Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht

Seit Schuljahresbeginn 2018/19 können Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I auf Antrag konfessionell-kooperativen Religionsunterricht innerhalb des Gebiets des Bistums Münster einrichten.

Rechtsgrundlage ist der Runderlass zum Religionsunterricht in NRW (2003) in der erweiterten Fassung vom August 2017 in Verbindung mit den geschlossenen Vereinbarungen zwischen den beteiligten (Erz-)Bistümern und den evangelischen Landeskirchen (siehe unten).

Unten stehend finden Sie Informationen zum Antragsverfahren sowie die entsprechenden Antragsformulare.

Eine Übersicht über alle obligatorischen Fortbildungen, die von den beiden Kirchen und dem Institut für Lehrerfortbildung in Essen aktuell angeboten werden, finden Sie hier.

Ansprechpartner

Barbara Bader

Kommissarische Leiterin der Abt. Religionspädagogik

0251 495-405

bader[at]bistum-muenster.de

Bettina Kluck

Sekretärin

0251 495-417

kluck[at]bistum-muenster.de