frings. Für den Juristen vielleicht ein Zeichen dafür, dass die vom Bistum eingeleiteten Schritte dazu führen, dass Betroffene sich trauen, ihr persönliches Schicksal bekannt zu machen.

Das Bistum arbeite bei jedem Fall uneingeschränkt mit der Staatsanwaltschaft zusammen. „Alles, was uns vorliegt, geben wir ab“, erklärte Frings: „Wirklich alles.“ Ob ein sexueller Missbrauch vorliege oder nicht, entscheiden ausschließlich Polizei und Staatsanwaltschaft. „Wir bewerten die Fälle nicht, sondern weisen allenfalls auf einen Sachverhalt ihn“, gab der Interventionsbeauftragte Einblick in die Abläufe. Eine Strafanzeige werde allerdings grundsätzlich nur im Einvernehmen mit den Betroffenen erstattet. Wenn es einmal eine andere Entscheidung geben müsse, dann sei das in jedem Fall mit den Betroffenen vorab zu klären. „Denn letztlich muss der Betroffene die Mühlen der Ermittlungen durchschreiten“, sagte Frings. In jedem Fall aber biete das Bistum stets die Vermittlung und die Übernahme der Kosten für einen Opferanwalt an.

Erfolge seitens der Strafermittlungsbehörden oder der Gerichte keine Anklage oder Verurteilung, gelte die betreffende Person als unschuldig im strafrechtlichen Sinn. „Das bedeutet in der Praxis aber nicht automatisch, dass es die vorgeworfenen Sachverhalte nicht gegeben hat“, war es dem Interventionsbeauftragten wichtig, zu betonen. „Es heißt lediglich, dass die Vorwürfe strafrechtlich irrelevant sind.“ In jedem Falle müsse immer auch noch geklärt werden, ob es nicht trotzdem arbeits- oder disziplinarrechtliche Konsequenzen geben muss.

Zum Arbeitsbereich der Intervention gehören zudem die sogenannten „Zahlungen in Anerkennung des Leids“. Die katholischen Bischöfe hatten sich vor wenigen Wochen auf eine Leistungshöhe von bis zu 50.000 Euro zur Anerkennung des Leides von Missbrauchsopfern in der Kirche verständigt. Bislang erhielten Opfer durchschnittlich 5.000 Euro. „Betroffene, die in den vergangenen Jahren beim Bistum Münster schon einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt und Zahlungen erhalten haben, werden von uns angeschrieben und über das weitere Vorgehen informiert“, kündigte Frings an. Den Verantwortlichen sei es ein Anliegen, ein erneutes und oftmals sehr belastendes Antragsverfahren für die Betroffenen soweit wie möglich zu vermeiden. In dem Zusammenhang hatte Münsters Bischof Dr. Felix Genn schon angekündigt, für die Zahlungen an Opfer sexualisierter Gewalt keine Kirchensteuermittel zu verwenden.

Ausdrücklich erwähnte Frings die Präventionsarbeit im Bistum Münster. Mehr als 50.000 Personen, darunter Seelsorgerinnen und Seelsorger, Mitarbeitende und Ehrenamtliche, hätten in den vergangenen Jahren an Schulungen zur Prävention teilgenommen und seien so für die Problematik sensibilisiert worden. „Darauf müssen wir aufbauen“, sagte er und fügte an: „Wir müssen erreichen, dass Menschen, die Vorfälle beobachten oder davon Kenntnis haben, den Mut haben, diese auch zu benennen.“ 

Ann-Christin Ladermann