Mit mehr Miteinander für die Zukunft aufstellen

Angesichts der Fortschritte in der Ökumene und sinkender Mitgliederzahlen rufen die katholischen Bistümer – darunter das Bistum Münster – und die evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen (NRW) ihre Gemeinden zu mehr Zusammenarbeit bei der Nutzung von Immobilien auf. „Und wenn wir alle zusammenziehen?“ ist der programmatische Titel eines Praxisleitfadens, der ein abgestimmtes Vorgehen bei der Aufgabe pastoraler Immobilien und die gemeinsame Nutzung von Kirchen, Pfarrheimen oder Gemeindezentren im Fokus thematisiert. Am 22. März haben die Landeskirchen und Bistümer diese Broschüre gemeinsam veröffentlicht. Darin geht es nicht nur um evangelische und römisch-katholische Christen, sondern ebenso um freikirchliche, orthodoxe und orientalische Gemeinden und damit um die gesamte Breite der Ökumene. 
 

Praxisleitfaden gibt Tipps für ökumenische Nutzung von Immobilien

Deckblatt Leitfaden

Leitfaden ist als pdf-Datei hinterlegt

Der Leitfaden geht von der Tatsache aus, dass beide großen Kirchen kleiner werden und deshalb ihren Gebäude-Bestand reduzieren. Vor diesem Hintergrund lädt Bischof Dr. Felix Genn mit den weiteren Verantwortlichen der NRW-Bistümer und -Landeskirchen ein, „diesen Prozess in ökumenischer Verbundenheit zu gestalten“. Er ermuntert: „Suchen Sie bei anstehenden Veränderungen frühzeitig den Kontakt zu den Nachbargemeinden der jeweils anderen Konfessionen und stimmen Sie Ihre Planungen untereinander ab.“

Diese Einladung untermauert der Leitfaden mit zahlreichen Hinweisen und konkreten Tipps: Was ist für evangelische Gläubige im Kirchenraum wichtig, was für katholische? Muss eine Kirche für die Nutzung durch andere Konfessionen umgebaut werden? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es durch katholische Bistümer oder evangelische Landeskirchen? Zu diesen und vielen weiteren Fragen gibt die Broschüre Antworten. 

Dabei betonen die Ökumene-Fachleute der Bistümer und Landeskirchen, dass es „keine Einsparung ohne Kirchenentwicklung“ geben kann, aber auch „keine Kirchenentwicklung ohne Einsparung“. Anstelle der bislang in vielen Landesteilen gewohnten konfessionellen Doppelstrukturen in Orts- oder Stadtteilen werben sie für eine gemeinsame ökumenische Präsenz: „Die Orientierung am Sozialraum, daran, was aus christlicher Perspektive zu einem gelingenden Leben beitragen kann, eröffnet Perspektiven für eine lokale Kirchenentwicklung, die nicht nur zur gemeinsamen Nutzung von Gebäuden, sondern zu ,ökumenisch kooperativen Gemeinden‘ führen kann.“ So könne das Thema Ökumene in den Gemeinden von einer mancherorts als belastend empfundenen Zusatzaufgabe „zur Grunddimension kirchlichen Planens und Handelns werden.“

In den vergangenen Jahren sind erste Beispiele einer gelungenen ökumenischen Zusammenarbeit umgesetzt worden, so zum Beispiel in Münster-Nienberge. Die dortige katholische Gemeinde St. Sebastian (Pfarrei Liebfrauen-Überwasser) bildet mit der evangelischen Lydia-Gemeinde in Havixbeck die erste ökumenisch-kooperative Gemeinde in Deutschland.

Über die Rückbau-Perspektive hinaus regen die Tipps im Praxisleitfaden zu ökumenischen Initiativen an, wenn neue Siedlungsgebiete entstehen. „Hier ergeben sich Chancen, die bisherigen konfessionellen Wege im Sinne einer kooperativen Ökumene zu öffnen und auf die ohnehin gemeinsamen pastoralen Herausforderungen ökumenisch nach Antworten zu suchen“, heißt es in dem Papier.

Schon 2017, im Jahr des Reformationsjubiläums, hatten mehrere Bistümer und Landeskirchen in NRW Aufrufe veröffentlicht, die ein engeres Miteinander empfehlen. Vor dem Hintergrund der laufenden Veränderungsprozesse in den Kirchen ist der Leitfaden „Und wenn wir alle zusammenziehen?“ sechs Jahre später eine deutliche Konkretisierung.

Als gedruckte Version ist er kostenlos beim Sekretariat des Bischöflichen Beauftragten für Ökumene, Dr. Michael Kappes, unter Fon 0251 495-17021 oder per Mail an selig@bistum-muenster.de zu beziehen.