Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht

, Bistum Münster

Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes ist arbeitsrechtliche Basis für nahezu 800.000 Beschäftigte, die bei der katholischen Kirche oder der Caritas – dem katholischen Wohlfahrtsverband – angestellt sind. Nicht zuletzt die Initiative „#OutInChurch“ und der Synodale Weg stellten das kirchliche Arbeitsrecht zur Diskussion. Im November 2022 wurde es reformiert. Die bundesweite Fachtagung, die vom 31. März bis zum 1. April unter dem Titel „Kirche ohne Angst?“ in der Akademie Franz Hitze Haus in Münster stattfindet, will über die Neuerungen informieren, die queere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen.

Wie weit gehen die Reformen? Wie werden sie theologisch kommentiert? Wie ist eine LSBTI*-freundliche kirchliche Arbeitswelt konsequent realisierbar? Antworten auf diese, teils kritischen, Fragen soll es während der Fachtagung geben. Eingeladen sind haupt- und ehrenamtlich in der katholischen Kirche und der Caritas Tätige, pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in katholischen Krankenhäusern und Sozialeinrichtungen, Lehrkräfte an katholischen Schulen, Personalverantwortliche, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter sowie die LSBTI*- Beauftragten der deutschen Bistümer.

Zu den Organisatorinnen der Fachtagung gehört Iris Horstmann, Referentin für Diversität im Bistum Münster. Einer der Teilnehmenden bei einem Podium am 31. März ist außerdem Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp.

Anmeldungen sind weiter möglich unter www.franz-hitze-haus.de/info/23-416.

Gudrun Niewöhner