Neue Friedhofsträger und faire Grabsteine
Fair gehandelte Grabsteine und die Bestattung muslimischer Verstorbener waren zwei Themen eines Forums zum neuen Bestattungsgesetz in Nordrhein-Westfalen, das am 4. März in der Akademie Franz Hitze Haus in Münster stattgefunden hat.
Vertreter des Bistums Münster begrüßten das Gesetz. Dominique Hopfenzitz von der Abteilung Recht des Bischöflichen Generalvikariats (BGV) Münster lobte, dass Grabmäler und Grabeinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie in Staaten gewonnen oder bearbeitet wurden, die nicht gegen das internationale Abkommen gegen Kinderarbeit verstoßen. "Wir freuen uns, dass es durch das Engagement von vielen Gruppen zu dieser Gesetzesänderung gekommen ist", sagte Barbara Issel vom Diözesanverband der Katholischen Frauengemeinschaft (kfd).
Hopfenzitz unterstrich, dass die Rechtsabteilung des Bistums die Rechtsaufsicht über 250 Friedhöfe habe. Nach dem neuen Gesetz könnten katholische Träger künftig Friedhöfe auch an andere Religionsgemeinschaften übergeben, und Kommunen könnten sie an private Rechtsträger vergeben.
Bezüglich des Verbots von Grabsteinen aus Kinderarbeit brauche man verlässliche Zertifizierungsstellen; die gebe es allerdings bisher noch nicht. Nicht in allen Ländern, die die internationale Konvention 182 gegen Kinderarbeit unterschrieben hätten, sei sie auch wirklich abgeschafft. "Da bin ich sehr skeptisch", urteilte Hopfenzitz, "denn nach wie vor sind alle Regionen der Welt noch von Kinderarbeit betroffen.
Selbst von der EU kann man nicht sagen, dass es sie dort nicht gibt." Vor diesem Hintergrund bleibe dem Land nur die Wahl, bei der Durchführungsverordnung auf einer zwangsweisen Zertifizierung aller Steine zu bestehen oder blind bestimmten Ländern zu vertrauen, dass dort keine Kinderarbeit vorkomme.
Denkbar seien auch eine Selbstverpflichtung von Kommunen bei Ausschreibungen, eine Selbstverpflichtung der Steinmetze und Bildhauer sowie eine Erhöhung der Verwaltungsgebühren in Folge der Änderungen. "Jeder Stein muss ein eigenes Zertifikat haben", forderte Hopfenzitz, "gesellschaftspolitisch betrachtet, ist die Gesetzesänderung sehr gut, aber die große Frage ist, wie das ausgestaltet wird." In jedem Fall würden Sensibilität und Nutzungsverhalten der Verbraucher sich dadurch ändern.
Der Islambeauftragte im Bistum, Pfarrer Ludger Kaulig, bewertete die Gesetzesänderung ebenfalls positiv, weil sie Muslimen und anderen Religionsgemeinschaften eine Erdbestattung innerhalb von 24 Stunden, statt wie bisher nach 48 Stunden, erlaube. Inzwischen wollten zehn bis 15 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime hier beigesetzt werden. Deshalb stelle sich zunehmend die Frage, wie das geschehen könne. "Die Muslime wenden sich auch an uns", sagte Kaulig, "sie bevorzugen manchmal einen kirchlichen gegenüber einem kommunalen Friedhof."
Traditionell sei eine muslimische Beerdigung Familiensache, aber auch bei den Muslimen falle die Familie dafür immer mehr aus. Deshalb müsse für solche Tätigkeiten der muslimische Seelsorger, den es eigentlich nicht gebe, geradezu "erfunden" werden. Ein Nachteil sei, dass man in Nordrhein-Westfalen nicht klar wisse, ob die Sargpflicht – wie in einigen anderen Bundesländern – abgeschafft sei oder nicht.
"Die Lage des Gräberfeldes und die Ruhe des Grabes sind für Muslime wichtig", gab Kaulig zu bedenken. Das Grab sei nach muslimischer Auffassung nicht zum Gestalten, Pflegen und Besuchen da, aber auf großen Friedhöfen finde inzwischen teilweise eine Anpassung an christliche Bräuche statt.
"Theologisch steht einer solchen kulturellen Assimilierung nichts entgegen", betonte Kaulig. Spannend werde künftig die Frage des Friedhofsträgers, denn da seien auch einzelne muslimische Vereine möglich. "Da müssen allerdings Regelungen gefunden werden, die der Vielfalt muslimischen Lebens Rechnung tragen, denn nicht alle Muslime fühlen sich durch die Vereine vertreten", forderte Kaulig.
Text: Bischöfliche Pressestelle
Kontakt: Pressestelle[at]bistum-muenster.de