Rechtsgrundlage ist der Runderlass zum Religionsunterricht in NRW (2003) in der erweiterten Fassung vom August 2017 in Verbindung mit den geschlossenen Vereinbarungen zwischen den beteiligten (Erz-)Bistümern und den evangelischen Landeskirchen (siehe unten).
Unten stehend finden Sie Informationen zum Antragsverfahren sowie die entsprechenden Antragsformulare.
- Informationen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht
- Antragsformular konfessionell-kooperativer Religionsunterricht Primarstufe
- Antragsformular konfessionell-kooperativer Religionsunterricht Sekundarstufe I
- Entfristungsformular konfessionell-kooperativer Religionsunterricht Primarstufe
- Entfristungsformular konfessionell-kooperativer Religionsunterricht Sekundarstufe I
Eine Übersicht über alle obligatorischen Fortbildungen, die von den beiden Kirchen und dem Institut für Lehrerfortbildung in Essen aktuell angeboten werden, finden Sie hier.