Informationen aus der LEIKO – 2/2024

Ziel- und Aufgabenkritik geht voran

Die Ziel- und Aufgabenkritik steht aktuell im Zentrum der Beratungen der LEIKO. Alle Fachbereiche und Stabsstellen haben damit bereits begonnen. Dabei zeigt sich: Die Vorgehensweisen sind und können nicht überall gleich sein. Auch geht nicht alles auf einmal, insbesondere auch weil viele Mitarbeitende schon mit der alltäglichen Arbeit an ihren Belastungsgrenzen sind. Kann es dennoch so etwas geben wie Lust auf Veränderungen?

Lust auf Veränderungen? Wie kann das gehen? Der Ansatz, der gewählt wurde, ist der, sich noch einmal bewusster zu machen, welches der Sinn und Zweck des Tuns in den jeweiligen Organisationseinheiten und auch des Tuns des BGV insgesamt ist. Mit diesem sogenannten WHY hat sich die LEIKO intensiv befasst und den Sinn und Zweck der Arbeit des BGV wie folgt formuliert: „Wir im BGV sind Teil der Kirche im Bistum Münster und haben die Aufgabe, die Verkündigung des Evangeliums vor Ort zu ermöglichen, zu unterstützen und mitzugestalten.“ In diesem Sinn soll das BGV insbesondere einen zentralen Beitrag dazu leisten, dass der Prozess zur Entwicklung pastoraler Strukturen in Bezug auf die Pastoral und auf die Verwaltung erfolgreich verlaufen wird. Hierzu hat die LEIKO neben dem WHY in Worte gefasst, was der KERNAUFTRAG, die BERUFUNG und die BEGEISTERUNG im BGV sein können. Folgende Formulierungen wurden gewählt:

  • Unser Kernauftrag
    Wir bringen Menschen in Beziehung zueinander und zu Jesus Christus und ermöglichen eine Kultur der Beziehung, die im Geiste Jesu ist.
  • Unsere Berufung
    Wir ermöglichen, dass Menschen vor Ort sich in der Verkündigung des Evangeliums für Menschen in Not, in existentiellen Lebenssituationen und für eine gerechte Welt einsetzen.
  • Unsere Begeisterung
    Wir sind Menschen, die sich aus Begeisterung für Jesus Christus für eine gerechte, vielfältige und menschenfreundliche Welt einsetzen.

Manchen – so gut kennen auch die Mitglieder der LEIKO das BGV – wird das jetzt alles vielleicht zu theoretisch oder allgemein vorkommen. Doch diese Festlegungen sind für die konkrete Umsetzung der Ziel- und Aufgabenkritik von zentraler Bedeutung. Denn an ihnen soll sich die Ziel- und Aufgabenkritik orientieren – insbesondere auch, wenn es darum geht, Antworten auf die Frage zu finden, was wir als BGV in Zukunft nicht mehr tun werden.

Dabei gilt für diesen Prozess weiterhin das, was Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp schon in der Vergangenheit immer wieder betont hat: Es wird im Zuge dieses Prozesses nicht zu betriebsbedingten Kündigungen im BGV kommen. Zugleich werden manche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neue und andere Aufgaben übernehmen müssen. Und, so lautet die Vorgabe, die der Kirchensteuerrat bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2024 gemacht hat: Einen weiteren Aufbau von Stellen im BGV wird es nicht geben.

Die Übernahme neuer Aufgaben wird für einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon bald konkret. Denn bis zum 15. Januar 2025 sollen die Organisations-Strukturen innerhalb der einzelnen Fachbereiche feststehen, das heißt es wird geklärt sein, welche Abteilungen und welche Sachgebiete es in den Fachbereichen geben wird. Mit den Kolleginnen und Kollegen, für die sich daraus Veränderungen in ihren Tätigkeiten ergeben werden, werden die Fachbereichsleitungen/Vorgesetzten vorher das persönliche Gespräch suchen.

Die strukturellen Veränderungen – das zeigt sich schon jetzt – werden dabei in den einzelnen Fachbereichen sehr unterschiedlich sein, denn auch die Ausgangsbedingungen sind sehr unterschiedlich. Nur ein Beispiel: Wo es gesetzliche Vorgaben gibt, dass Aufgaben vom BGV wahrgenommen werden müssen, ist der Handlungsspielraum sehr gering. Wo aber die Fachbereichsleitungen – ausgehend von den oben genannten Überlegungen – einen großen Gestaltungsspielraum haben und selbst entscheiden können, welche Aufgaben künftig wahrgenommen werden und welche wegfallen, kann es deutlich spürbarere Veränderungen geben. 

Auch ist in der LEIKO in den vergangenen Wochen immer klarer  geworden, dass es bei vielen grundlegenden Fragen, die in der Ziel- und Aufgabenkritik angegangen werden – die Entwicklung einer Strategie zur digitalen Transformation, die Entwicklung einer Personalstrategie, die Entwicklung einer Immobilienstrategie, die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes, um nur einige Beispiele zu nennen –  jede Menge Schnittstellen zwischen verschiedenen Fachbereichen gibt. Das macht ein koordiniertes und vernetztes Vorgehen unerlässlich, bei dem vorher insbesondere die Verantwortlichen und Zuständigkeiten geklärt sein müssen. Zudem müssen auch die personellen und finanziellen Ressourcen im Blick behalten werden. Auch, wenn die Herausforderungen vielfältig und groß sind, ermutigte Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp die Mitglieder der LEIKO auf einer ganztägigen Sitzung am 7. Oktober: „Fangen Sie an!“. Das gelte auch, wenn erst 70 oder 80 Prozent der vorher zur klärenden Fragen beantwortet seien. 

Wie immer gilt: Wenn Sie Rückmeldungen, Anregungen und Hinweise zur Kommunikation des Prozesses geben möchten, schreiben Sie bitte und gerne eine E-Mail an: kronenburg[at]bistum-muenster.de