Wichtiges Signal für Betroffene

, Bistum Münster

„Für Betroffene sexuellen Missbrauchs ist das vielleicht ein wichtiges Signal. Sie sind ab sofort nicht mehr einfach nur einer Entscheidung ‚ausgeliefert‘, sondern können diese anfechten.“ Das hat der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, am 28. Februar in Münster betont. Frings äußerte sich im Blick darauf, dass ab dem 1. März für Betroffene sexuellen Missbrauchs, die Anerkennungsleistungen erhalten haben, die Möglichkeit besteht, gegen die von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) festgesetzten Entscheidungen Widerspruch einzulegen.

Peter Frings

Peter Frings, Interventionsbeauftragter des Bistums Münster

Nach Angaben von Frings haben Betroffene bereits in der Vergangenheit bei der Interventionsstelle Widerspruch gegen Entscheidungen der UKA eingelegt. „Nun gibt es aber ein geregeltes Verfahren. Die Interventionsstelle wird diese Personen in nächster Zeit direkt anschreiben und ihnen die entsprechenden Hinweise zum weiteren Verfahren zukommen lassen“, sagt Frings. Unter anderem gebe es für Betroffene nun auch die Möglichkeit einer Einsicht in die Akten, die ihren ‚Fall‘ betreffen. Die Widerspruchsanträge müssen über die Interventionsstelle des Bistums gestellt werden, die Betroffene, wenn sie das möchten, dabei berät und unterstützt. „Es ist uns sehr wohl bewusst, dass auch dieses Verfahren weiterhin deutliche Schwächen gegenüber einem Widerspruchsverfahren im Verwaltungsbereich aufweist“, stellt der Interventionsbeauftragte klar. „Aber wir möchten den Betroffenen trotzdem alle Möglichkeiten eröffnen, die dieser neue Schritt bietet“, sagt er.

Auf der Internetseite des Bistums Münster Sexueller Missbrauch: Leistungen in Anerkennung des Leids gibt es ab dem 1. März einen Link, der zu in diesem Zusammenhang häufig gestellten Fragen, zum Ablauf des Verfahrens und zur Verfahrensordnung führt. Für Fragen Betroffener stehen im Bistum Münster zudem auch der Interventionsbeauftragte Peter Frings und sein Stellvertreter Stephan Baumers zur Verfügung, Tel: 0251 495-6029 bzw. -6031.

Das Bistum Münster hat in den vergangenen zehn Jahren bereits rund 5,4 Millionen Euro an insgesamt 212 Betroffene als sogenannte Anerkennungszahlungen ausgezahlt.