Kirchensteuerrat traf sich zur konstituierenden Sitzung

Seine konstituierende Sitzung hat am 12. März der Kirchensteuerrat für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster absolviert.

Die Mitglieder des Gremiums, das eine wichtige Funktion in der Finanz- und Haushaltsplanung des Bistums hat, trafen sich im Priesterseminar Borromaeum in Münster.

Dem Kirchensteuerrat gehören als gewählte Mitglieder an für den Priesterrat Propst Christoph Rensing und Pfarrer Rafael van Straelen, für den Diözesanrat Dr. Frank Bruxmeier, Christian Germing, Josef Hermsen und Kerstin Stegemann sowie Dr. Hartmut Beiker (Stadtdekanat Münster), Frank Mönkediek (Kreisdekanat Borken), Franz-Josef Niehues (Kreisdekanat Coesfeld), Tobias Stockhoff (Kreisdekanat Recklinghausen), Franz-Josef Konermann (Kreisdekanat Steinfurt), Werner Strotmeier (Kreisdekanat Warendorf), Karl-Heinz Heuvelmann (Kreisdekanat Kleve) und Ralf Költgen (Kreisdekanat Wesel).

Als von Bischof Dr. Felix Genn berufene sachkundige Mitglieder arbeiten im Kirchensteuerrat folgende Personen Gisela Kaup, Clemens Freiherr von Oer und Professor Dr. Bernd Stibi mit. Eine vierte Berufung steht noch aus. Kraft Amtes sind Generalvikar Norbert Kleyboldt und Ulrich Hörsting Leiter der Hauptabteilung Verwaltung im Bischöflichen Generavikariat (BGV) Mitglieder des Gremiums.

Der Kirchensteuerrat trifft für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster wichtige finanzpolitische Entscheidungen. Damit gibt er die Handlungsrichtlinien für das BGV vor. Zu seinen Aufgaben zählen die Festsetzung des Haushaltsplans und die Genehmigung der Jahresrechnung. Außerdem legt er die Höhe der Kirchensteuer fest und entscheidet über Anträge auf Erlass und Stundung der Kirchensteuer.

Text: Bischöfliche Pressestelle / 15.03.16
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