Informationen rund um das JobTicket

Stressfrei zur Arbeit?

Mit dem JobTicket sind Sie immer mobil: Es ist für Fahrten von und zur Arbeit UND in der Freizeit gültig. Das Bischöfliche Generalvikariat bietet das JobTicket Westfalen im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit den Stadtwerken Münster an.

Informationen zu den Modalitäten des JobTickets

Bezugsberechtigung
Das JobTicket kann für Beschäftigte an Bischöflichen Schulen bestellt werden.

JobTicket
Die Abo Karte wird als elektronisches Ticket (eTicket, auch in Form einer Kundenkarte) ausgegeben und gilt als Fahrausweis. Die Tickets stellt das Verkehrsunternehmen zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Sie sind nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Eventuelle Beanstandungen sind über die Schulverwaltung dem Verkehrsunternehmen unmittelbar und unverzüglich anzuzeigen.

Dauer / Kündigungsmöglichkeit
Das JobTicket ist monatlich kündbar. Die Kündigung muss bis zum 15. eines Monates für den Folgemonat über die Schulverwaltung an die Stadtwerke weitergeleitet werden, danach verlängert sich das Abo automatisch um einen Monat.

Beantragung des JobTicket
Erhältlich ist das JobTicket nur über den Dienstgeber.​ Dazu füllen Sie bitte die Erklärung zur Teilnahme am JobTicket aus und senden diese an die Schulverwaltung - .
Von dort wird Ihr Antrag zur weiteren Bearbeitung an die Stadtwerke weitergeleitet.
Anmeldungen/Abmeldungen und Ummeldungen für das JobTicket müssen über die Schulverwaltung bis zum 15. des Vormonats bei den Stadtwerken eingegangen sein.

Weitere Informationen zum JobTicket finden Sie auf der Seite der Stadtwerke Münster

Kontakt

Manuela Pfautsch

Sachbearbeiterin

0251 495-495

pfautsch[at]bistum-muenster.de