Interventionsbeaufragter für Veränderung des Systems der Anerkennungsleistungen

, Bistum Münster

Es wird zwingend eine grundlegende und drastische Veränderung des Systems der Anerkennungsleistungen geben müssen.“ Das hat jetzt der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, betont. In einem „Zwischenruf“, der am 4. Juli auf der Internetseite des Bistums zum sexuellen Missbrauch veröffentlicht wurde, spricht sich Frings für höhere Geldzahlungen an Betroffene sexuellen Missbrauchs und für mehr Transparenz in den Verfahren aus, in denen die Höhe der Zahlungen festgelegt werden.

Peter Frings

Peter Frings, Interventionsbeauftragter des Bistums Münster

© Bistum Münster/Ann-Christin Ladermann

Frings nimmt in seinem Artikel Bezug auf das Urteil des Landgerichts Köln vom 13. Juni. Das Gericht hat entschieden, dass das Erzbistum Köln einem Betroffenen sexuellen Missbrauchs ein Schmerzensgeld von 300.000 Euro zahlen muss. Vor dem Hintergrund dieses Urteils sei klar, so schreibt Frings, „dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.“ So müsse sich die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) schon jetzt die Frage gefallen lassen, warum sie in einem Fall 25.000,00 € zuerkannt habe und ein staatliches Gericht das Zwölffache. „Das wird schwer zu begründen sein“, unterstreicht Frings, zumal die UKA für sich selbst in Anspruch nehme, sich bei der Leistungshöhe am oberen Bereich der durch die staatlichen Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder zu orientieren.

Frings sieht das derzeitige Anerkennungsverfahren auch deshalb kritisch, weil nach seiner Erfahrung, „die ausgezahlten Geldbeträge je höher ausfallen, desto detaillierter Betroffene den Missbrauch beschreiben.“ Dieser Umstand sei eine erhebliche Belastung für die Betroffenen. Zudem erhielten Betroffene lediglich eine Mitteilung über die Höhe des Betrags, den sie erhalten, ohne dass dabei eine Begründung hinsichtlich ihrer Missbrauchserfahrungen gegeben würde. „Für Betroffene wäre es aber von grundlegender Wichtigkeit, zu wissen, warum ein bestimmter Betrag zuerkannt wurde“, wirbt Frings für mehr Transparenz im Verfahren. Neuerdings gebe es zwar ein „Widerspruchsverfahren“, das aber nach Ansicht von Frings den Namen nicht verdient: „Wogegen sollen Betroffene Widerspruch einlegen, wenn ihnen die Gründe für den festgelegten Anerkennungsbetrag  nicht bekannt sind“, fragt der Interventionsbeauftragte. Zudem bleibe das festgelegte Verfahren zur Akteneinsicht weit hinter den staatlichen Normen zurück.

Frings greift die Idee des Kölner Staatsrechtlers Stephan Rixen auf, der sich dafür ausgesprochen hat, einen unabhängigen Entschädigungsfonds einzurichten, der auch von den Kirchen mitfinanziert würde. Diese Überlegung hält Frings für „sehr bedenkenswert“ und wirbt für eine „grundlegende Reform“ des bisherigen Systems der Anerkennungsleistungen. Das müsste gerade auch im Sinne der Kommissionsmitglieder der UKA selbst sein, denen nach Aussage von Frings „Anerkennung und Respekt“ für ihre Arbeit gebührt. „Sie können aber nur das umsetzen, was seitens der Bischöfe an Spielraum eröffnet wird“, schreibt er.   

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