Die Angebote sind im Veranstaltungskalender mit der Kategorie „Angebote für Mitarbeitende im Sozial- und Gesundheitswesen“ gekennzeichnet.
Alle Seelsorglichen Begleiterinnen und Begleiter sollen nach Möglichkeit mindestens einmal jährlich an einem Austauschtreffen oder an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen.
Bezüglich der Teilnahmegebühren finden die zwischen der Hauptabteilung Seelsorge und dem Caritasverband für die Diözese Münster im Frühjahr 2015 abgestimmten Regelungen zur Aus- und Fortbildung Seelsorglicher Begleiterinnen und Begleiter Anwendung. Nach Absprache sind im Einzelfall auch Fortbildungen anderer Veranstalter zuschussfähig.
1. Bei allen Ausbildungskursen zur Seelsorglichen Begleitung, ob für Ehrenamtliche oder für Teilfreigestellte, wird von den Teilnehmer/innen keine Teilnahmegebühr erhoben.
2. Die Kosten der Ausbildungskurse für Teilfreigestellte Seelsorgliche Begleiter/innen werden vollständig von der Hauptabteilung Seelsorge (HA 200), Abteilung Allgemeine Seelsorge (210) übernommen, da bei diesen Kursen die Einsatzeinrichtungen die Kosten der Freistellung der Seelsorglichen Begleiter/innen für Ausbildung und Tätigkeit tragen.
3. Bei Ausbildungskursen für Ehrenamtliche Seelsorgliche Begleiter/innen wird den Einsatzeinrichtungen ein Betrag von 150 € je Teilnehmer/in je Kursabschnitt in Rechnung gestellt. Da die Kurse für Ehrenamtliche in der Regel vier Kursabschnitte enthalten, entstehen den Einrichtungen pro Kurs Kosten in Höhe von insgesamt 600 € je Teilnehmer/in. Die darüber hinausgehenden Kosten werden von der HA 200 getragen.
4. Falls Teilnehmer/innen an Ausbildungskursen für Ehrenamtliche während der Ausbildung ausscheiden, trägt die Einsatzeinrichtung je bereits absolviertem Kursabschnitt 150 €. Die durch den Ausstieg erhöhten Gesamtkosten werden von der HA 200 getragen.
5. Das Fortbildungsangebot für Seelsorgliche Begleiter/innen wird kontinuierlich weiter entwickelt. Die eigenen Angebote der HA 200 werden Seelsorglichen Begleiter/innen für bis zu drei Fortbildungstage pro Jahr kostenlos angeboten. Bei ausgewählten Angeboten externer Einrichtungen können aktiven Seelsorglichen Begleiter/innen bis zu 40 € pro Tag für bis zu drei Fortbildungstage pro Jahr erstattet werden. Die Erstattung erfolgt in der Regel nicht direkt an die Seelsorglichen Begleiter. Die Bildungsanbieter stellen den Einsatzeinrichtungen die tatsächlichen Kursgebühren in Rechnung. Die Erstattung erfolgt im oben angegebenen Umfang gegen Vorlage der Rechnung durch die HA 200 an die Einsatzeinrichtungen. Dazu wird es erforderlich sein, dass Ehrenamtliche wie Teilfreigestellte Seelsorgliche Begleiter jeweils vorab einen Fortbildungsantrag an ihre Einsatzeinrichtung stellen.