Diözesanverfahren zur Seligsprechung Wilhelm Fredes eröffnet
Der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, hat am 13. März in Münster das Diözesanverfahren zur Seligsprechung Wilhelm Fredes (1875 bis 1942) eröffnet. Wilhelm Frede war ein deutscher Diplomat, der beim niederländischen Konsulat in Kleve arbeitete.
Wegen seiner tiefen religiösen Überzeugung geriet er nach 1933 immer wieder in Konflikt mit den Nationalsozialisten. Im November 1941 wurde er verhaftet und im Februar 1942 ins KZ Sachsenhausen abtransportiert. Dort starb er bereits am 13. März 1942. Nach Berichten eines Mithäftlings erfror Frede, weil er von Angehörigen der SS an eine Wand gehängt und mit Wasser überschüttet wurde. Er hinterließ Frau und Tochter. Auf den Tag 75 Jahre nach seinem Tod begann nun das Diözesanverfahren zur Seligsprechung.
Bischof Genn sagte, dass mit der Eröffnungssitzung ein "Etappenziel" erreicht sei. Er würdigte Wilhelm Frede als einen Glaubenszeugen, der Feuer gefangen hätte und versucht habe, andere anzustecken. Wilhelm Frede sei von Liebe erfüllt gewesen, habe Wärme ausgestrahlt und sei dem Licht begegnet, sagte der Bischof in Anspielung auf den Text "Die Heiligen" von Andreas Knapp. "Und zugleich können wir uns vorstellen, wie viel Dunkel Wilhelm Frede – gerade auch in seiner Gefangenschaft – erlebt haben wird", betonte Bischof Genn. Er dankte insbesondere Paul Gerhard Küsters aus Kleve, der mit "aufopferungsvollen Einsatz" das Gedenken an Wilhelm Frede wachgehalten habe.
Auch wenn Wilhelm Fredes Tod bereits 75 Jahre zurückliegt und er kein Priester, sondern Laie war, begann seine Verehrung bereits mit dem von vielen Menschen besuchten Requiem im Jahr 1942. Die ersten Artikel zu Wilhelm Frede erschienen in den 1950-er Jahren in der lokalen Presse, seitdem haben sich die Medien immer wieder mit ihm befasst. 1965 wurde in Kleve eine Straße nach ihm benannt. An verschiedenen Orten in Kleve erinnern Tafeln an ihn, sowohl eine Schule als auch ein Sportplatz tragen hier seinen Namen. In der Krypta des St.-Viktor-Doms in Xanten wird Frede unter anderem neben dem 1996 seliggesprochenen Märtyrer Karl Leisner verehrt, auch am "Portal der Versöhnung" an der Basilika St. Marien in Kevelaer findet sich seit 1997 ein Portrait Fredes. Dem Kirchengericht in Münster liegen zahlreiche Zeugnisse unterschiedlicher Personen vor, die ihn verehren.
Auf der Eröffnungssitzung ernannte und vereidigte der Bischof die Amtsträger, die am Diözesanverfahren beteiligt sind. Als sogenannter "Bischöflicher Delegat" wird Dompropst und Offizial Kurt Schulte im Auftrag des Bischofs das Verfahren leiten. Weiter sind Vizeoffizial Heinz Erdbürger, Pater Alfred J. Bell, Hildegunde Brandt und Simone Post vom Kirchengericht in Münster beteiligt. Die theologisch-historische Kommission im Verfahren bilden Prof. Dr. Joachim Kuropka, Paul Gerhard Küsters und Helga Ullrich-Scheyda.
Selig- und Heiligsprechungsverfahren in der katholischen Kirche haben mehrere Phasen: Am Beginn steht die Untersuchung auf Bistumsebene, die nun für Wilhelm Frede in Münster begonnen hat. Alle Unterlagen und Dokumente, die in Münster zusammengetragen und erarbeitet werden, müssen in einer Abschlusssitzung versiegelt und in die römische Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse gebracht werden. Damit ist der Diözesanprozess abgeschlossen und es beginnt in Rom die nächste Phase mit der Vorbereitung der sogenannten "Positio". Das ist eine exakte und kritische Auswertung der Untersuchungsergebnisse über das Leben und gegebenenfalls das Martyrium der Person, deren Seligsprechung angestrebt wird. Die Positio unterliegt der Beurteilung durch drei Sachverständige der römischen Kongregation. Der Verantwortliche (relatore generale) legt dem Kardinalpräfekten das Abschlussvotum vor, der es an den Papst zur Entscheidung weiterleitet. Die feierliche Verkündigung der Seligsprechung geschieht heute in der Regel vor Ort in den Bistümern.
Erste Voraussetzung für eine Seligsprechung ist die Anerkennung eines besonders tugendhaften Lebens, das die Person gelebt hat und das sie verehrungswürdig macht. Hinzukommen muss entweder, dass die Person den Märtyrertod erlitt oder dass ein Wunder nachgewiesen wird, das Gott auf ihre Fürsprache gewirkt hat. Mit einer Seligsprechung bekundet die Kirche, dass die Person durch die Art, wie sie ihr Leben in der Nachfolge Jesu geführt hat, und möglicherweise auch durch die Umstände des Todes in besonderer Weise mit Gott verbunden ist und bei Gott ist.
Selige werden nicht weltweit, sondern nur an einem bestimmten Ort, in einer bestimmten Region oder in einer bestimmten kirchlichen Gemeinschaft verehrt – eine Einschränkung, die nach einer Heiligsprechung entfällt.
Eine Seligsprechung kann die Vorstufe zu einer Heiligsprechung sein, muss es aber nicht. In der katholischen Kirche gibt es über 6.600 namentlich bekannte Selige und Heilige sowie zudem mehrere tausend Märtyrer, die bei Christenverfolgungen getötet wurden und deren Namen und genaue Zahl unbekannt sind.
Bildunterschrift: Die Amtsträger des Seligsprechungsverfahrens (v.l.): Simone Post, Heinz Erdbürger, Hildegunde Brandt, Paul Gerhard Küsters, Bischof Felix Genn, Kurt Schulte, Helga Ullrich-Scheyda und Pater Alfred J. Bell. Es fehlt Prof. Dr. Joachim Kuropka
Text: Bischöfliche Pressestelle / 13.03.17
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