Tagung zum Jubiläum des Studiengangs Lizentiat im Kanonischen Recht

Das 20-jährige Bestehen des Studiengangs Lizentiat im Kanonischen Recht in Münster und der 70. Geburtstag des langjährigen Direktors des Instituts für Kanonisches Recht, Prof. Dr. Klaus Lüdicke, waren jetzt Anlass für eine kanonistische Fachtagung.

Sie fand von Freitag bis Sonntag (23. bis 25. Mai 2014) im Franz-Hitze-Haus in Münster statt.

Aus ganz Deutschland und den benachbarten Ländern reisten ehemalige Absolventinnen und Absolventen dieses Studienganges an, die als kirchliche Richter, Anwälte, Ehebandverteidiger, Kirchenanwälte, Verwaltungskanonisten und Wissenschaftler aktiv sind. Insgesamt erwarben bislang 176 Absolventen und Absolventinnen ihr Lizentiat.

Die Fachvorträge kreisten um verfassungsrechtliche Fragestellungen wie die Zukunft der Bischofssynode sowie prozessrechtliche Fragen nach der Strafzuweisung in Strafprozessen bei sexuellem Missbrauch. Ebenfalls betrachteten die Teilnehmer die Möglichkeit des Frauendiakonates aus kirchenrechtlicher Perspektive sowie rechtstheoretische und theologische Überlegungen zu den Grundlagen des Rechts in der Kirche. Auch ein Vortrag des Münchener Ordinarius für Kirchenrecht am Klaus Mörsdorf Institut für Kanonistik P. Stephan Haering OSB, zu ersten kirchenrechtlichen Tendenzen im Pontifikat von Papst Franziskus stand auf dem Programm.

Am Samstag wurden in einem Festakt die Verdienste von Klaus Lüdicke gewürdigt. Der stellvertretende Generalvikar des Bistums Münster, Dr. Jochen Reidegeld, hob die loyale und zugleich kritische kirchenrechtliche Kommentierung von Klaus Lüdicke, der seit vier Jahrzehnten Richter am Bischöflichen Offizialat Münster ist.

Dekan Reinhard Feiter von der Katholisch-Theologischen Fakultät lobte die Verdienste des Jubilars um die Fakultät, während Prof. Thomas Schüller als amtierender Direktor des Instituts die herausragende Lebensleistung von Klaus Lüdicke für die Errichtung und Durchführung des Studienganges unterstrich. Als Erfolge des Studiengangs könnten demnach sowohl die zahlreichen aus ihm hervorgegangenen Lehrbücher, der weltweit einzigartige Münsterische Kommentar zum Codex Iuris Canonici wie auch mittlerweile acht Professorinnen und Professoren des Kirchenrechts angesehen werden. Diese Verdienste seien ohne den langjährigen Institutsdirektor nicht denkbar.

Als Ausdruck der Wertschätzung überreichten als Herausgeber Dr. Martin Zumbült, ein Schüler von Klaus Lüdicke, und Prof. Thomas Schüller eine dem Jubilar gewidmete Festschrift. Mit dem Titel "Iustitia est constans et perpetua voluntas ius suum cuique tribuendi" ist sie als 70. Band der Beihefte zum Münsterischen Kommentar erschienen. Musikalisch begleiteten Margarete Möllers (Gesang) und Frank Bennemann (Klavier) den Festakt.

Text: Bischöfliche Pressestelle
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