Das Vermögensverwaltungsgesetz, das in allen Bistümern in NRW Geltung hat, begründet damit das Kirchenvorstandsrecht. Es ist ein staatskirchenrechtliches Gesetz, das im Einvernehmen mit dem Land NRW öffentlich-rechtliche Wirkung erzielt. Hintergrund ist auch, dass Kirchengemeinden Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
Kirchenvorstand
Die Kirchenvorstände verwalten und vertreten das Vermögen in der Kirchengemeinde. Diese Verwaltung bestimmt sich im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts der Kirchen, im Wesentlichen nach dem Codex Juris Canonici (CIC) und dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens – Vermögensverwaltungsgesetz (VVG von 1924).
Das Vermögensverwaltungsgesetz regelt nicht nur die Vermögensverwaltung als Aufgabe des Kirchenvorstandes, sondern auch dessen Zusammensetzung und das damit verbundene Wahlrecht. Die Ausgestaltung der Umsetzung von u.a. Organisation der Kirchengemeinde, Vermögensverwaltung und der Wahl, ist durch § 21 des Vermögensverwaltungsgesetzes geregelt und spiegelt sich für unser Bistum in der Geschäftsanweisung gem. § 21 des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens für die Vorstände der Kirchengemeinden und Vertretungen der Gemeindeverbände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster und der Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster wider.
Der Kirchenvorstand ist also nach den oben genannten gesetzlichen Regelungen das vermögensverwaltende Organ der katholischen Kirchengemeinde. Er besteht aus dem Pfarrer und gewählten Laien der Kirchengemeinde. Er trifft eigenverantwortlich Entscheidungen beispielsweise über finanzielle Ausgaben, Bauvorhaben, Immobilienverwaltung, den Betrieb von Kindergärten, die Einstellung von Mitarbeitern aller Einrichtungen, Angelegenheiten des Friedhofs, Vermögensanlagen oder die Beauftragung von Anwälten oder Handwerkern. Er schafft die Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche.
Wenn Sie die Zeit haben, es Ihnen Freude macht sich mit konkreten Verwaltungsaufgaben in der Kirchengemeinde zu beschäftigen und Sie sogar ein wenig Fachwissen mitbringen, dann sind Sie die richtige Kandidatin, der richtige Kandidat für Ihre Kirchengemeinde!
Kirchenvorstandswahlen 6./7. November 2021
Vordrucke und Formulare:
1. Allgemeine Briefwahl
Übersicht zu den Wahlunterlagen für die Wahl der Kirchenvorstände am 6./7. November 2021 für die Kath. Kirchengemeinden im nrw-Teil des Bistums Münster
Praxishilfe für die Durchführung der Allgemeinen Briefwahl (Update 15. Juli 2021)
Die für die Kirchenvorstandswahl erforderlichen und in einfacher Anzahl beigefügten Vordrucke sind:
Vordruck Nr. 1
Rückmeldebogen - Kirchenvorstandsbeschluss (Update 11. Mai 2021), S. 1-2
Vordruck Nr. 2
Wählerliste - Feststellungsbeschluss und Erläuterungen, S. 1-2
Vordruck Nr. 3
Bekanntmachung der Auslegung der Wählerliste, S. 1-2
Vordruck Nr. 4
Bekanntmachung der Kandidatenvorschlagsliste des Wahlausschusses, S. 1-2
Vordruck Nr. 5
Ergänzungsliste/Einverständniserklärung Muster/Veröffentlichung, S 1-3
Vordruck Nr. 6
Stimmzettel
Vordruck Nr. 7
Niederschrift über die Wahl, S. 1-4
Vordruck Nr. 8
Stimmliste und Gegenliste, S.1-2
Vordruck Nr. 9
Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Vordruck Nr. 10
Nachweisung der gewählten Mitglieder des Kirchenvorstandes und der Ersatzmitglieder, S. 1-2
Die Wahlordnung (WOBrief) und den Zeitplan 2021 finden Sie unter:
a) Wahlordnung (WOBrief) - KA Nr. 8/2018 vom 15.04.2018, Art. 101
b) Zeitplan (Briefwahl) - KA Nr. 2/2021 vom 01.02.2021, Art. 38
2. Herkömmliches Wahlverfahren
Übersicht zu den Wahlunterlagen für die Wahl der Kirchenvorstände am 6./7. November 2021 für die Kath. Kirchengemeinden im nrw-Teil des Bistums Münster (herkömmliche Wahl)
Die für die Kirchenvorstandswahl erforderlichen und in einfacher Anzahl beigefügten Vordrucke sind:
Vordruck Nr. 1
Wählerliste - Feststellungsbeschluss und Erläuterungen, S. 1 - 2
Vordruck Nr. 2
Bekanntmachung der Auslegung der Wählerliste
Vordruck Nr. 3
Bekanntmachung der Kandidatenvorschlagsliste des Wahlausschusses
Vordruck Nr. 4
Bekanntmachung der Einladung zur Kirchenvorstandswahl + Stimmzettel (Muster), S. 1 – 4
Vordruck Nr. 5
Ergänzungsliste/Einverständniserklärung Muster/Veröffentlichung
Vordruck Nr. 6
Niederschrift über die Wahl
Vordruck Nr. 7
Stimmliste und Gegenliste
Vordruck Nr. 8
Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Vordruck Nr. 9
Nachweisung der gewählten Mitglieder des Kirchenvorstandes und der Ersatzmitglieder
Vordruck Nr. 10
Briefwahlschein, S. 1 - 2
Achtung: Ende der Frist zur Antragstellung für Briefwahl ist Mittwoch, 3. Nov. 2021!
Vordruck Nr. 11
Wahlliste für die Stimmabgabe in Filialwahllokalen, S. 1 - 4
Die Wahlordnung und den Zeitplan 2021 finden Sie unter:
a) Wahlordnung - KA Nr. 5/2012 vom 01.03.2012, Art 47 und Ergänzung KA Nr. 8/2018 vom 15.04.2018, Art. 100
3. Allgemeine Informationen
Einführungsseminare für neue Kirchenvorstandsmitglieder
Abteilung 630 – Kirchengemeinden, Wir stellen uns vor...
Das Vermögensverwaltungsgesetz - Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für den Kirchenvorstand
Zur Wahl:
Gemeinsame Wahlen der Pfarreiräte und Kirchenvorstände 2021
Rundschreiben
11. Mai 2021: Wichtiges Update zu den Allgemeinen Briefwahlen
Schreiben des Generalvikars vom 23. Februar 2021
- Anlage A: Besonderheiten bei den Pfarreiratswahlen
- Anlage B: Besonderheiten bei den Kirchenvorstandswahlen
Informationen zur Datenverarbeitung
gem. §§ 15, 16, 23 des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG)
Datenschutzerklärung für ehrenamtliche Zusteller für die Kirchenvorstandswahlen 2021
(siehe Seite 7)
Einverständniserklärung der Kandidaten
zur Wahl in den Kirchenvorstand der Pfarrei
Ansprechpartner

Dominique Hopfenzitz
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
0251 495-17108
hopfenzitz[at]bistum-muenster.de