Dechanten und Bischöfliche Beauftragte werden von ihren bisherigen Ämtern entpflichtet. Die damit verbundenen Aufgaben gehen auf die Leitungsteams in den Pastoralen Räumen sowie die Kreisdechanten über. Die neue Aufgabenverteilung ist im Leitungsstatut beziehungsweise im angepassten Kreisdechantenstatut niedergeschrieben, das ebenfalls am 1. April veröffentlicht wurde. Gleiches gilt für das sogenannte Kreisdekanatskonferenzstatut.
Die Aufhebung der Dekanate ist im Prozess zur Entwicklung pastoraler Strukturen lange angekündigt worden und mit der Beauftragung der Leitungsteams zum 1. Januar 2026 verknüpft.