Deshalb wird im Bistum Münster der Einsatz von in der Seelsorge engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt und gestärkt. Seit gut zehn Jahren gibt es im Bistum Münster die Qualifizierungskurse „Auch die Seele braucht ein Zuhause“ für Mitarbeitende in Einrichtungen der Altenhilfe und „Brücken bauen über Grenzen“ für Mitarbeitende in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Ende 2021 wurden die beiden Kursformate zusammengeführt, weil es viele inhaltliche Schnittstellen und viele gegenseitige Lernmöglichkeiten gibt. Zudem ist so möglich, für beide Felder gemeinsam jährlich einen Kurs anzubieten. Das gemeinsame Angebot hat sich auch bei den für alle Felder der Seelsorglichen Begleitung zusammen durchgeführten Fortbildungsangeboten bewährt. Eine grundlegende Erfahrung ist dabei die geteilte Motivation zum seelsorglichen Engagement.
Die Qualifizierung wird von der Hauptabteilung Seelsorge des Bischöflichen Generalvikariats Münster in Kooperation mit dem Caritasverband für die Diözese Münster e.V. und verschiedenen Bildungseinrichtungen angeboten. In den Kursen geht es unter anderem um die eigene Glaubens- und Lebensgeschichte, die persönliche Motivation, das Verständnis von Seelsorge und die eigene Aufgaben- und Rollenklärung als Seelsorgliche Begleitung in der Einrichtung und in der Kirche. Auf der praktischen Ebene werden vier mögliche Gestaltungsfelder in den Blick genommen:
- die Sorge für die religiöse Begleitung von alten Menschen oder Menschen mit Behinderungen
- die Gestaltung einer christlich orientierten Einrichtungskultur
- Gestaltungsmöglichkeiten von Gottesdiensten und anderen liturgischen Formen
- eine Brückenfunktion zur gemeindlichen Seelsorge.
Die Qualifizierung richtet sich an hauptamtliche Mitarbeitende der Einrichtungen, z.B. aus den sozialen und betreuenden Diensten, der Pflege oder der Hauswirtschaft. Voraussetzung einer Teilnahme an der Ausbildung ist die Bereitschaft der Anstellungsträger, die Teilnehmer für die Qualifizierung und in einem Umfang von mindestens drei Stunden pro Woche für die Tätigkeit in der Einrichtung freizustellen. Von Seiten der zuständigen Pfarrei wird die Zusage benötigt, die Seelsorglichen Begleiterinnen und Begleiter während der Qualifizierung und in ihrer Tätigkeit kontinuierlich durch hauptamtliche pastorale Mitarbeitende zu begleiten.
Vor dem Kurs ist ein Orientierungsgespräch vorgesehen, an dem die interessierte Person, die zuständige Einrichtungsleitung, die Person aus dem Pastoralteam, die die Begleitung übernehmen wird und eine Person aus der Fachstelle Lebensbegleitende Seelsorge im Bischöflichen Generalvikariat teilnehmen.
Bestandteile der Qualifikation sind vier dreitägige Kursblöcke, eine kursbegleitende Projekt- oder Reflexionsarbeit und zehn Supervisionstreffen, die überwiegend im Anschluss an die Qualifizierungskurse angeboten werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zertifikat, das Voraussetzung für eine mögliche kirchliche Beauftragung ist.
Die Kosten für die Qualifizierung werden von der Hauptabteilung Seelsorge des Bischöflichen Generalvikariates übernommen. Die Kosten der Freistellung zur Qualifizierung und zur seelsorglichen Tätigkeit trägt die jeweilige Einrichtung.