140 Mitarbeitervertreter informierten sich über den Datenschutz

, Bistum Münster

Der Saal des Könzgen-Hauses in Haltern war komplett gefüllt. Groß war das Interesse an der Veranstaltung „Kirchlicher Datenschutz im neuen Gewand“, zu der am 29. Mai die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG-MAV) im Bistum Münster eingeladen hatte. „Die 140 Plätze waren innerhalb kürzester Zeit ausgebucht“, informierte Martin Wennekers, Vorsitzender der DiAG-MAV. 

An einem Tisch stehen (von links) Arno Kindler, Betriebsbeauftragter für den Datenschutz der St.-Franziskus-Stiftung Münster, Martin Wennekers, Vorsitzender der DiAG-MAV, Raimund J. Evers vom Katholischen Datenschutzzentrum in Dortmund, sowie Hans Krautwurst-Rusch, stellvertretender Vorsitzender der DiAG-MAV, und Beisitzer Thomas Wonnemann.

Gemeinsam gestalteten sie die Veranstaltung: (von links) Arno Kindler, Betriebsbeauftragter für den Datenschutz der St.-Franziskus-Stiftung Münster, Martin Wennekers, Vorsitzender der DiAG-MAV, Raimund J. Evers vom Katholischen Datenschutzzentrum in Dortmund, sowie Hans Krautwurst-Rusch, stellvertretender Vorsitzender der DiAG-MAV, und Beisitzer Thomas Wonnemann.

Grundsätzliche Änderungen des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) nahm im Eröffnungsreferat Raimund J. Evers vom Katholischen Datenschutzzentrum in Dortmund in den Blick. „Mit dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz behält die katholische Kirche ihr eigenes Recht, da es ein bereits funktionierendes Recht ist“, sagte Evers. Das KDG löse die bisherige Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) ab und berücksichtige alle Neuerung des europäischen Datenschutzrechts.

Viel ändere sich nicht. „Es gibt einige veränderte Begriffe. Beispielsweise wird nicht mehr von verantwortlicher Stelle, sondern von dem Verantwortlichen gesprochen. Auch werden die Wörter ‚erheben/verarbeiten/nutzen‘ durch ‚verarbeiten und offen legen‘ ersetzt“, nannte der Fachmann Beispiele. Neu sei dagegen die Datenschutz-Folgenabschätzung. „Wenn ein neues Programm eingeführt werden soll, muss vorher geprüft werden, welche Konsequenzen dieses für die personenbezogenen Daten hat“, sagte Evers. Ebenso gäbe es in dem neuen Gesetz weitergehende Informationspflichten. „Dabei geht es darum, welche Daten erhoben werden und was mit ihnen gemacht wird. Eigentlich hatten die Datenschützer bei diesem Punkt vor allem Facebook und Co. im Blick. Doch nun ist jede Einrichtung davon betroffen“, berichtete der Fachmann. 

Die Einrichtungen müssten sicherstellen, dass Daten nicht in Hände Unbefugter gerieten. „Dabei geht es nicht nur um die IT, sondern auch um reale Unterlagen. Sie müssen beispielsweise in abschließbaren Schränken aufbewahrt werden“, konkretisierte Evers. Er referierte ebenso über das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, den betrieblichen Datenschutzbeauftragten als auch über Geldbußen in einer maximalen Höhe von 500.000 Euro bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Handlung. 

Das Katholische Datenschutzzentrum in Dortmund nimmt die Datenschutzaufsicht für die katholischen Einrichtungen in den fünf Diözesen Nordrhein-Westfalens wahr. „Wir beraten, führen Aufsicht, schulen, prüfen fachlich und rechtlich unabhängig“, umschrieb Evers die Aufgaben. Jeder – von der Einrichtung bis zur Einzelperson – könne sich an das Team in Dortmund wenden. „Uns ist es ein Anliegen, aufzuklären und zu sensibilisieren über Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten“, informierte der Referent. Er verwies auf die Internetseiten des Datenschutzzentrums, auf denen beispielsweise ein zwölf Punkte umfassender Maßnahmenplan zu finden sei. 

Weiterhin ging Evers auf Aspekte des Datenschutzes für Mitarbeitervertretungen ein wie Zeiterfassungssysteme, Videoüberwachung oder Internetnutzung. 
Anschließend informierte Arno Kindler, Betriebsbeauftragter für den Datenschutz der St.-Franziskus-Stiftung, die Teilnehmer über seine Aufgaben und Herausforderungen in der Praxis. Zum Schluss der Veranstaltung nutzten die Mitarbeitervertreter, die aus vielen Teilen des Bistums Münster nach Haltern gekommen waren, die Möglichkeit, den Fachleuten konkrete Fragen zu stellen.

Text/Bilder: Bischöfliche Pressestelle / Michaela Kiepe